Wichtig dabei: Sie muss nicht einen neuen Pass, sondern einen zweiten Pass beantragen. Sonst funktioniert das nicht, denn sie bekommt sonst den alten Pass nicht oder nur entwertet wieder. Ich betone das extra, da viele Ukrainer gar nicht wissen, dass man mehrere Pässe haben kann.
Man lernt nie aus. Das kannte ich bisher nicht.
Ich kenne es wie folgt: Es wird ein neuer Pass beantragt, den alten Pass bekommt man entwertet zurück. Die Aufenthaltserlaubnis bleibt gültig. Dann zurück in D zur ABH und eine neue Aufenthaltsgenehmigung beantragen, dauert einen Monat und wird nicht mehr in den Pass geklebt. Man bekommt eine Karte ähnlich wie der PA.
Gruß
Chrissi...