Hallo zusammen,
wir haben ja nun am 30.08. in Dänemark geheiratet und dann nach nur 1,5 Wochen in Kiew das FZV erhalten.
Jetzt habe ich ein paar Fragen zum weiteren Vorgehen.
Bisher haben wir ja beide unseren Namen behalten, wollen aber beide meinen Namen tragen. Laut deutschen Standesamt müssen wir dazu mit ihrer Geburtsurkunde zum Standesamt und die Namenserklährung abgeben. Am 10.10. wird Sie zu mir kommen und dann werden wir Sie am 11.10. bei der Ausländerbehörde anmelden. Wir müssen Sie doch auch bei der Botschaft als Ukrainierin die in Deutschland lebt anmelden? Müssen wir das vor der Namensändeurng machen und dann nach der Namensänderung noch einmal hin um die neuen pässe zu beantragen?
Wie geht man am besten vor? gibt es nochwas zu beachten?
Gruß
Karsten