Hallo zusammen,
ihr seht mich heute als Erstbenutzer, zumindest in aktiver Form. Passiv habt Ihr mir in den letzten Jahren schon viel geholfen. An diese Stelle noch mal vielen Dank dafür.
Jetzt aber zu meinem Problem.
War gestern mit meiner Frau und Ihrer Tochter auf der Ausländerbehörde um Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern ( Sie ist seit einem Jahr in Deutschland).
Dort hat der freundliche Beamte uns mitgeteilt, dass wir soweit alle Unterlagen haben, jedoch möchte er eine Eheurkunde DEUTSCH ( in Deutschland Notariell übersetzte Ukrainische Urkunde mit Apostille ist Ihm nicht genug)????
Und Weiterhin möchte er ein Sorgerechtsurteil für die Tochter meiner Frau.
Das Kind ist in der Ukraine geboren, meine Frau war vorher nicht Verheiratet und hat darafhin von den Ukrainischen Behörden eine Sorgerechtsurkunde nach § 135 Familienkodex bekommen.
Mit dieser Urkunde konnten wir bisher ohne jedes Problem in die Ukraine fahren und sind auch ohne Probleme wieder rausgekommen( Urkunde wurde aber jedes mal an der Grenze gefordert).
Bei der Visaerteilung, und auch bei der Erteilung des Aufenthaltstitels war es bisher kein Problem wenn wir diese Urkunde ( Übersetzt und Apostilliert) vorgelegt haben.
Vielleicht kann mir jemand helfen was dieser § 135 Familienkodex überhaupt aussagt, und wie mann den deutschen behörden klar machen kann, dass Meine Frau das alleinige Sorgerecht für Ihre Tochter hat, da Sie ja vorher nicht Verheiratet war.
Danke für Eure Bemühungen im voraus
Paul-b