Zusammenleben in Deutschland ohne Hochzeit?

  • ich habe sehr genau die Modalitäten der Fachhochschule Görlitz-Zittau in diesen Fred kopiert.

    Zitat

    Wenn Sie das unter 4. a) bzw. 4. b) geforderte Zertifikat nicht nachweisen können, ist zumindest der
    Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache beizubringen (empfohlener Richtwert: 400
    Stunden Vorbildung in der deutschen Sprache).


    Dann kann man gegen Bezahlung den Sprachkurs an der Hochschule machen und dann den DSH anschließen.
    Ich weiss sehr genau, von was ich schreibe, weil ich das schon mal durchgezogen habe.
    Meinst Du mit den Studiengebühren die Gebühren für den Kurs oder eine sogenannte Semestergebühr ?

    Zitat

    § 16 Studium; Sprachkurse; Schulbesuch


    (1) Einem Ausländer kann zum Zweck des Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Der Aufenthaltszweck des Studiums umfasst auch studienvorbereitende Sprachkurse sowie den Besuch eines Studienkollegs (studienvorbereitende Maßnahmen). Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer von der Ausbildungseinrichtung zugelassen worden ist; eine bedingte Zulassung ist ausreichend. Ein Nachweis von Kenntnissen in der Ausbildungssprache wird nicht verlangt, wenn die Sprachkenntnisse bei der Zulassungsentscheidung bereits berücksichtigt worden sind oder durch studienvorbereitende Maßnahmen erworben werden sollen. Die Geltungsdauer bei der Ersterteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ein Studium beträgt mindestens ein Jahr und soll bei Studium und studienvorbereitenden Maßnahmen zwei Jahre nicht überschreiten; sie kann verlängert werden, wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht ist und in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann.


    (1a) Einem Ausländer kann auch zum Zweck der Studienbewerbung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Der Aufenthalt als Studienbewerber darf höchstens neun Monate betragen.


    Ich hoffe, Du hast mich jetzt verstanden, der § 16 lässt ja nun wirklich genügend Möglichkeiten offen.
    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

    Einmal editiert, zuletzt von Diviner ()

  • Diviner,


    also ehrlich, du bist wie ein kleines Kind mit diesen §§§§§.
    In Deutschland gbt es zu jedem Schritt und jeder Tat einen Paragraph - schwarz auf weiss, in der Realität sieht es aber anders aus.

  • es muß auch kleine Kinder geben...


    Ich wollte dem Verfasser des Freds nur Möglichkeiten aufzeigen, wie er die Frau auch erst einmal ohne Heiratsvisum hierher bekommt.


    Sollte ich etwas falsch geschrieben habe korrigiere mich bitte.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

  • Diviner,


    es gibt noch bestimmte Voraussetzungen, die zu erfüllen sind und so mehr ist dann die Enttäuschung bei den Betroffenen, wenn sie sich mit dem Thema auseinandersetzen.

  • Diviner,


    ich weiß sehr wohl was ich will. Ich möchte so schnell wie möglich mit meiner Freundin zusammen leben und suche daher nach dem besten Weg dieses Ziel zu erreichen.
    Danke nochmals für deine Ausführungen, aber ein erneutes Studium kommt für sie nicht in Frage, da sie in ihrem jetzigen Job nicht weiter arbeiten möchte.


    Sie wird jetzt in Kiew deutsch lernen, dann den Test machen und dann folgt die Hochzeit...

    Ab an die Kette mit dem Strolch. :D :whistling:

    Wenn er denn auf "Nase kaputt" steht... :phatgrin:

    сто сто? Strolch? Kette? Nase kaputt? [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Frech/smilie_frech_133.gif] Sollte ich da vielleicht doch noch einmal drüber nachdenken??? !think! [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Frech/smilie_frech_126.gif]

  • сто сто? Strolch? Kette? Nase kaputt?


    Tja, so hat jedes Frauchen ihre individuellen Ueberredungskuenste, aber keine Angst, solange du tust was sie sagt ist alles in Butter. :D

  • habe schon verstanden. Du solltest aber wissen, dass für Deine Freundin jede Fachrichtung in Deutschland offen ist.
    Wenn Du meinen Beitrag mit § 16 (entschuldige Nataliya) richtig gelesen und verstanden hast, ist das eine Möglichkeit alle Studienmöglichkeiten in D persönlich zu prüfen. Ob sie sich dann bewirbt ist doch eine ganz andere Frage. In der Zeit könnte Sie das Deutsch lernen ja absolvieren und wäre bei Dir. Das erschien mir doch a priori Dein Anliegen zu sein.

    Zitat

    A1
    Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen - z.B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben - und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.


    so einfach ist A1. Meine Freundin hat das spielend ohne Kurs abgearbeitet und hätte bei einem Test schon B1 bestanden.
    Sinnvoll wäre es, Deiner zukünftigen Frau das hier mitzunehmen:


    So, nun wünsche ich Dir alles Gute und viel Erfolg


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

  • Die Lady, die ich aus Kiew kennen gelernt habe, hat Lehramt studiert, arbeitet zwar als Dolmetscherin, aber unterrichtet privat "deutsch". Wenn du magst, könnte ich sie mal fragen, dass erst mal ein paar Grundlagen geschaffen werden. ;)

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