Finanzierung des Aufenthalts

  • Was Du gepostet hast würde gelten, wenn Du z.B. ein Österreicher (also ein nicht deutscher EU-Bürger) mit Wohnsitz in DE wärst.
    Gilt das nicht, wirst Du um eine VE nur herumkommen, wenn der Sohn eigene Mittel zur Finanzierung der Reise nachweisen kann.


    Gruß
    Siggi

  • Das siehst Du falsch. Bei dem, was sich angeblich auf Deine Frau bezieht steht ganz groß als Überschrift:
    "Visa für Familienangehörige nicht-deutscher EU-Bürger "
    Wer ist der nicht deutsche EU Bürger? Du, doch wohl nicht. Du bist ja Deutscher.
    Deine Frau? Ich dachte die sei Ukrainerin und die Ukraine ist meines Wissens noch nicht in der EU, obwohl das seit fast 10 Jahren ja immer "morgen" passieren soll.


    Gruß
    Siggi

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