Familienzusammenführung mal ganz easy

  • Es kommt immer auf die Frage an, ob sie Privater natur ist, also nicht öffentlich sein soll, oder nicht.


    Nö, sollte schon von allgemeingültigem Interesse sein, so meinte ich das.


    Also frage ich einfach mal ;) :


    Was ich zum einen nicht verstehe, ist, dass man die Deutschprüfung, Legalisation der Eheurkunde und Beantragung des FZF-Visums nicht in einem Abwasch (sprich: mit einem einzigen Besuch in Kiew) erledigen kann. !think! Tommy meinte ja, es würden in jedem Fall mehrere Reisen dorthin erforderlich sein. Aber wenn sie z. B. zur Deutschprüfung geht und ich gleichzeitig die Legalisation durchziehe, könnten wir doch am nächsten Tag (gemeinsam? lt. Merkblatt der Botschaft NICHT GEMEINSAM - Tommy!!??) das FZF-Visum beantragen - oda? :whistling:


    Zweite Frage: Beim Durchlesen des FZF-Antragsvordruckes fiel mir auf, dass unter Punkt 27.b nach einem bestehenden KV-Schutz für Deutschland gefragt wird. Ist der zwingend nötig vor der Einreise bzw. kann die Visumsvergabe daran scheitern? Welche Möglichkeiten gibt es, für einen längerfristigen Aufenthalt (vorab?) einen KV-Vertrag abzuschließen (kann dann ja nur privat sein, oder)?


    Und die letzte Frage, direkt zur Hochzeitzeremonie bzw. -feier: Irgendwelche Dinge, auf die ich achten bzw. die ich vor der Einreise in die Ukraine für die Hochzeit erledigen müsste? !think!


    Ihr merkt, ich bin doch schon etwas aufgeregt, aber das steht mir auch zu, schließlich heiratet man nicht alle Tage ... :D


    Als Belohnung für eure Antwoten werde ich einen anderen Thread mit einem kleinen Fotorätsel eröffnen (wenn ich denn das betreffende Foto hochgeladen bekomme ... :gamer: )

  • Was ich zum einen nicht verstehe, ist, dass man die Deutschprüfung, Legalisation der Eheurkunde und Beantragung des FZF-Visums nicht in einem Abwasch (sprich: mit einem einzigen Besuch in Kiew) erledigen kann. Tommy meinte ja, es würden in jedem Fall mehrere Reisen dorthin erforderlich sein. Aber wenn sie z. B. zur Deutschprüfung geht und ich gleichzeitig die Legalisation durchziehe, könnten wir doch am nächsten Tag (gemeinsam? lt. Merkblatt der Botschaft NICHT GEMEINSAM - Tommy!!??) das FZF-Visum beantragen - oda?


    1. Also zwischen der Legalisierung und der Beantragung des FZF liegt m.E. immer noch die Übersetzung der Ukr. Dokumente in die Deutsche Sprache.


    2. Als wir unser Visum für die Eheschliessung beantragt haben (das ist auch ein FZF Visum), war ich mit bei der Botschaft UND am Schalter.


    Zweite Frage: Beim Durchlesen des FZF-Antragsvordruckes fiel mir auf, dass unter Punkt 27.b nach einem bestehenden KV-Schutz für Deutschland gefragt wird. Ist der zwingend nötig vor der Einreise bzw. kann die Visumsvergabe daran scheitern? Welche Möglichkeiten gibt es, für einen längerfristigen Aufenthalt (vorab?) einen KV-Vertrag abzuschließen (kann dann ja nur privat sein, oder)?


    Ich hatte beim dem Visumsantrag geschrieben: Mitversichert in der Familienversicherung und habe eine eine Bestätigung meiner KV beigelegt, das ab Tag der Hochzeit, meine Frau und meine Stieftochter Anspruch auf Krankenversicherungsschutz besteht.
    Wenn Du noch Pflichtversichert sein solltest, rufe einfach mal bei Deiner KV an.
    Solltest Du keinen Sozialversicherungspflichtigen Job haben, oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Gesetzlichen KV sein, bleibt Dir nur die Private KV.

    Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden,
    kann man Schönes bauen.

    Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832, dt. Dichter

  • Aber wenn sie z. B. zur Deutschprüfung geht und ich gleichzeitig die Legalisation durchziehe, könnten wir doch am nächsten Tag (gemeinsam? lt. Merkblatt der Botschaft NICHT GEMEINSAM - Tommy!!??) das FZF-Visum beantragen - oda? :whistling:



    Warum nicht gemeinsam? Haben wir auch gemacht. :D Komisch das die so nett waren, nachdem wir verheiratet dort erschienen :yeah:
    Meist machen die gleich das Interview... kann gewisse Vorteile im Bezug auf die Bearbeitung in der ABH haben...Wenn die Botschaft ja schon signalisiert, das keine Einwände bestehen..darum hat es bei uns auch nur 3 Wochen gebraucht ;)


    PS: Ich krieg dem Zitatkrams nicht hin ... :beer: darum einfach so reinkopiert

    Seit dem 6.8.2009 vh und in Deutschland !tanz1!Unser Baby ist am 18.9.2011 in DE geboren !trio!


  • 1. Also zwischen der Legalisierung und der Beantragung des FZF liegt m.E. immer noch die Übersetzung der Ukr. Dokumente in die Deutsche Sprache.


    2. Als wir unser Visum für die Eheschliessung beantragt haben (das ist auch ein FZF Visum), war ich mit bei der Botschaft UND am Schalter. [...]


    Solltest Du keinen Sozialversicherungspflichtigen Job haben, oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Gesetzlichen KV sein, bleibt Dir nur die Private KV.


    Stimmt ja, ich wusste doch, dass da noch was war - die Übersetzung nach der Legalisation! :patsch: Danke dir, Coolenatter! Na gut, dann wird es wohl nichts mit der Bearbeitung an zwei aufeinanderfolgenden Tagen ... X( Aber ich werde auf jeden Fall Tommys Anregung folgen und wegen der Übersetzung in dieses Deutsche Zentrum neben der Botschaft gehen. Danke also auch dir, Tommy!


    Mit der KV sehe ich ein Problem auf mich zukommen. :verwirrt: Ich bin privat krankenversichert, Mitversicherung von Ehegatten ist ziemlich blöd und teuer. Vielleicht zunächst nur für ein paar Wochen bei einer privaten KV versichern lassen, z. B. so eine, die auch Verträge für Touristenvisa abschließt, und dann versuchen, in die gesetzliche KV zu wechseln?

  • Vielleicht zunächst nur für ein paar Wochen bei einer privaten KV versichern lassen, z. B. so eine, die auch Verträge für Touristenvisa abschließt, und dann versuchen, in die gesetzliche KV zu wechseln?


    Die Idee mit der KV über eine "Touristenvisa"-Gesellschaft geht m:e. nicht, weil die Versicherungen nur für Besucher gelten. Ansonsten würde ja jeder seine Frau/Mann dort versichern, weil für rund 1 EUR am Tag bekommt man sonst keine KV, auch wenn die Leistungen eingeschränkt sind. In die gesetzliche KV kommt sie nur, wenn sie einen Sozialversicherungspflichtigen Job hat, es sei denn, du versicherst sie dort freiwillig, kostet aber eine Menge Euros, da ist eine private glaube ich billiger, also einmal prüfen.
    Bist Du evtl. selbstständig und kann sie als Mitarbeiter einstellen?

    Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden,
    kann man Schönes bauen.

    Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832, dt. Dichter

  • Bist Du evtl. selbstständig und kann sie als Mitarbeiter einstellen?


    Ich möchte hier keineswegs zum Betrug animieren, das wäre ja verboten, für alles weiter liest man hier weiter und denk mal fleißig nach wie es denn geht. (am besten über 'nen guten Kumpel machen lassen ...)


    Nachtrag ... 400 Euro Job funktioniert nicht mehr, wenn Deine Frau aber als 'Haushaltshilfe' für 410 Euro bei 'nem Kumpel arbeitet geht's ...

    Einmal editiert, zuletzt von IBN ()

  • Die Idee mit der KV über eine "Touristenvisa"-Gesellschaft geht m:e. nicht, weil die Versicherungen nur für Besucher gelten. Ansonsten würde ja jeder seine Frau/Mann dort versichern, weil für rund 1 EUR am Tag bekommt man sonst keine KV, auch wenn die Leistungen eingeschränkt sind. In die gesetzliche KV kommt sie nur, wenn sie einen Sozialversicherungspflichtigen Job hat, es sei denn, du versicherst sie dort freiwillig, kostet aber eine Menge Euros, da ist eine private glaube ich billiger, also einmal prüfen.
    Bist Du evtl. selbstständig und kann sie als Mitarbeiter einstellen?


    "Touristen Versicherung" funktioniert auch deshalb nicht da diese Krankenversicherung für Bürger mit "nicht ständigigem Wohnsitz" in der BRD gedacht ist. Desweiteren sind hier nur akute Erkrankungen abgesichert die während des Aufenthaltes in D auftreten. Die Behandlung wird meist auch nur so lange in D bezahlt, bis der Erkrankte wieder reise- bzw transportfähig ist. Die restliche Behandlung muss dann im Herkunftsland fortgeführt werden wenn notwendig.Viele Unternehmen leisten auch nicht über die vorher vereinbarte Vertragsdauer hinaus und eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ist zumindest bei den mir bekannten Unternehmen auch nicht möglich. Daher wird diese Art von Krankenversicherungsschutz zum Nachweis bei der Botschaft nicht funktionieren. Vor allem weil die dort diese Tarife kennen sollten, da ja Antragsteller auf Touristenvisum auch mit Policen deutscher Versicherer dort auftreten können. Ich schliesse für meine Verwandten die Versicherung immer hier in D ab (auch wenn es etwas teurer ist als bei UA Unternehmen), da der Versicherungsschutz im Ernstfall trotz aller Einschränkungen besser und umfassender ist.


    Bei Antrag auf freiwillige Versicherung in der gesetzlichen wird das hälftige Einkommen des Partners fiktiv als Einkommen des anderen Partners unterstellt (da er ja kein eigenes Einkommen hat) und daraus die Höhe des Versicherungsbeitrags ermittelt. Da ist manchmal besser sich gleich privat zu versichern, so man das darf und vor allem gesund ist. Ansonsten wirds dort auch teurer und das ansich meist gute Preis / Leistungsverhältnis verschlechert sich. Wenn sie Kinder hat müssten diese in der privaten auch selber versichert werden was die Angelegenheit auch wieder teurer werden lässt. Da wird die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen dann wieder interessant da hier die Familienangehörigen ja dann beitragsfrei mitversichert sind. Voraussetzungen dafür ist jedoch das kein eigenes versicherungspflichtiges Einkommen existiert. sind.)

  • Nachtrag ... 400 Euro Job funktioniert nicht mehr, wenn Deine Frau aber als 'Haushaltshilfe' für 410 Euro bei 'nem Kumpel arbeitet geht's ...


    Danke, danke! Mein Kopf raucht! :D Aber steht dem nicht entgegen, dass man erst NACH der Einreise eine Arbeitserlaubnis beantragen kann bzw. erhält? Also kann doch nicht schon bei Beantragung eines FZF-Visums KV-Schutz aufgrund eines Haushaltshilfejobs bestehen, da man für den ja noch keine Erlaubnis hat - oda? ?( Hey, IBN, und wieso 410 und nicht 400 EUR? Ist doch auch ein Minijob!

  • Hey, IBN, und wieso 410 und nicht 400 EUR? Ist doch auch ein Minijob!


    Es soll ja mehr als 400 EUR sein. Mit 410 EUR ist man in der so genannten Gleitzone.
    Bei 400 € keine KV, bei 410 € schon, weil kein Minijob mehr.


    Für die Reise bis zur Anmeldung bei der ABH machst Du einfach eine Touri-Versicherung, denn in der Zeit ist sie ja noch nicht in der BRD gemeldet.

    Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden,
    kann man Schönes bauen.

    Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832, dt. Dichter

    Einmal editiert, zuletzt von coolenatter ()


  • Für die Reise bis zur Anmeldung bei der ABH machst Du einfach eine Touri-Versicherung, denn in der Zeit ist sie ja noch nicht in der BRD gemeldet.


    Genau so haben wir es auch gemacht..., Reise- KV bei OPAHTA abgeschlossen, Versicherungssumme 30.000,00 €, Kosten für 3 Monate 225,17 UAH..., das war im August 2008..., danach Aufnahmeantrag in einer PKV hier in D gestellt, angenommen, und mein Arbeitgeber muss auch 50 % für Alina-s Beitrag bezahlen bis zur maximalen Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in einer GKV... 8)

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