Kann ein deutsches Unternehmen einen Ukrainer in der Ukraine beschäftigen?

  • Hallo zusammen,


    ich möchte mit einem Bekannten aus der Ukraine künftig zusammenarbeiten. Ich bin bereits längere Zeit selbständig und meine Wunschvorstellung ist, dass ich ihn einstelle. Die Frage ist nur, ob das überhaupt geht. Ich weiß, dass es eine Reihe von Auflagen (Visum, etc.) gibt, die man erfüllen muss, wenn ein Ukrainer zur Arbeit nach Deutschland kommen soll. Wie verhält es sich aber, wenn er in der Ukraine bleibt?


    Falls das nicht möglich ist, dann haben wir uns als Alternative überlegt, dass er sich selbständig macht. Fallen Euch noch andere Wege ein?


    Viele Grüße,


    David

  • Hallo David,
    nur kurz für mein eigens Verstädnis; Du möchstest also wissen ob es Auflagen/ Bedingungen gibt, wenn ein Ukrainer in der Ukraine in einer Firma tätig ist? Diese Firma hat den Mutterkonzern/ Hauptsitz in Deutschland und in der Ukraine auch einen Sitz (rechtlich legal aufgesetzt). Sehe ich das so richtig?
    Danke,
    Sven

  • Hallo Sven,


    Du siehst es beinahe richtig - nur, dass die Firma eben keinen Sitz in der Ukraine hat - der Sitz ist in Deutschland. Das wäre sozusagen unsere liebste Konstellation. Wenn das nicht geht, müssen wir über Alternativen nachdenken.


    Danke & beste Grüße,


    David

  • Warum einstellen? Welcher Vorteil entsteht dadurch? Wie willst Du die Sozialabgaben in UA abführen?


    Als Kleinunternehmer in UA kann er für das vereinfachte Steuersystem votieren zahlt er einen fixen, gewinnunabhängigen Steuersatz. Somit fallen keine 17% Einkommensteuer an. Das dürfte günstiger sein, wenn Du nicht gerade einen sehr niedrigen Lohn zahlen willst. Du hast zudem keine Last mit den Sozialabgaben (hoher Arbeitgeberanteil von mehr als 30% in UA, dagegen nur minimaler Arbeitnehmeranteil).


    Eine realistische Anmerkung. In UA werden viele Dinge schwarz abgewickelt. Die Frage ist daher, ob Dein "Mitarbeiter" nicht einfach das Geld so vereinnahmen will, da die Entdeckungswahrscheinlichkeit bei Auslandseinkünften minimal ist, wenn man nicht gerade den "Lohn" auf sein Privatkonto in UA sendet.


    Gruß
    Siggi

  • Ich hatte auch schon drüber nachgedacht, das schwarz zu machen. Mein Bekannter ist da auch offen, nur ich persönlich habe Vorbehalte, da es ihm ja möglicherweise Nachteile in Sachen Altersvorsorge o.ä. bringen könnte. Außerdem habe ich in Erinnerung, dass meine Frau so ne Art Buch mit allen ehemaligen Arbeitgebern immer mit zum Vorstellungsgespräch genommen hat, um ihre berufliche Vergangenheit nachzuweisen. Es würde sich sicher nicht schlecht machen, wenn er dort eine Zeit als Angestellter eines dt. Unternehmens nachweisen könnte.


    Kann ich denn irgendwo in Deutsch etwas über die Kleinunternehmerschaft in UA lesen?

  • Willst Du etwas schwarz abwickeln? Dann reduzieren die Aufwendungen für den Mitarbeiter in UA nicht Deinen Gewinn. Ich würde das mit Beleg an diesen Mitarbeiter zahlen. Ob er dann in UA versteuert, ist nicht Dein Problem.


    Im Forum steht schon einiges zur Pauschalsteuer:
    http://forum-ukraine.de/index.…fachte+besteuerungssystem


    Auch auf diesen Beitrag wird im Forum verwiesen:
    http://www.gtai.de/GTAI/Naviga…euerrecht,did=441814.html


    Gruß
    Siggi

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