Beiträge von tsr1959

    Um wieder zum Thread-Thema zurück zu kommen, hier ein Link mit einer guten Auflistung, was sich ab 1. März 2020 in DE bzgl. Arbeitskräften aus Drittstaaten ergeben soll:


    Neues Einwanderungsgesetz in Deutschland: Bedeutung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus Drittstaaten


    Ich kopiere mal den Text zusätzlich auch noch vollständig rein, damit sich auch mit der Forensuche die Details finden lassen:


    Das neue Einwanderungsgesetz wurde im Juli 2019 verabschiedet und wird am 1. März 2020 in Kraft treten. Deutschland versucht dadurch, qualifizierte Fachkräfte aus Dritt­staaten zu akquirieren. Viele deutsche Arbeitgeber sehen darin die Chance, Personal­lücken im eigenen Unternehmen zu schließen. Arbeitnehmer, v.a. aus der Ukraine, hoffen auf gut bezahlte Arbeit in Deutschland.


    Welche Änderungen das Gesetz mit sich bringt und was das für deutsche Arbeitgeber und ausländische Arbeit­nehmer bedeutet, möchten wir hier kurz erklären:


    Bis jetzt dürfen nur studierte Fachkräfte einreisen und in Deutschland arbeiten. Ab 1. März 2020 werden auch Arbeitskräfte, die nicht studiert haben, hier arbeiten dürfen – d.h. Personen mit qualifizierter Berufs­ausbildung.
    Zu beachten ist, dass ausländische Arbeitskräfte ihre qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland an­erkennen lassen müssen. Die Ausbildung muss mit einer deutschen Berufsausbildung vergleichbar sein und einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in Deutschland entsprechen. In der Praxis bedeutet das, dass alle Arbeitnehmer aus Drittstaaten sich zuerst um eine Anerkennung ihrer Diplome und Qualifikationen in Deutschland bei entsprechenden Stellen bemühen müssen. Die Anträge können schon jetzt gestellt werden, d.h. vor dem 1. März 2020. Der Anerkennungsprozess dauert erfahrungs­gemäß einige Monate. Künftig sollen die zuständigen Stellen ausgebaut werden.
    Ausländische Arbeitnehmer erhalten anschließend von der Anerkennungsstelle ein Zertifikat über die Gleich­wertigkeit der ausländischen Ausbildung mit der deutschen. Im Falle der Feststellung der Nicht­gleichwertigkeit wird ein Ablehnungsbescheid ausgestellt.
    Es wird kein Nachweis mehr verlangt, dass die entsprechende Stelle durch keinen Deutschen- oder EU-Bewerber zu besetzen ist (sog. Vorrangprüfung). Das Gesetz sieht jedoch vor, dass bei der Ver­änderung der Arbeitsmarktsituation die Vorrangprüfung sehr schnell wieder eingeführt werden kann, z.B. in bestimmten Berufen oder Regionen.
    Vertreter aller Berufe dürfen dann arbeiten und nicht – wie bis jetzt – nur Vertreter bestimmter Berufe, für die sog. Sonderbedarf besteht.
    Ausländische Arbeitskräfte müssen deutsche Sprachkenntnisse, mindestens auf B1 Niveau, nach­weisen. In manchen Berufen, bspw. in der Pflege, werden sogar Sprachkenntnisse auf B2 Niveau verlangt.
    Arbeitskräfte aus Drittstaaten können für sechs Monate ohne Arbeitsvisum einreisen, um einen Arbeits­platz zu suchen. Voraussetzung ist der Nachweis entsprechender finanzieller Mittel, um den Lebensunterhalt in der Zeit in Deutschland zu decken.
    Grundlage für die Erteilung des Arbeitsvisums ist ein Zertifikat über die Anerkennung der Berufs­qualifikation und ein Arbeitsvertrag mit dem deutschen Arbeitgeber.


    Fazit: Ukrainer, v.a. die, die im Moment in Polen arbeiten, haben teilweise den Wunsch geäußert, nach Deutsch­land zu gehen, um dort einer Beschäftigung nachzugehen. Jedoch wird der Nachweis der Sprachkenntnisse und die Erfordernis, die Zeugnisse und berufliche Qualifikationen in Deutschland anerkennen zu lassen, für die meisten Ukrainer eine sehr große Hürde darstellen. Deutsch sprechen nur wenige Ukrainer und die beruf­liche Ausbildung in der Ukraine unterscheidet sich teilweise von der deutschen. Die Zukunft wird zeigen, ob das neue Gesetz den deutschen Arbeitgebern hilft, die Lücken auf dem eigenen Arbeitsmarkt zu schließen.

    Ich sehe für gut ausgebildete Leute die sich weitergebildet haben und sich auf einen Bereich spezialisieren in Osteuropa eine Chance.


    Allgemein hört und liest man ja immer von den tollen IT-Spezialisten, die aus den Ostländern (RU & UA) kommen und trotzdem stoße ich immer wieder auf "Fachkräfte" von dort, die kein Englisch können.... :rolleyes:


    Von wirtschaftlichen Verständnis oder Zusammenhängen (Betriebsabläufen) haben auch die wenigsten Englischsprachigen ITler von dort einen Schimmer.


    Das ist sicherlich auch ein Bereich wo es passen könnte für fachlich versierte Leute aus unserem Kulturkreis.....

    Weil der Ausländer in der Regel auch ohne Krankheit nicht Willens oder in der Lage war seine Amtswege durchzuführen.


    Bedeutet diese Aussage, dass Ausländer da sowieso wen beauftragen solche Amtswege durchzuführen? Z.B. dein Unternehmen?


    Investitionen natürlich.


    OK - verstanden - danke!


    und die Leute beantragen die Aufenthaltsgenehmigung über die Arbeitsaufnahme.


    D.h. auch ein 70-Jähriger deutscher Rentner könnte mit einem Minimalgehalt angestellt werden als "Berater"? !think!

    Etwa 100.000 $ Investitionssumme.


    Was wird darunter verstanden? Gesellschaftsanteile, oder nachgewiesene Investitionen?


    Sollte es sich um Gesellschaftsanteile handeln - wie sieht es da mit Sacheinlagen aus?


    Diese Pensionäre gründen eine Firma und stellen UA Mitarbeiterinnen für die vorne genannten Tätigkeiten an. Sich selbst gleich als Hausmeister,


    So ähnlich hatte ich mir das ja auch vorgestellt, aber wenn jeder Gesellschafter € 100K investieren muss?


    .
    Es reicht ne Briefkastenfirma.
    Damit kriegt jeder Hinz und Kunz ohne weiteres ne Aufenthaltsgenehmigung.
    Sogar für 3 Jahre möglich. Also auch wenig Lauferei.


    Was ist, wenn einer der, so mit Aufenthaltsgenehmigung versehenen Firmeninhaber, dann nach 2,5 Jahren wirklich zum Pflegfall wird und nicht mehr in der Lage ist die Amtswege durchzuführen? !think!


    Mmmmh - das ist alles nicht das Passende. Ginge um Pensionisten, die ihren Lebensabend in der Ukraine verbringen wollten.

    wenn sie betrunken ist, kommt immer der Standardsatz: Listen to me, listen to me...I tell you something, listen to me! USW.


    Ich warte heute noch nach drei Jahren, was sie mir sagen will...


    Ich nicke dann halt und trinke in Ruhe mein Bier


    Man könnte annehmen, ihre beide seid nun seit 3 Jahren betrunken:


    Du wartest deiner Aussage nach solange schon um sie zu verstehen und trinkst nebenbei Bier. :D :beer:

    Eine Frau und ein Mann als Freunde? Im Sinn von Kumpel?


    Mein bester Freund ist meine Ex, mit der ich bis zum Jahr 2000 19 Jahre zusammen war. Sie ist auch mein "Lebensmensch" geworden und egal ob ich zwischenzeitlich in verliebten Beziehungen war, hatte sie stets Vorrang. Das Gleiche gilt vice versa! :thumbup:


    Ist schwierig für die jeweiligen neuen Partner - vermutlich auch deswegen, weil wir auch nicht - obwohl wir es unseren Partnern nicht sagen (!) - auf Zärtlichkeit oder Sex verzichten, wenn wir zusammen sind. :D Ich glaube die merken es einfach..... :whistling:

    Was so echte "Halb-Ukrainer" auch immer drunter verstehen..


    Tja - mein Verständnis kam aus meiner Erinnerung aus dem Biologieunterricht und Tante Wiki gab mir recht.... :D


    Ich bin auch überzeugt, dass 99% der Menschen vermutlich keinen geschmacklichen Unterschied erkennen bei Hummern, Langusten oder anderen Krebsen, wenn sie nur das Fleisch alleine kredenzt bekommen und nicht wissen, wie das Tier ausgesehen hat vor der Zubereitung..... :whistling:

    Während man in Deutschland Flughäfen schließen und das Fliegen teurer machen will, werden in der Ukraine gleich in Massen selbst kleine Provinz-Flughäfen wieder in Stand gesetzt.


    Auch in Khust gibt es Gedankenansätze des Bürgermeisters dort einen Flughafen zu bauen um die Wirtschaft (vor Allem den Tourismus) zu fördern und zu stärken. :thumbup: