Wie vorgehen nach Hochzeit

  • Hallo zusammen,


    wir haben ja nun am 30.08. in Dänemark geheiratet und dann nach nur 1,5 Wochen in Kiew das FZV erhalten.


    Jetzt habe ich ein paar Fragen zum weiteren Vorgehen.


    Bisher haben wir ja beide unseren Namen behalten, wollen aber beide meinen Namen tragen. Laut deutschen Standesamt müssen wir dazu mit ihrer Geburtsurkunde zum Standesamt und die Namenserklährung abgeben. Am 10.10. wird Sie zu mir kommen und dann werden wir Sie am 11.10. bei der Ausländerbehörde anmelden. Wir müssen Sie doch auch bei der Botschaft als Ukrainierin die in Deutschland lebt anmelden? Müssen wir das vor der Namensändeurng machen und dann nach der Namensänderung noch einmal hin um die neuen pässe zu beantragen?


    Wie geht man am besten vor? gibt es nochwas zu beachten?


    Gruß
    Karsten

  • Hallo WillB2,
    die Anmeldung bei der Ausländerbehörde kostet Geld. Ich denke, dass dann die Änderung der Plastikkarte (Aufenthaltstitel) nochmals etwas kostet. (siehe mal zwecks Überblick den Link in diesem Thread Elektronischer Aufenthaltstitel - eAT)


    Jetzt zu ihrem Inlandspass und ihrem ukrainischen Reisepass:
    Deine Frage unterstellt ein Muss. Dem ist nicht so. Macht sie die Meldung bei der UA-Botschaft in D: Sie verliert den Innlandspass. Botschaft kann den Reisepass ggf. ändern und verlängern, da diese zuständig wird.

    Wir müssen Sie doch auch bei der Botschaft als Ukrainierin die in Deutschland lebt anmelden?


    Meldet sie sich nicht als im Ausland lebende Ukrainerin bei der ukrain. Botschaft, so kann sie eine Namensänderung (neuen Reisepass und neuen Inlandspass) nur in der Ukraine durchführen. Botschaft ist nicht zuständig. Eventuell wären dazu sogar zwei Reisen in die Ukraine notwendig wegen der langen Bearbeitungszeit. Hat allerdings den Vorteil, dass sie ihren Inlandspass behält und somit im Bedarfsfall auch behördliche Dinge in UA erledigen kann ... meine Frau brauchte das letztes Jahr im Zusammenhang mit dem Versterben ihrer Großmutter (Gasabmeldung etc.). Zudem hat die Meldung bei der Botschaft steuerliche Auswirkungen bei Immobilien beispielsweise. Ist hier aber im Forum mehrfach schon angemerkt. Und was geschieht mit Rentenansprüchen in UA?
    Gruß nobody

  • Hallo WillB2!
    Herzlichen Glückwunsch!



    nun zu Deinen Fragen:
    1) Als erstes sollte die dänische Heiratsurkunde mit einer Apostille versehen werden. Die bekommt vom dänischen Aussenministerium.
    Schickt eine der beiden Urkunden, die ihr bekommen dorthin, mit der schriftlichen Bitte um die Apostille. Gebühr einzahlen nicht vergessen.
    Siehe dazu: http://um.dk/en/travel-and-res…legalisation-auf-deutsch/
    Mit der Apostille drauf, wird die Urkunde ohne wenn und aber in D und UA anerkannt!


    Wegen der Namensänderung gibt es viele Wege. Meine Frau und ich haben auch in DK geheiratet. Namensänderung machen wir aber erst wenn Sie mal die dt. Staatsbürgerschaft hat. Alles andere was die Namensänderung angeht war uns zu kompliziert (wg. Passänderungen, Behördenwege, Reisen etc.)
    Unser Weg war bisher so:
    - Heirat in DK
    - Auftenhaltstitel (Frau war aber in D schon Studentin)
    - Eintragung ins Eheregister beim dt. Standesamt + dt. Heiratsurkunde
    - Registrierung bei Botschaft (Registrierung ist Voraussetzung um später aus der ukr. Staatsbürgerschaft entlassen zu werden).
    --> ab nächstes Jahr Einbürgerung/Ausbürgerung
    --> dann irgendwann Namensänderung

  • Am 10.10. wird Sie zu mir kommen und dann werden wir Sie am 11.10. bei der Ausländerbehörde anmelden.


    Hallo Karsten,


    bevor Ihr bei der ABH aufschlagt und den eAT beantragt, solltet Ihr Deine Frau ersteinmal beim Bürgeramt wohnsitzlich anmelden. I.d.R. sind ABH und Bürgeramt in einem Gebäude.


    Den Inlandspass Deiner Frau in UA abzugeben und sie beim ukrainischen Konsulat als in Deutschland lebende Ukrainerin anzumelden ist hier schon mal auf meine Fragestellung nach Vor -und Nachteilen erörtert worden:
    In UA abmelden: Pro & Contra


    Alles Gute!
    Gruß

    За Украинy!

  • Mal eine Frage zum Registrieren in Deutschland bei der Ua Botschaft. Kann man sich in Deutschland nicht befristet registrieren lassen? Hier in Österreich hat sich meine Frau nur befristet registriert, immer solange wie der aktuelle Reisepass gültig ist. Ihren Inlandspass hat sie noch, ist auch in der Ukraine abgemeldet, und kann alles über die Botschaft erledigen. Einen Nachteil sehen wir nicht durch die befristete Registrierung da sie eh nicht vor hat die Österreichische Staatsbürgerschaft anzunehmen. Geht so was nicht auch in Deutschland ?

  • Wenn die Namensänderung bald stattfinden soll, schlage ich im groben folgendes Vorgehen vor.


    1. Apostille für die Heiratsurkunde besorgen (s. mein vorheriger Post).
    2. hier beim Bürgeramt Wohnsitz anmelden; dann bei AHB Aufenthaltstitel beantragen (noch auf jetzigen Namen).
    3. Beim Standesamt in D: Namensänderung, ins Eheregister eintragen lassen, dt. Eheurkunde beantragen.
    hier m. E. nach erforderlich: Geburtsukrunde der Frau mit Apostille von einem öff. vereid. Übersetzer übersetzt (wegen der Schreibweise des Namens)
    4. Wieder zur AHB, Aufenthaltstitel auf neunen Namen umschreiben lassen.
    5. Pässe in UA ändern; hierzu bitte beachten: http://www.kiew.diplo.de/Vertr…sa/03-Wiedereinreise.html
    den Reispass kann man zwar auch beim Konsulat ändern lassen, aber nur wenn sie dort registriert ist. Das Registrierungsverfahren ist sehr aufwendig (Menge Dokumnete) und dauert ca./über ein Jahr.

    Gruß
    MaBo

  • Kann man sich in Deutschland nicht befristet registrieren lassen?


    Meines Wissens: Ja (zumindest ging es seinerzeit definitiv).


    Zitat

    Einen Nachteil sehen wir nicht durch die befristete Registrierung da sie eh nicht vor hat die Österreichische Staatsbürgerschaft anzunehmen


    Wenn man die Staatsbürgerschaft ohne Nachteile annehmen kann, kann man sich auch registrieren lassen. Das sehe ich auch so.


    Grundsätzlich gilt: Je schwächer die Bindungen in die Ukraine und je weniger Besitz (auch potentielles in Form vom Erbe) dort vorhanden ist, je unwahrscheinlicher sind Nachteile durch den Wechsel der Staatsbürgerschaft.


    Gruß
    Siggi

  • Wir hatte eine Hochzeitsurkunde deshalb schon in Koppenhagen Apostilisieren lassen.
    Wieso will deine Frau unbedingt die dt. Staatsangehörigkeit? Ich meine das bringt ja auch ne menge Nachteile mit sich :)


    Bei uns in Braunschweig macht das alles die Ausländerbehörde. D.h. die
    machen erst die Anmeldung und dann auch den Antrag auf
    Aufenthaltsgenehmigung.
    Trotz durchlesen des Pro & Kontra bin ich noch nicht sicher was das richtige ist.


    Meiner
    Frau gehört ein Haus in der Ukraine, gibt da noch was zu beachten? Wie
    siehts denn mit den Rentenansprüchen aus? Was muß man da beachten? Da
    meine Frau ja schon einige Jahre Berufspraxis auf dem Puckel hat wird
    das ja auch etwas an Geld sein.


    Könnten wir so vorgehen:
    1. Anmeldung
    2 Namenänderung
    3. Beantragen der AG auf den neuen Namen? Dieser passt dann ja nicht mehr mit dem Namen im Pass überein?
    4. irgendwann in die Ukraine reisen um die Pässe mit den neuen Namen zu beantragen (Wie lange dauert sowas in der Ukraine?)
    5. Was ist wenn Sie mit ihren Pass auf den alten Namen und der AG mit neuen Namen wieder in D einreisen will?


    Ist alles ganz schön kompliziert und wir suchen da eben so den besten weg :)


    Gruß
    Karsten

  • meines wissens kann der Inlandspass auch von einem beauftragten Beantragt werden
    --- dauer 4-5 Wochen ( aholung nur Persönlich )
    Reisepass 4 Wochen, bei etwas mehr Bezahlung am Passtuhl kann dieser in einer Woche fertig sein.


    obwohl ich noch nicht verheiratet bin ( folgt aber in DE ), werden wir uns nicht Registrieren.Wir haben den Paln in der Zukunft in die UA zu gehen,
    da ist der Erhalt ihrer Papiere von Vorteil.
    Außerdem ist Sie mit der UA verbunden, somit kommt eine Abgabe der Staatszugehörigkeit nicht in der Frage.


    Gruß Holger

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

  • Zitat von »lero« Kann man sich in Deutschland nicht befristet registrieren lassen?


    Meines Wissens: Ja (zumindest ging es seinerzeit definitiv).


    Ist definitiv heute noch möglich.


    Gruß Herr Mayer

    • Wir müssen einräumen, dass der Mensch mit allen seinen hohen Eigenschaften noch immer in seinem Körper den unauslöschlichen Stempel seines niederen Ursprungs trägt.
    • Charles Darwin
  • Grundsätzlich gilt: Je schwächer die Bindungen in die Ukraine und je weniger Besitz (auch potentielles in Form vom Erbe) dort vorhanden ist, je unwahrscheinlicher sind Nachteile durch den Wechsel der Staatsbürgerschaft.


    Hallo,
    Siggi hat uns quasi die Grundsatzüberlegungen aufgezeigt. Ich stimme ihm da voll zu.


    Wird der Wechsel zur deutschen Staatsangehörigkeit angestrebt, kann ja bei Verheiratung mit einem/er Deutschen nach drei Jahren schon erfolgen, so würde ich auch den Inlandspass in der Ukraine abgeben und mich damit dort abmelden. Erst die Abgabe des Inlandspasses ermöglicht die Meldung bei der UA-Botschaft in Deutschland als im Ausland lebende Ukrainerin.
    Meldung bei der UA-Botschaft in D ist heute freiwillig, wenn ich das auf den Punkt bringe. Aber auch wieder nicht, denn: nur mit dieser Meldung kann später einmal die ukrainische Staatsbürgerschaft abgelegt werden. Das wiederum wäre Voraussetzung für Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft.


    Meine Frau reist(e) allerdings mehrfach im Jahr zu ihrer Mutter (bis zum letzten Jahr auch zu ihrer Großmutter). In UA abmelden wäre für sie unsinnig, weil das vielfach die Hände vor Ort bindet. Zudem wird meine Frau die ukrainische Staatsbürgerschaft aus verschiedenen Gründen, welche auch in der Zukunft liegen, behalten.
    Hierin kann ich nur Vorteile für uns erkennen, wenn Grund und Steine in UA bereits vorhanden sind oder mal der Erwerb angestrebt wird. Wie sollte ich z.B. langfristig in der Ukraine wohnen können ?


    Hier in D reicht definitiv ihre Niederlassungserlaubnis und die ständige Wohnsitznahme aus, um keine Nachteile zu erleiden.


    Haken sehe ich bei Passverlängerungen/-erneuerungen, die natürlich da auch mal mit zwei Reisen in die Ukraine verbunden sein können. Wer da auf's Geld achten muss, oder ... wenn wiederholte Reisen der Ehefrau nicht angesagt sein sollen ... dann ist die Beibehaltung der ukrainischen Staatsbürgerschaft nicht der Weg.


    Der nächste Schwachpunkt wäre eine Auslandsreise, wo ein Visum nur aus der Ukraine heraus zu beschaffen wäre. Das sehe ich aber ganz nüchtern: wer mich reinlässt und meine Frau nicht will, der hat eh verschissen. Punkt.
    Dann gibt es noch Konstellationen, wo die zukünftige Wohnsitznahme in UA angepeilt ist bei Aufgabe des deutschen Standortes. Da könnten Probleme mit der Niederlassungserlaubnis in D auftauchen (Rückkehr nur des ukrainischen Partners). Aber so weit in die Zukunft kann ich heute noch gar nicht denken.


    Wie man es macht, ist es vielleicht eh verkehrt.
    Gruß nobdy

  • Noch ein paar Gedanken zum Thema:


    Aber auch wieder nicht, denn: nur mit dieser Meldung kann später einmal die ukrainische Staatsbürgerschaft abgelegt werden.


    Das kann alles auch in der Ukraine selbst gemacht werden. Es ist nur unkomfortabler. Zwingend notwendig ist die Anmeldung also unter keiner Bedingung.


    Das sehe ich aber ganz nüchtern: wer mich reinlässt und meine Frau nicht will, der hat eh verschissen. Punkt.


    Es ist nicht immer nur schwarz und weiß. Kann man beispielsweise ein Sonderangebot wahrnehmen und kurzfristig buchen, wenn sie ein Visum benötigt? Man weiß ja nicht, wie lange die Botschaft des Gastlands braucht.
    Eine Kreuzfahrt könnt Ihr dann aber auch fast vollständig vergessen, wenn sie Visa von vielen Ländern als Ukrainerin braucht.


    Wie sollte ich z.B. langfristig in der Ukraine wohnen können ?


    Auch das geht, wenn sie die DE Staatsbürgerschaft angenommen hat. Yogel hier im Forum ist ein Beispiel. Grundsätzlich geht es so: Sie bemüht sich um eine Aufenthaltserlaubnis als ehemalige Staatsbürgerin. Der Ehemann kann dann nachziehen.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Siggi,
    jetzt fällst du mir von hinten in den Rücken, wo ich mit dem Märchen "Meldung als Auslandsukrainerin ist notwendig" aufräumen will. Das geht aber gar nicht 8)

    • Nach meinem Dafürhalten ist diese Meldung ein alter Zopf, der einfch nicht tot zu kriegen ist.
    • In mehr als der Hälfte aller Fälle bringt es Nachteile mit sich.
    • Vorteile bringt es nur dann, wenn die deutsche Staatsbürgerschaft für die Frau angepeilt wird, oder ? Ach, wir müssen noch an Kinder denken !

    So, jetzt heisst es Farbe bekennen. !tanz1!
    Gruß nobody


    PS: als ich "he he Siggi" schrieb, da fiel mit Wladimir ein ... er fehlt hier

  • wichtig wäre doch auch was will die Partnerin ??
    grundlegend sollte niemand seine Identität ablegen.


    und wenn doch zurück als imigrant in das eigene Land, nunja das ist bestimmt ein tolles Gefühl.
    Ich sehe keinen Vorteil in der Annahme der DE Bürgerschaft.


    WizzAir ist so günstig, auch Ahrens nimmt gerne jemanden mit ( Ironie ) gratis., auch haben andere noch Platz in größe eines Schukartons.
    Aber bleibt nicht jeder seiner Heimat verbunden mit der ganzen Familie?


    gruß Holger

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

  • jetzt fällst du mir von hinten in den Rücken, wo ich mit dem Märchen "Meldung als Auslandsukrainerin ist notwendig" aufräumen will


    Nein. Nichts anderes habe ich auch behauptet. Aber selbst die DE Staatsbürgerschaft ist nicht das Ende aller Bemühungen um einen Lebensabend unter Palmen in UA.


    grundlegend sollte niemand seine Identität ablegen.


    Das kenne ich aber von vielen Männern anders. Die erwarten doch, dass die Frau möglichst schnell Deutsch lernt, kein Russisches/Ukrainisches Fernsehen sieht, mit den eigenen Kindern nur noch in Deutsch spricht und sich in Windeseile integriert.


    Gruß
    Siggi, dem dazu einfällt:
    "Wir sind die Borg. Deaktivieren Sie Ihre Schutzschilde und ergeben Sie sich. Wir werden ihre biologischen und technologischen Charakteristika den unseren hinzufügen. Ihre Kultur wird sich anpassen und uns dienen. Widerstand ist zwecklos!"

  • Wir werden ihre biologischen und technologischen Charakteristika den unseren hinzufügen. Ihre Kultur wird sich anpassen und uns dienen. Widerstand ist zwecklos!


    He he he Siggi, hands up.

  • Der nächste Schwachpunkt wäre eine Auslandsreise, wo ein Visum nur aus der Ukraine heraus zu beschaffen wäre.

    @nobody : Bist Du Dir mit dieser Behauptung wirklich sicher ? Soweit mir bekannt, ist die Beschaffung eines Visa kein Problem wenn der Antragsteller eine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzt. Diese muss bei Antragstellung neben dem Reisepass mit vorgelegt werden. Ob der Antragsteller als Auslandsukrainer in der Botschaft seines Heimatlandes registriert ist oder nicht, dass interessiert eigentlich einen Drittstaat absolut nicht. Ich hatte da bisher jedenfalls noch nie Schwierigkeiten.

  • Ob der Antragsteller als Auslandsukrainer in der Botschaft seines Heimatlandes registriert ist oder nicht, dass interessiert eigentlich einen Drittstaat absolut nicht. Ich hatte da bisher jedenfalls noch nie Schwierigkeiten


    Korrekt. Es ist ja nur eine zusätzliche Registrierung. Mit der Aufenthaltserlaubnis dokumentiert der Auslandsukrainer seinen Auslandswohnsitz. Damit fällt er in die Zuständigkeit der Botschaften in DE. Ebenso wäre natürlich auch eine Beantragung des Visums im Heimatland möglich, wobei ich vermuten würde, dass es einfacher ist, dass Visum in DE zu erhalten.


    Gruß
    Siggi

  • Siggi du meinst wohl wiederstand zwecklos Sie werden Assimiliert.


    Ich denke das diese Art zu denken viele Ehen scheitern läßt, denn man wird beraubt.
    und Selbstlosigkeit hinsichtlich Selbstaufgabe der Eigenen Wurzeln , Idealen usw halt ich für einen Scheidepunkt für jede Binationale Ehe.
    Sicherlich bedarf es der Deutschen Sprache und ein Anpassen an die Deutesche Gesellschaft, aber doch nicht unter dem Verlangen des Mannes zur Selbsaufgabe der eigenen Wurzeln.
    Besser wäre doch Einander zu Profitieren, das würde Wachstum bedeuten.


    Hinsichtlich für ein Visa mag es meines Erachtens in DE einfacher sein, als aus der UA.
    Aber möglich ist es trotzdem.


    GRuß Holger

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

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