Aufgabe ukrainischer Staatsangehörigkeit

  • Hallo zusammen,
    mein Problem ist folgendes. Ich habe Einbürgerung beantragt, nun, nächste Woche gehe ich meine Einbürgerungszusicherung abholen, danach muss ich meine ukrainische Staatsangehörigkeit aufgeben ( ich bin judischer Migrant, manche konnten früher ihre ukrainische Staatsangehörigkeit behalten, aber soweit ich weiß, gilt das nicht mehr, jedenfalls wurde mir gesagt, ich muss meine ukrainische Staatsangehörigkeit aufgeben ). Danach muss ich ja noch meine Namen und Vornamen ändern lassen, dann auf Einbürgerungsurkunde warten und dann noch auf den Ausweis warten.
    Im nächsten September muss ich nach England ( Auslandsstudium ) für 2 Semester, vor kurzem habe ich aber erfahren, dass die Bearbeitung der Aufgabe der ukrainischen Staatsangehörigkeit ewig dauern kann, so dass ich weder meinen ukrainischen Pass hätte, mit dem ich vermutlich ein Studentenvisum erhalten könnte, noch den deutschen Ausweis, mit dem ich kein Visum benötigen würde, jedoch einen Reisepass, dessen Erstellung auch eine Weile dauern würde. Soweit ich weiß, die Einbürgerungszusicherung gilt 2 Jahre, so dass ich diese nach meinem Auslandsstudium benutzen könnte, aber, soweit ich weiß, kann ja die Zusage zurückgezogen werden, außerdem wäre es wirklich doof.
    Wozu könntet ihr mir raten?


    Ich danke euch im Voraus.

    Einmal editiert, zuletzt von kasamb ()

  • Könnte ich vielleicht doch auf eine schnellere Einbürgerung hoffen bzw. diese beanspruchen bevor ich ausgebürgert wurde, sodass ich eine Bestätigung meines Antrags auf Ausbürgerung vorlegen würde? Das Ding ist, dass ich erst im März eine offizielle Genehmigung meines Auslandsstudium erhalten würde, theoretisch ist es noch nicht sicher, dass ich nach der UK reise. Vielleicht könnte das ein Sonder- bzw. Härtefall sein, oder? Ich würde mich vorher natürlich jede Woche oder so nach dem Stand der Bearbeitung meines Antrags erkundigen und Antworten bzw. Kopien meiner Anfragen vorlegen. Sicherlich denke ich sehr naiv, sorry.

  • vor kurzem habe ich aber erfahren, dass die Bearbeitung der Aufgabe der ukrainischen Staatsangehörigkeit ewig dauern kann, so dass ich weder meinen ukrainischen Pass hätte,


    Solange die Bearbeitung läuft, hat man den Pass doch noch,oder?

  • Danke für die Antworten!
    Wie viel Zeit habe ich eigentlich zur Abgabe meines Passes nach dem Erhalt der Bestätigung der Aufgabe meiner ukrainischen Staatsangehörigkeit? Es ist nämlich so, dass wenn ich diese erhalte, während ich im Ausland bin, dann es bis zu 1 Jahr dauern kann. Und wie alt kann diese Bestätigung sein, um diese beim Ausländeramt vorzulegen und dementsprechend Einbürgerungsurkunde?

  • Jetzt mal so nebenbei,


    wie ist das bei Dir mit dem gesicherten Einkommen wenn Du studierst?
    Meine Frau musste ihren Arbeitsvertrag, ich den meinen, Verdienstbescheinigungen und noch meine Rentenversicherung und noch einige Papiere raus rücken.
    Damit sie ja dem Staat nicht auf der Tasche liegt.
    Dann hat sie die Einbürgerungszusicherung bekommen. So weit ich weis ist die 2 Jahre gültig, kann aber verlängert werden.
    Als dann der Brief vom UA-Generalkonsulat kam, habe ich gleich bei der Einbürgerungsstelle angerufen. Die haben dann alles angeleiert, damit es dann schnell geht.
    Ich glaube man hat einen Monat Zeit, um den Pass abzugeben, bin mir aber nicht mehr sicher.
    Das war 2010, wie es jetzt ist weis ich nicht.

  • Sorry, ich habe noch ein paar Fragen:


    1) Die Liste der vorzulegenden Papiere sieht wie folgt aus:


    "1. Заяву в чотирьох примірниках про вихід з громадянства України.


    2. Свідоцтво про народження та 1 копію;


    3. 4 фотокартки (розміром 35 х 45 мм);


    4. Паспорт громадянина України для виїзду за кордон з відмітками про виїзд на постійне проживання за кордон та перебування на консульському обліку в Посольстві України або іншій консульській установі України у ФРН та 4 копії всіх сторінок паспорта;


    5. Документ, виданий уповноваженим органом ФРН про те, що громадянин України отримає громадянство ФРН, якщо вийде з громадянства України (Einbürgerungszusicherung) та 4 копії та переклад.



    6. Завірену банківською установою квитанцію про сплату консульського збору в розмірі 270,- Євро на кожного повнолітнього члена сім’ї (18 років).


    7. 3 маркованих конверта кожний (марки на 3,50 євро) із зазначенням зворотної адреси німецькою мовою."


    a) Muss ich noch etwas vorlegen oder entspricht die Liste der Realität?
    b) Wann genau und wie soll ich 270 EUR bezahlen und was soll diese beglaubigte Quittung..?
    c) Soll ich 4 Kopien der Übersetzung der EinbürgerungszusicUnd herung vorlegen und eine Kopie des Originals aber das Original und deren originale Übersetzung behalten? Was von dieser Liste soll ich überhaupt behalten und nur in Kopie abgeben? Da steht z.B., dass ich unter anderem meinen Pass vorlegen soll, ist aber nicht klar, ob nur wirklich nur vorlegen oder wollen sie den beibehalten.
    d) Wie heißt das, was ich verlangen soll, nachdem ich 270 EUR bezahlt und meinen Antrag gestellt habe? Einfach irgendwas mit "Bestätigung..."?

    2) Die siebte Frage im Antrag "Де і коли оформили документи на постійне проживання за кордоном ?"
    Soll ich da die Botschaft in Kiew angeben oder unsere lokale Abteilung für Visa und Registrierung?


    3) Die Bestätigung meiner Aubürgerung bekomme ich höchstewahrscheinlich schon während ich im Ausland bin, dann muss ich ja innerhalb eines Monats meinen Pass abgeben. Aber wie kann ich das machen, wenn ich im Ausland bin? Ich kann den ja sogar per Post nicht zuschicken, da ich sonst gar keinen Ausweis hätte, den ich ja zumindest für die Rückreise benötigen würde.


    Danke

  • Das sind halt Einzelschicksale,


    hast Du das nicht gewußt, dass Du nicht in D bist?
    Dann musst Du halt nach D reisen, Deinen Pass abgeben,
    dann einen blauen Pass bei der Ausländerbehörde beantragen (Reiseausweis ), den bekommst Du sofort,


    und dann kannst Du D wieder verlassen. Kostet halt einige Euros.

  • Das sind halt Einzelschicksale,


    hast Du das nicht gewußt, dass Du nicht in D bist?
    Dann musst Du halt nach D reisen, Deinen Pass abgeben,
    dann einen blauen Pass bei der Ausländerbehörde beantragen (Reiseausweis ), den bekommst Du sofort,


    und dann kannst Du D wieder verlassen. Kostet halt einige Euros.

    ne, wusste ich vor 6 Monaten noch nicht, außerdem konnte ich mir nicht vorstellen, dass die Ausbürgerung so lange dauern kann.

  • Muss ich noch etwas vorlegen oder entspricht die Liste der Realität?


    Denke schon.
    Weitere Infos gibt es zum Beispiel auf der Seite des ukr. Konsulats in Bonn: http://botschaftbonn.wordpress.com/cons/stag/entlassung/


    Wann genau und wie soll ich 270 EUR bezahlen und was soll diese beglaubigte Quittung..?


    Einfach kurz vor Antragstellung überweisen. Den Überweisungsbeleg von der Bank abstempeln lassen.


    Was von dieser Liste soll ich überhaupt behalten und nur in Kopie abgeben?


    Alles so vorlegen, wie es da steht. Die Mitarbeiter suchen sich, die Dinge raus, was sie brauchen. Die Originale sowie Pass bekommst Du wieder mit.

    Gruß
    MaBo

  • sorry, eine Frage zur Ausfüllung des Antrags:


    Da wo steht "Зазначте документи, які додаються до заяви:"
    soll ich nur das angeben, was ich abgebe, oder auch das, was ich vorlege inkl. Original der Geburtsurkunde und des Passes?

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