Wie vorgehen nach Hochzeit

  • Leider werde ich aus vielen Antworten nicht ganz schlau.


    Da wir bald Termin haben wäre es gut zu wissen ob wir nun die Namenänderung vor dem Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung machen oder einfach erstmal beide den Namen behalten.


    Wir haben beschlossen Sie nicht bei der Botschaft zu melden und dann eben bei Passangelegenheiten in die Ukraine zu reisen. Die Frage ist da nur wenn wir den Namen jetzt ändern, dann den Antrag auf Aufenthalt stellen ist dieser ja auf ihren neuen Namen, der noch nicht in ihren Pässen steht, ausgestellt? Kann es da Probleme geben?


    Den gemeinsamen Namen wollen wir auf jedenfall, nur der beste Weg ist und da noch unklar :(


    Gruß
    Karsten

  • eAT ist eine Plastikkarte, die den Unterschied enthält. Anruf bei der Ausländerbehörde ... dann hast du das Ergebnis. So würde ich es machen. Gruß nobody

  • eAT ist eine Plastikkarte, die den Unterschied enthält. Anruf bei der Ausländerbehörde ... dann hast du das Ergebnis. So würde ich es machen. Gruß nobody

    Wie meinst du das? Auf der eAT wird doch ein Name stehen und wenn dann dort ihr neuer Name steht, passt der doch nicht mehr mit dem Pass zusammen?

  • Die Frage ist da nur wenn wir den Namen jetzt ändern, dann den Antrag auf Aufenthalt stellen ist dieser ja auf ihren neuen Namen, der noch nicht in ihren Pässen steht, ausgestellt? Kann es da Probleme geben?


    Eigentlich dürfte es erst mal keine wirklichen Probleme geben, bis auf den Umstand, dass das bei anderen für Verwirrung sorgt.
    Die ABH wird Euch evtl. den dezenten Hinweis geben, die Pässe nun doch irgendwann mal ändern zu lassen, was dann in UA stattfinden müsste.
    Zum Ablauf des ganzen, wendet Euch an die ABH, wie das ganze zu bewerkstelligen ist mit der Aus- und Wiedereinreise.
    Siehe dazu auch: http://www.kiew.diplo.de/Vertr…sa/03-Wiedereinreise.html

    Gruß
    MaBo

  • ich habe n frage wir haben ihn deutschland geheiratet und meine frau hatt ein aufenthaltstitel bekommen fur ein jahr.
    die ABH hatt uns gesagt das meine frau ihren reisepass wechslen muss dann sie meinen namen bekommt
    meine frage ist was brauchen wir dafur nur die ehrenurkunde oder noch mehr(auszug aus dem heiratsantarg)
    wo bekomme wir ein appostel fur die ehrenurkunde
    bitte hilft uns

  • Also entweder in der Botschaft Registrieren, dann gibt es eine wartezeit 1 jahr für den neuen Pass. Vorteil man muss nicht in die UA reisen.
    Nachteil Inlandspass muss abgegeben werden ( da Botschaft nun Zuständig,, für den dauerhaft gemeldetet Ukrainer im ausland lebend )


    oder:


    Einreise in die UA-
    Eheurkunde in UA übersetzten lassen und dort Apostillieren
    Eventuell Geburtsurkunde
    Über das Abmelden bin ich mir nicht sicher ( bescheinigung ) ( wir werden meine Frau nicht Registrieren in der Botschaft und auch nicht Abmelden in UA)
    Vorlage alter Reisepaß ( darf nicht beschädigt werden bei der Entwertung, wird zu wiedereireise benötigt )
    Inlandspass beantragen ( kann auch ein Bevollmächtigter , Abholung nach ca 4-5 Wochen nur Persönlich )
    Dann Reisepaß beantragen ca 4 Wochen oder 200 Euro dann in 5 Tagen fertig


    Ausreise mit dem alten und dem neuen Paß, dann AHB Titel ändern.


    Gruß Holger


    ps : alles gute zu Eurer Hochzeit

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

  • Hallo jasch!


    Glückwunsch zur Hochzeit.


    visitor hat das schon richtig beschrieben.


    1. Wenn Deine Frau bei der ukr. Botschaft als in D lebende Ukrainerin registriert ist, kann
    - man den Reisepass bei der Botschaft ändern lassen
    - der Inlandspass muss in UA geändert werden
    Zum Registrierungsverfahren: man muss eine Menge Dokumente vorlegen und das Verfahren dauert 1 Jahr. Abmeldung in UA und Abgabe des Inlandspasses.


    2. Wenn Deine Frau nicht bei der ukr. Botschaft registriert ist:
    Änderung beider Pässe nur in UA. Dauer, je nachdem was man zahlt.
    Benötigt wird auf jeden Fall, die dt. Eheurkunde mit Apostille. Die Apostille bekommst Du beim zust. Regierungspräsidium/Innenbehörde.
    Die apostillierte Urkunde soll dann in UA übersetzt werden.
    Weitere Dokumente evtl.: Pass von Dir bzw. eine Kopie davon.
    Beachten:http://www.kiew.diplo.de/Vertr…sa/03-Wiedereinreise.html

    Gruß
    MaBo

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  • 2. Wenn Deine Frau nicht bei der ukr. Botschaft registriert ist:
    Änderung beider Pässe nur in UA. Dauer, je nachdem was man zahlt.
    Benötigt wird auf jeden Fall, die dt. Eheurkunde mit Apostille. Die Apostille bekommst Du beim zust. Regierungspräsidium/Innenbehörde.
    Die apostillierte Urkunde soll dann in UA übersetzt werden.
    Weitere Dokumente evtl.: Pass von Dir bzw. eine Kopie davon.
    Beachten: http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kiew…ereinreise.html


    Siehe Bitte auf den unteren Link, dort solltest Du alle informationen bekommen.
    Ansonsten besteht auch die möglichkeit vorab auf der Paßstelle in der UA anzurufen.


    Alles Gute und bestes gelingen


    Gruß Holger

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

  • Eine deutsche Eheurkunde kann nur von einer deutschen Behörde mit einer Apostille versehen werden.

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