Es kommt immer auf die Frage an, ob sie Privater natur ist, also nicht öffentlich sein soll, oder nicht.
Nö, sollte schon von allgemeingültigem Interesse sein, so meinte ich das.
Also frage ich einfach mal :
Was ich zum einen nicht verstehe, ist, dass man die Deutschprüfung, Legalisation der Eheurkunde und Beantragung des FZF-Visums nicht in einem Abwasch (sprich: mit einem einzigen Besuch in Kiew) erledigen kann. Tommy meinte ja, es würden in jedem Fall mehrere Reisen dorthin erforderlich sein. Aber wenn sie z. B. zur Deutschprüfung geht und ich gleichzeitig die Legalisation durchziehe, könnten wir doch am nächsten Tag (gemeinsam? lt. Merkblatt der Botschaft NICHT GEMEINSAM - Tommy!!??) das FZF-Visum beantragen - oda?
Zweite Frage: Beim Durchlesen des FZF-Antragsvordruckes fiel mir auf, dass unter Punkt 27.b nach einem bestehenden KV-Schutz für Deutschland gefragt wird. Ist der zwingend nötig vor der Einreise bzw. kann die Visumsvergabe daran scheitern? Welche Möglichkeiten gibt es, für einen längerfristigen Aufenthalt (vorab?) einen KV-Vertrag abzuschließen (kann dann ja nur privat sein, oder)?
Und die letzte Frage, direkt zur Hochzeitzeremonie bzw. -feier: Irgendwelche Dinge, auf die ich achten bzw. die ich vor der Einreise in die Ukraine für die Hochzeit erledigen müsste?
Ihr merkt, ich bin doch schon etwas aufgeregt, aber das steht mir auch zu, schließlich heiratet man nicht alle Tage ...
Als Belohnung für eure Antwoten werde ich einen anderen Thread mit einem kleinen Fotorätsel eröffnen (wenn ich denn das betreffende Foto hochgeladen bekomme ... :gamer: )