Du meinst die "Aussetzung des Dublin" Verfahrens?
Dumm nur, dass Dublin tatsächlich explizit vorsieht, dass ein Staat selbst sich als zuständig erklärt und in das Verfahren eintreten kann. Das entscheidet jeder Staat für sich, das ist erlaubt. Entscheidet der Staat aber nicht für den Selbsteintritt in das Verfahren, dann muss nach Dublin der Staat mit der Erstregistrierung bzw. sogar der Staat, über den der Flüchtling eingereist ist, den Flüchtling zurücknehmen. Man darf ihn zurückschicken, muss man aber nicht.
Deutschland hat sich für den Selbsteintritt (zumindest bis jetzt) entschieden. Das ist nicht verboten und bricht kein Gesetz.
Das mag einem gefallen oder auch nicht, aber es ist gesetzmässig.
Ja, unter anderem die Gesetzgebung zum Dublin-Verfahren.
Nun bist Du sicher besser in Begrifflichkeiten der Jura informiert, als ICH es je sein werde. Da sollte Dir aber auch der kleine, aber wichtige Unterschied aufgefallen sein, daß Dublin ausgesetzt (also nicht mehr angewendet) und nicht die Erklärung für der Zuständigkeit für die Flüchtlinge abgegeben wurde. Der offizielle Sprachgebrauch war doch, diese Gesetzgebung werde ausgesetzt - m.a.W. europäisches Recht werde nicht mehr angewendet! Von der Herholung der Zuständigkeit sprach der Innenminister erst jetzt, im Zusammenhang, der Wiedereinführung(!) von Dublin bei Nichtrückführung der Leute, die das Territorium der EU auf griechischem Boden erstmals betraten. Es hier wurde vom europäischen Recht wieder Gebrauch gemacht, indem man sich für die über Griechenland eingereisten Flüchtlinge mehr oder weniger als zuständig erklärte.
Noch eklatanter wird es beim Asylverfahrensgesetz - hier artet der Rechtsbruch regelrecht in eine Orgie aus. U.a. wurde deutsches Recht gebrochen bei § 18 Abs. 1 u. 5, § 19 Abs. 1 u. 2, §§ 20 - 22 und last but not least § 24, der nichts anderes besagt, daß das zuständige Bundesamt den Ausländer persönlich anzuhören hat (hiervon kann nur dan absehen werden, wenn dem Antragsteller lediglich subsidiärer Schutz zugute kommen soll, wovon bis vor de Maizieres Vorstoß von vor knapp zwei Wochen gar nicht die Rede war).
ICH verzichte jetzt darauf, noch weitere Rechtsbrüche i.Z.m. dem Asylverfahrensgesetz oder dem Aufenthaltsgesetz aufzuzeigen. Da es nicht der Sache dienlich ist und ICH denke, daß der eklatante Rechtsbruch, von dem wir im Generellen hier sprachen, von mir nun hinreichend aufgezeigt ist.