Einreise nach Deutschland mit Visum aus Deutscher Botschaft

  • Hallo zusammen,


    wie Ihr seht bin ich neu hier, habe aber schon öfter hier im Forum gestöbert.


    Nun zu meiner Frage, die selbst Frau google nicht geklärt hat.


    Kann meine Ukrainische Freundin über Wien nach Deutschland einreisen, wenn sie einen direkten weiterflug nach Düsseldorf hat und den Transitbereich in Wien nicht verlässt?


    Danke für eure Hilfe
    Peter

    Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden,
    kann man Schönes bauen.

    Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832, dt. Dichter

  • Sorry, ich habe die eigentliche Frage nicht gestellt. :dash:


    Braucht sie ein Transitvisum ?

    Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden,
    kann man Schönes bauen.

    Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832, dt. Dichter

  • Also, ich war mir trotz Deiner Antwort nicht sicher und habe in Österreich mal nachgefragt:
    Samba tanzen kann sie in A nicht.


    Fakt ist:
    Sie muss bei der Einreise ein Ticket bzw. eine Bordkarte für den direkten Weiterflug vorweisen können, ansonsten kann und wird ihr die Einreise verwehrt werden

    Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden,
    kann man Schönes bauen.

    Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832, dt. Dichter

  • Sie muss bei der Einreise ein Ticket bzw. eine Bordkarte für den direkten Weiterflug vorweisen können, ansonsten kann und wird ihr die Einreise verwehrt werden


    Diese Aussage glaube ich so nicht und haben wir das bei unseren Flugreisen nie so erlebt. Was soll dieser Zwang, mit öffentlichen Verkehrsmitteln Austria zu verlassen? So könnte sie sich nicht von jemanden, der in Grenznähe zu Austria wohnt, mit dem Auto abholen lassen?! Nach dieser Logik dürfte man im Auto also gar nicht einreisen, was aber auch nachweisslich möglich ist. Ich denke es ist so zu interpretieren, dass sie glaubhaft machen muss, nicht in Austria bleiben zu wollen. Das kann man mit einem Ticket oder eben auch anders.


    Gruß
    Siggi

  • Nur wenige von den deutschen Auslandsvertretungen ausgestellte Visa gelten ausschließlich für Deutschland (IMHO z.B. Visa für Studenten). Die meisten gelten für den gesamten Schengenraum, also auch für Österreich.


    Allerdings wurde mir von meiner ukrainischen Übersetzerin berichtet, daß bei einer zweiten Visumbeantragung man auf den Österreichschen Einreisestempel angesprochen werde; wieso auch immer hatte es dort einen Botschaftsmitarbeiter etwas irritiert. Es hätte allerdings die Erklärung "schnellstmögliche und praktikabelste Reisemöglichkeit" die es aus dem Südosten der Ukraine tatsächlich ist ausgereicht. Die Übersetzerin war im übrigen kürzlich mit ihrem Boss sowohl in Deutschland als auch in Italien mit ausschließlich einem Visum der deutschen Botschaft.


    P.S: Im übrigen hat es hier keinen "Transitbereich" ... eine interessante Erfahrung, da am Flughafen Denjepropetrovsk sich die Duty Free Shop Mitarbeiter standhaft weigern Einkäufe zu versiegeln. Dort gekaufte Pullen werden einem dann bei Boarding in Wien wieder abgenommen.

  • Die beiden Links zu den Visa-Erläuterungen sagen eigentlich alles aus, vor allem der hier:
    "....Sie müssen das Visum bei der Botschaft beantragen, deren Land Ihr Hauptreiseziel ist...."


    Aber wie auch schon hier gesagt: es muss sich um ein Schengen-Visa handeln. Wir hatten z.B. den Fall, dass meine (damals noch) Verlobte mit nem Schengen-Visa in München gelandet ist, dann gings weiter über Österreich nach Italien und wieder zurück, alles rechtens und legal... Den Tipp mit den Belgen würde ich aber berücksichtigen, wer weiß was beim nächsten Visa-Antrag gefragt wird.


    Die Sache mit dem Verlassen des Transitbereichs könnte allerdings flugtechnische Gründe haben, um ohne eine weitere Passkontrolle weiterfliegen zu können. Vergleiche mal nen Flug innerhalb der EU und die Flüge von ausserhalb der EU, hier liegt der Unterschied in bei Art und Umfang der Passkkontrolle. Ich denke mal, die Ösis wollen einfach nicht nochmal alles kontrollieren müssen, daher also die Aufforderung den Transitbereich nicht zu verlassen.


  • [...]
    Ich denke mal, die Ösis wollen einfach nicht nochmal alles kontrollieren müssen, daher also die Aufforderung den Transitbereich nicht zu verlassen.


    Hmmm - wie bereits erwähnt, man verläßt den Transitbereich zwangsläufig. In Wien ist es (im Gegensatz zu z.B. Frankfurt oder D'dorf) so organisiert, daß an jedem einzelnen Gate der Schengenflüge eine Pass- und Handgepäckskontrolle (inklusive der m.E. total bescheuerten 'Gürtelstripteasenummer' stattfindet. Man kann also nicht auf einen Flug innerhalb des Schengenraums boarden ohne an der Passkontrolle vorbeizukommen und vorher 'österreichschen (also nicht internationalen) Boden betreten zu haben.

  • >Allerdings wurde mir von meiner ukrainischen Übersetzerin berichtet, daß bei einer zweiten Visumbeantragung man auf den Österreichschen Einreisestempel angesprochen werde; wieso auch immer hatte es dort einen Botschaftsmitarbeiter etwas irritiert.<


    Macht ja auch Sinn. Nach den Schengen-Regeln MUSS die Einreise in den Schengen-Raum in dem Land stattfinden, welches das Schengen-Visum ausgestellt hat.
    Es gibt allerdings einige Grenzbeamte, die das nicht so genau nehmen.


    Ich hatte selber diesbezüglich in Düsseldorf am Flughafen nachgefragt. Die meisten Beamten wollten eine Einreise mit einem niederländischen Schengenvisum erlauben; erst als ich auf definitive Auskunft bestand, und wir gemeinsam den Vorgesetzten befragten, wollte dieser eine Einreise ablehnen.
    Hatte auch gehört, dass in München am Flughafen Einreisewillige mit einem Nicht-D-Schengen-Visum zurückgewiesen wurden.

  • Nach den Schengen-Regeln MUSS die Einreise in den Schengen-Raum in dem Land stattfinden, welches das Schengen-Visum ausgestellt hat.


    Ähhhh ... wo steht dies? Und was macht jemand der in ein Land ohne Grenze zu 'Nicht-Schengen' Ländern reist und etwas wie 'Flugangst' hat. Daher ist dies definitiv nicht der Fall. Ich zitiere hier mal das Auswärtige Amt, das hierzu sagt:


    Zitat


    Das Schengen-Visum muss bei der Auslandsvertretung des Landes beantragt werden, welches das Hauptreiseziel darstellt. Der Ort der Ein- und Ausreise ist dabei nicht ausschlaggebend. Die Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum kann daher an jedem beliebigen Grenzübergang erfolgen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!