Aufenthaltserlaubnis in UA

  • Im übrigen wurde bei mir damals nur eine Ehedauer von 2 Jahren gefordert. Da wir die ersten Jahre in DE gelebt hatten, war das kein Problem. Ich bekam die Aufenthaltsgenehmigung sofort. Jetzt wird anscheinend aber auch eine Aufenthaltsdauer von 2 Jahren in UA verlangt.


    Ich habe die AE fuer die UA ja auch erst vor kurzem Beantragt- es ist nach wie vor lediglich eine Ehedauer von 2 Jahren gefordert! Uebrigens kann es angeblich von der Antragstellung bis zum Erhalt der AE bis zu ein Jahr dauern.


    Gruss,


    Pitti

  • Ich habe die AE fuer die UA ja auch erst vor kurzem Beantragt- es ist nach wie vor lediglich eine Ehedauer von 2 Jahren gefordert!


    Das glaube ich Dir. Die Frage ist da nur wieder, wer hat Unrecht? Das OVIR oder die Botschaft, die ja folgendes geschrieben hat:

    Zitat

    an Personen, die mit den Bürgern der Ukraine verheiratet sind und mehr als zwei Jahre in der Ukraine gelebt haben


    Wie heißt es doch so schön: Das einzig, was in UA eindeutig ist, ist die Mehrdeutigkeit.


    Gruß
    Siggi

  • Kann man irgendwie die 90/180 Tage Aufenthalt vor Ort und ohne ausreise verlängern? ich meine bei der Einreise ohne visum, als Tourist.


    Hat jemand Kontakte zu den Firmen/Personen, die hier helfen könnten?


    Wenn man doch ausreisen muss, wie schnell kriegt man ein längerfristiges Visum bei der UA-botschaft im Ausland? Muss man dann nach DE oder reichen Prag, Warschau oder Bratislava aus?

  • Kann man irgendwie die 90/180 Tage Aufenthalt vor Ort und ohne ausreise verlängern? ich meine bei der Einreise ohne visum, als Tourist.


    Wenn, dann nur das örtliche Ausländeramt (OVIR).


    Zitat

    Wenn man doch ausreisen muss, wie schnell kriegt man ein längerfristiges Visum bei der UA-botschaft im Ausland?


    Normalerweise ist die Botschaft am Wohnort zuständig. Aber man kann ja mal anrufen und bei einer anderen Botschaft anfragen. Bei Expressbearbeitung dauert es max. 2 Tage (doppelter Preis) für ein 6 Monatsvisum.


    Gruß
    Siggi

  • Hier noch ein interessanter Bericht über die Beantragung einer Arbeitserlaubnis:


    http://ukraine-nachrichten.de/…e_3328_pressemitteilungen


    Was mich einmal interessieren würde: Hat irgend jemand schon mal eine Arbeitserlaubnis beantragt? Wenn ja, wofür? Wie war die Handhabung in der Praxis?


    Ich vermute, die meisten Ausländer leben hier mit einer Daueraufenthaltserlaubnis aufgrund der Ehe:

    Zitat

    Ausländer, die über eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine verfügen, bedürfen keiner Arbeitserlaubnis.


    Gruß
    Siggi

  • Also ich habe eine Arbeitserlaubnis, ein Arbeitsvisum und meinen Registrierung hier in Kiew. Bin also Resident.
    Wie es in dem Text steht, habe ich damals auch die geforderten Unterlagen abgegeben. Aber wie das in der Praxis aussieht, kann ich dir auch nicht sagen, weil unser Unternhemen, wie wahrscheinlich auch 90% der restlichen ausländischen Unternehmen in der Ukraine, damit Dienstleister wie zum Beispiel "Salans" beauftragen.
    Die haben das in meinem Fall auch alles gemacht. Ich musste auf kein Amt fahren oder sonstiges um die Arbeitsgenehmigung zu erhalten.
    Das Thema ist an sich aber nicht so einfach. Es gibt in letzter Zeit sehr viele Gesetzesänderungen und auch die Dienstleisterfirmen wissen nie genau, was nun verlangt wird um eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten. Hat man sie aber einmal erhalten, ist eine Verlängerung, auch die Verlängerung der Registrierung auf der Ausländerbehörde nur noch formal und ohne Probleme!


    Ich war mal hier in Kiew auf einer Veranstaltung für ausländische Geschäftsleute die in der Ukraine arbeiten. Extrem interessant und 100 verschiedene Möglichkeiten, wer wie in der Ukraine lebt und arbeitet!!! 8)

  • Darf ich einmal nachfragen, was ist Deine Situation in UA? Bist Du von einem deutschen Unternehmen nach Kiew entsendet worden?
    Wenn ja: Immer wieder gibt es im Forum Anfragen, wie man an solche Jobs herankommt. Kannst Du etwas dazu sagen?
    Oder hast Du ein Unternehmen in UA gegründet?
    Wenn ja: Wie muss man in solchem Falle vorgehen, um eine Aufenthaltsgenehmigung über eine Unternehmensgründung zu erhalten?


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Siggi,
    na klar kannst du fragen. Also meine Situation ist folgende. Ich bin seit einem Jahr jetzt in der Ukraine. Die ersten 3 Monate noch auf "Dienstreise", in der Zeit wurde dann aber schon die Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltsgenehmigung beantragt.
    Ich bin schon auf eine Art von meinem Unternehmer entsendet worden, habe aber keinen Entsendungsvertrag weil das damals unter meinen vertraglichen Gegebenheiten nicht möglich war.Seit März diesem Jahres habe ich einen lokalen ukrainischen Arbeitsvertrag.
    Wie man an diese Jobs rankommt? Sehr gute Frage. Ich bin sehr zufällig an meinen Job gekommen. Mein Ziel war immer Russland, durch den Zufall das wir aber vor 2 Jahren eine Tochtergesellschaft in der Ukraine gegründet haben, ich russisch spreche und auf das Gebiet Osteuropa/Russland spezialisiert bin, wurde mir der Job in Kiew angeboten.
    Man kann solche Jobs schon finden, auch im Internet. Wie ich feststellen musste aber sehr oft im Agrar bzw Landmaschienenbereich und mit Vorausstzung das man russisch spricht und auch Berufserfahrung mitbringt.


    Zur Unternehmensgründung. Ich glaube das ist als Ausländer in der momentan Situation nicht so einfach und ich kenne mich da auch nicht so aus. Die größeren internationalen Unternehmen lassen ihre Tochtergesellschaften aber größtenteils durch Einheimische gründen, stellen dann wenn gewünscht einen ausländischen Geschäftsführer ein (verbunden mit Arbeitsgenehmigung) und lassen das Unternehmen auf ihn umschreiben.

  • Ich hatte schon die Hoffnung, es würde jetzt einfacher sein, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Aber offensichtlich ist dem nicht so:

    Zitat

    Sieben Wochen hat die Prozedur insgesamt gedauert. Dreizehn Besuche bei drei unterschiedlichen Behörden waren erforderlich. Die für Anfahrt und Warten aufgewendete Zeit versuche ich lieber gar nicht erst zu zählen, ebenso wenig wie die Nerven, die es mich und meine Mitstreiter gekostet hat.


    http://ukraine-nachrichten.de/bürokratie-ukrainisch-eine-kiewer-odyssee_3587_meinungen-analysen


    Gruß
    Siggi

  • Ich hatte schon die Hoffnung, es würde jetzt einfacher sein, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Aber offensichtlich ist dem nicht so:


    Siggi mach mir keine Angst...es dauert bei mir zwar noch so 2 - 3 Jahre, aber ich bin jetzt schon gespannt, was da tatsächlich auf mich zukommt...

  • wenn ich jetzt mit Ukrainerin verheiratet bin darf ich nur 90 tage in der ukraine bleiben? was kann ich machen damit ich mehr als 90 tage da bleibe ...weil ich möchte nächsten Monat heiraten .. Was soll ich machen ???

  • Es ist wichtig, dass Du mit Visum einreist. Die Gültigkeitsdauer ist nicht entscheidend. Innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums solltest Du Deinen Aufenthalt beim örtlichen Ausländeramt (OVIR) verlängern lassen. Erkundige Dich bereits jetzt (Du kannst auch Verwandte Deiner Frau dort hinschicken), welche Dokumente das OVIR dafür verlangt. Nicht dass Du wieder nach DE zurückkehren musst, nur um ein Dokument zu besorgen. Nach zwei Ehejahren hast Du Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Diese kannst Du bereits nach 1 Jahr Ehedauer beantragen. Die Bearbeitungsdauer für die Aufenthaltsgenehmigung ist unterschiedlich. Ich habe schon von Zeiträumen im Jahresbereich gehört. Es ist daher wichtig, dass alles frühzeitig zu tun, damit Du möglichst bald einen gesichert Aufenthaltsstatus hast und dann auch KFZ und Hausrat zollfrei einführen kannst.


    Gruß
    Siggi

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