Die Theorie sagt:
Ein Sprachkursvisum ist ein D-Visum. Und jedes D-Visum wird für 90 Tage und Multi-Einreisen ausgestellt (kann auch anders sein, aber nur wenn sich jemand in der Botschaft verschreibt). Nach der Ankunft in Deutschland wird es dann bei der ABH in eine Aufenthaltserlaubnis umgetauscht (dauert 4 Wochen, kostet 100€).
Sowohl das D-Visum als die AE sind schengenfähig und damit darf sie dann auch in Schengenausland. Jede AE berechtigt zu sovielen Ein- und Ausreisen wie sie lustig ist.
Zur Praxis:
Euch fehlt noch der Nachweis, dass ihr das Deutsch etwas für den Beruf IN DER UKRAINE bringt! außerdem den Nachweis vom Arbeitgeber und auch das OK, dass sie so lange Urlaub bekommt.
Und auch bei einem Kurs an der VHS kommen Zweifel. Viele (insbesondere hier in Stuttgart) VHS bieten keine Kurse an, die einen schnellen Lernfortschritt erlauben. Meist sind es nur 4 Tage die Woche, oder nur 4 Stunden pro Tag. Vermutlich wird man damit kein Visum genehmigen, denn es drängt sich die Frage auf, was sie denn die restlichen 24 Arbeitsstunden der Arbeitswoche macht ....? Doch nicht etwa unerlaubt arbeiten gehen. Oder ist der Sprachkurs etwa nur vorgeschoben ....? Und was hat eigentlich der VE-Geber mit der Sache zu tun?
Und wo wird sie wohnen? Beim VE-Geber? Das "riecht" doch gegen den Wind!