Leider werde ich aus vielen Antworten nicht ganz schlau.
Da wir bald Termin haben wäre es gut zu wissen ob wir nun die Namenänderung vor dem Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung machen oder einfach erstmal beide den Namen behalten.
Wir haben beschlossen Sie nicht bei der Botschaft zu melden und dann eben bei Passangelegenheiten in die Ukraine zu reisen. Die Frage ist da nur wenn wir den Namen jetzt ändern, dann den Antrag auf Aufenthalt stellen ist dieser ja auf ihren neuen Namen, der noch nicht in ihren Pässen steht, ausgestellt? Kann es da Probleme geben?
Den gemeinsamen Namen wollen wir auf jedenfall, nur der beste Weg ist und da noch unklar
Gruß
Karsten