Hier zum Nachlesen:
http://www.gmx.net/themen/nach…Deutschtest-Zwang.530.327
Jetzt bin in mal gespannt wie lange noch der A1-Zwang für unsere Hübschen bestehen bleibt. Man muß bei dem Urteil nämlich beachten, daß dieses Urteil zunächst erstmal für den Ehegattennachzug aus der Türkei gilt, aufgrund vorhergehender Vereinbarungen mit der Türkei.
Zitat: "Die deutsche Regelung stelle eine unrechtmäßige Beschränkung der mit der Türkei vereinbarten Niederlassungsfreiheit dar, erklärten die EuGH-Richter."
Ob es etwas vergleichbares mit der Ukraine gibt, weiß ich nicht, vielleicht im Asso-Abkommen.