Probleme mit der Ausländerbehörde

  • Hallo zusammen,


    ihr seht mich heute als Erstbenutzer, zumindest in aktiver Form. Passiv habt Ihr mir in den letzten Jahren schon viel geholfen. An diese Stelle noch mal vielen Dank dafür.


    Jetzt aber zu meinem Problem.
    War gestern mit meiner Frau und Ihrer Tochter auf der Ausländerbehörde um Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern ( Sie ist seit einem Jahr in Deutschland).
    Dort hat der freundliche Beamte uns mitgeteilt, dass wir soweit alle Unterlagen haben, jedoch möchte er eine Eheurkunde DEUTSCH ( in Deutschland Notariell übersetzte Ukrainische Urkunde mit Apostille ist Ihm nicht genug)???? ;(
    Und Weiterhin möchte er ein Sorgerechtsurteil für die Tochter meiner Frau.
    Das Kind ist in der Ukraine geboren, meine Frau war vorher nicht Verheiratet und hat darafhin von den Ukrainischen Behörden eine Sorgerechtsurkunde nach § 135 Familienkodex bekommen.
    Mit dieser Urkunde konnten wir bisher ohne jedes Problem in die Ukraine fahren und sind auch ohne Probleme wieder rausgekommen( Urkunde wurde aber jedes mal an der Grenze gefordert).
    Bei der Visaerteilung, und auch bei der Erteilung des Aufenthaltstitels war es bisher kein Problem wenn wir diese Urkunde ( Übersetzt und Apostilliert) vorgelegt haben.
    Vielleicht kann mir jemand helfen was dieser § 135 Familienkodex überhaupt aussagt, und wie mann den deutschen behörden klar machen kann, dass Meine Frau das alleinige Sorgerecht für Ihre Tochter hat, da Sie ja vorher nicht Verheiratet war.


    Danke für Eure Bemühungen im voraus


    Paul-b

  • Es dürfte keine Schwierigkeit für Dich bestehen Deine Ehe beim zuständigen Standesamt Deiner Wohngemeinde eintragen zu lassen, Du bekommst dann eine deutsche Heiratsurkunde, die sich auf Eure ukrainische bezieht.
    Der Artikel 135 Familienkodex der Ukraine regelt die Verantwortlichkeiten zwischen den leiblichen Kindern und ihren leiblichen Eltern und geht weit über die Bestimmungen des deutschen Sorgerechts hinaus, da auch das Erbe bzw. Wohnrecht hierdurch geregelt wird. Die Sorgerechtsurkunde der ukrainischen Behörden (Gericht) wird in der Regel von den deutschen Behörden anerkannt. Voraussetzung ist aber die beglaubigte amtliche Übersetzung (Notar) und die erforderliche Apostillierung seitens der ukrainischen Behörden!
    Überprüfe das alles noch einmal in Ruhe 8und geh zum Standesamt, danach sieht auf der ABH auch manches ganz anders aus.
    Gruss Oldtrotter

  • @Oldtrotter: Also ich habe keine neue Urkunde bekommen, als ich meine Ehe hab hier registrieren lassen...

  • Vielen Dank erst einmal.
    Mein Standesamt hat mir einen Auszug aus dem Internetauftritt der Deutschen Botschaft in Kiew zukommen lassen, in dem steht" Die zivilrechtliche Eheschließung nach Ukrainischem Recht wird in Deutschland anerkannt" !!!
    Aber hier sehe ich auch nicht das Problem, da wir die Ehe bereits vor über einem Jahr haben eintragen lassen.
    Die Geschichte mit dem Sorgerecht macht mir mehr Kopfzerbrechen.
    Hier haben wir eine Urkunde vom Gericht die in der Ukraine übersetzt und auch in der Ukraine Apostilliert ist. Sonst währen wir ja auch nicht mit dem Kind aus der Ukraine rausgekommen.
    Mein Freundlicher Mitarbeiter auf der Ausländerbehörde sagt mir aber dass er mit diesem Dokument nichts anfangen kann, und wir Ihmk ein " Sorgerechtsurteil deutsch " bringen sollen.
    Ich habe daraufhin auch mal mit meiner Übersetzerin in Deutschland gesprochen( Als Notarin macht Sie alle amtlichen Übersetzungen) aber sie wollte oder konnte mir nicht weiter helfen und sagte nur dass Sie kein Jurist währe und dehalb auch keine Angaben zum Kodex machen könne.
    Jetzt stehe ich da und bin so klug wie vorher. Standesamt ist kein Problem aber das Aufenthaltsrecht der kleinen ist immer noch fraglich.


    Gruß paul-b

  • das Aufenthaltsrecht der kleinen ist immer noch fraglich


    Hallo paul-b,
    nein, der Tochter kann und wird kein Unheil drohen. Ruhe bewahren. Sage das auch deiner Frau, denn die macht sich ganz sicher erhebliche Sorgen.


    Vielleicht hilft es, wenn du die Ausländerbehörde anschreibst und um schriftliche Auskunft bittest. Da müssen die Sachbearbeiter ganz gut überlegen, was sie fordern und auch warum. Dann bittest du in jedem Fall um deren Beistand. Deutsche Behörden müssen dich unterstützen (ich weiss, dass es oft nicht so ist, also nicht auf mich einprügeln ... aber das Prinzip gilt trotzdem).
    Gruß nobody

  • Morgen,


    du müsstest schon etwas präzisieren um was für eine "Urkunde vom Gericht" es sich handelt.
    Das sollte aus der Übersetzung hervorgehen.


    Eigendlich sollte das Ausländeramt selbst wissen, was es verlangt und dich umfassend informieren.
    Aber man muss sein Anliegen schon klar vortragen.


    Du benötigst Nachweise zum Sorgerecht, da der Kindernachzug grundsätzlich nur zu beiden sorgeberechtigten Elternteilen erfolgen soll.


    Dies können sein:


    Sterbeurkunde eines Elternteils.
    Vermisstenfeststellung.
    Sorgerechtsurteil.
    Nachweis, das der Vater Unbekannt ist.


    Grüsse.

  • Werter paul-b, nach meinen Erkenntnissen hat eine Notarin in Deutschland, so sie als solche bei Gericht eingetragen ist, mit absoluter Sicherheit einen juristischen Abschluss, meines Wissens nach sogar das zweite Staatsexamen.
    Verwechselst Du etwa die beim Gericht zugelassene Dolmetscherin (diese ist in der Regel keine Juristin) mit einer Notarin (diese ist eine Volljuristin, aber in der Regel keine beim Gericht zugelassene Dolmetscherin/Übersetzerin). Klär das einmal ab!


    Meine Empfehlung wäre, einfach mal das nächste Amtsgericht aufsuchen, den dort für Rechtsauskünfte zur Verfügung stehenden Anwalt befragen!
    Die Justizmeisterei im Amtsgericht gibt Dir die Auskünfte über die Erreichbarkeit/Sprechstunden eines solchen Anwalts!


    Kopf hoch, es wird schon werden!


    Gruss Oldtrotter

  • Er ist bei der Ausländerbehörde schon ganz richtig.
    Denke er hat auch schon alle benötigten Unterlagen.
    Das muss nur vernünftig übersetzt werden und er muss dort halbwegs vernünftig erklären was er will.
    :)

  • Das sehe ich genauso Peter, aber vermutlich fehlt ihm irgend eine amtliche Person, die ihm weiterhilft. Deshalb empfehle ich hier mal einen Blick auf die Unterlagen durch einen richtigen Juristen vor Ort!
    Gruss Peter

  • Es sieht so aus als ob alles besser wird.
    Für alle, die eventuell mal ein ähnliches Problem haben
    https://www.vfst.de/apps/elbib…R_III_B_FamGB_Art135_vfst
    dann braucht man nur noch eine freundliche Standesbeamte die einem das mal ausdruckt, und Ihren Stempel drunter macht und schon hat man wieder einen unwissenden MA der Ausländerbehörde geschult.


    An Ahrens:
    Es handelt sich um eine Sorgerechtsbestätigung nach §135 Abs. 1 des Ukrainischhen Familiengesetzbuches für Alleinerziehende.


    Dank an alle, die mir so fleißg geholfen haben.
    Melde mich dann in den nächsten Tagen mit einem hoffentlich positiven ergebnis.

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