Sprachvisum als nächster Schritt

  • Die Theorie sagt:
    Ein Sprachkursvisum ist ein D-Visum. Und jedes D-Visum wird für 90 Tage und Multi-Einreisen ausgestellt (kann auch anders sein, aber nur wenn sich jemand in der Botschaft verschreibt). Nach der Ankunft in Deutschland wird es dann bei der ABH in eine Aufenthaltserlaubnis umgetauscht (dauert 4 Wochen, kostet 100€).
    Sowohl das D-Visum als die AE sind schengenfähig und damit darf sie dann auch in Schengenausland. Jede AE berechtigt zu sovielen Ein- und Ausreisen wie sie lustig ist.


    Zur Praxis:
    Euch fehlt noch der Nachweis, dass ihr das Deutsch etwas für den Beruf IN DER UKRAINE bringt! außerdem den Nachweis vom Arbeitgeber und auch das OK, dass sie so lange Urlaub bekommt.
    Und auch bei einem Kurs an der VHS kommen Zweifel. Viele (insbesondere hier in Stuttgart) VHS bieten keine Kurse an, die einen schnellen Lernfortschritt erlauben. Meist sind es nur 4 Tage die Woche, oder nur 4 Stunden pro Tag. Vermutlich wird man damit kein Visum genehmigen, denn es drängt sich die Frage auf, was sie denn die restlichen 24 Arbeitsstunden der Arbeitswoche macht ....? Doch nicht etwa unerlaubt arbeiten gehen. Oder ist der Sprachkurs etwa nur vorgeschoben ....? Und was hat eigentlich der VE-Geber mit der Sache zu tun?
    Und wo wird sie wohnen? Beim VE-Geber? Das "riecht" doch gegen den Wind!

  • Oh, ...nun ja, vermutlich bin ich zu blauaeugig, - ich habe das so verstanden ( diplo.de), das zu Erlangung eines Sprachvisums nicht so viele Einschraenkungen gemacht werden ( wo steht geschrieben, das der Aufenthalt fuer ein solches Visum maximal 90 Tage betragen darf....es geht doch gerade um den Antrag / meinen Wunsch von mehr als 3 Monaten ?!...namlich genau 6 Monate !!? - und du hast natuerlich Recht mit deinen Hinweisen zum Motiv - hier Freistellung durch den AG in der UA und Erfordernis der deutschen Sprache fuer den Job....( gerade das werden wir nicht hinbekommen, da Sie iheren sehr guten Job dann kuendigen muss - somit faellt dieses Argument leider weg. Das erste Besuchsvisum fuer meine Freundin haben wir ohne Probleme bekommen- 14 Tage gerade erst ueber Silvester.
    Wohnen soll Sie natuerlich bei mir - bin auch der VE - Geber ....oder wenn sinnvoller werden wir es ueber "Ihre " Barmittel oder Sperrkonto bei der Procreditbank nachweisen.

    Nun ist es aber unser Plan, das Sie hier deutsch ( Intensivkurs - mindestens 18 Wochenstunden sind laut diplo.de gefordert - nicht wo !! ....und, ich moechte den sehen , der ueber 3-6 Monate jeden Tag 8 Stunden intensiv eine neue Sprache lernt - ( VHS -Sprachkurs geht soweit ich geprueft habe in Ordnung - hier in Berlin, sonst natuerlich nach Vorgabe durch die Botschaft..studiumsvorbereitend !!! ist das komplett zulaessig - meine Freundin hat bereits einen ukrainischen Hochschulabschluss - braucht aber natuerlich die deutsche Sprache als Grundlage fuer Job oder weiteres Studium hier in DE. Den Hinweis zur " Absegnung/Meldung bei der Auslaenderbehoerde kenn' ich schon.
    Erklaerend sollte ich noch sagen, das diese Idee gleichzeitig ihre Uebersiedlung nach DE und unserer gemeinsamen Partnerschaft mit moeglicher Heirat dienen soll.
    ...und natuerlich einen Dank an dich

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Jou, die großen Probleme beim Sprachkursvisum ... und man muss auch plausibel machen können, warum man nicht in der ukraine deutsch lernt ... Z.B. In Kiew gibt es ein Goethe-Institut ...


    Meld dich doch bitte mal ob es geklappt hat ...

  • Hondo: ja das hatte ich noch vergessen. Aber bei einem 6monatskurs mag das gehen. Das geht halt in D besser als in UA.


    egonolsen: das Austellen der AE ist eine reine Formalie. Kostet halt 100€ wird aber normalerweise ohne Probleme erledigt. Die ABH hatte ja schon zugestimmt, ihr das Visum zu geben. Da kann sie die AE in D nicht einfach verweigern. Ein Visum darf halt formal nur für maximal 90 Tage ausgestellt sein. Mehr geht nicht. Also muss danach eine AE her.


    Meine Frau meinte noch, dass ihrer Bekannten aus Moskau damals auch ein Sprachkursvisum abgelehnt wurde. Sie wollte eigentlich auch zu ihrem Freund. Und hatte sogar ein Schreiben vom Arbeitgeber dabei. Hat nichts geholfen. Mehr Details wusste sie aber nicht.


    Ein Sprachkursvisum wird eigentlich ausgestellt, damit sie in ihrem Heimatland bessere Berufsaussichten hat. Ein Visum um Deutsch zu lernen für einen Deutschen Freund gibt es nicht. Und um den besser kennenzulernen auch nicht.
    Oder als Vorbereitungskurs für die Uni. Aber ich glaube, dann müsste sie schon eine Zulassung einer Uni haben. Und auch da wird man sich fragen, warum jemand mit abgeschlossenem Studium in UA nochmal in D studieren will.


    Also entweder müsst ihr noch viel Zeit in die Vorbereitung investieren - oder hoffen dass ihr einen Bearbeiter erwischt, der schon das Wochenende/Urlaub herbeisehnt und nicht so genau hinschaut.


    Alternativ könnte sie noch ein Visum zur Jobsuche beantragen. Ich habe aber nie von irgendwem gehört, der das dann auch bekommen hat.

  • Ein Visum um Deutsch zu lernen für einen Deutschen Freund gibt es nicht. Und um den besser kennenzulernen auch nicht.

    ooooch neeee...., das ist jetzt aber gemein....und ich dachte ich finde einen Weg den Ihr nicht kennt.
    Aber im Ernst, du hast den Nagel auf den Kopf getroffen. Aber.....!!! - Andererseits ist das ja auch nicht expliziet verboten, oder ausgeschlossen.....- Was kann daran so negativ sein ?....- wo kommt es zu einem Verstoß oder Widerspruch gegen die Visabestimmungen, wenn der VE-Geber gleichzeitig auch der Lebenspartner ist ( im Falle eines Visantrags auf Deutschkurs intensiv in DE )...und Sie vorbereitend deutsch lernen soll, gerade damit Sie bei einer danach geplanten Übersiedelung nach DE möglichst gute Einstiegsmöglichkeiten in Job oder in ein neues Studium hat ? Das sollte doch nach meinem laienhaften Verständnis bei der Obrigkeit auf Wohlwollen stoßen ( und wenn gar nichts geht, muss ich wohl damit drohen Sie zu heiraten )- hoffentlich verpetzt mich hier keiner.

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • ooooch neeee...., das ist jetzt aber gemein....und ich dachte ich finde einen Weg den Ihr nicht kennt.
    Aber im Ernst, du hast den Nagel auf den Kopf getroffen. Aber.....!!! - Andererseits ist das ja auch nicht expliziet verboten, oder ausgeschlossen.....- Was kann daran so negativ sein ?....- wo kommt es zu einem Verstoß oder Widerspruch gegen die Visabestimmungen, wenn der VE-Geber gleichzeitig auch der Lebenspartner ist ( im Falle eines Visantrags auf Deutschkurs intensiv in DE )...und Sie vorbereitend deutsch lernen soll, gerade damit Sie bei einer danach geplanten Übersiedelung nach DE möglichst gute Einstiegsmöglichkeiten in Job oder in ein neues Studium hat ? Das sollte doch nach meinem laienhaften Verständnis bei der Obrigkeit auf Wohlwollen stoßen ( und wenn gar nichts geht, muss ich wohl damit drohen Sie zu heiraten )- hoffentlich verpetzt mich hier keiner.

    Tja, das Problem ist die Logik der Botschaft. Beim Sprachvisum ist die Rückkehrbereitschaft zu prüfen, wenn es dann einen Lebenspartner und ohnehin schon Pläne für ein Zusammenleben gibt, dann schätzt die Botschaft die Rückkehrbereitschaft eben gering ein -> kein Visum ...


    Noch ein Aspekt: wenn deine Freundin ein abgelehntes Sprachvisum im Pass hat, dann wird es sehr viel härter zukünftig ein Beauchsvisum zu bekommen, da man dann den Grund "Besuch" nicht mehr glaubt, sondern annimmt, dass der Sprachkurs jetzt auf anderem Weg erreicht werden soll ...

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