Familienzusammenführung mal ganz easy

  • Moin moin


    So ich war denn mal grade in meiner ABH. :phatgrin:


    Nach schier endlosen Nerv-raubenden 3!!! Wochen* grins* konnte ich denn grade schnell zu meiner ABH dackeln.
    Ich war vorbereitet auf alle Eventualitäten.


    Dann gab ich meine Orginal Heiratsurkunde, sowie meinen Reisepass zum kopieren und dann.... sendete meine liebe SB ein Fax mit Zustimmung
    zur Deutschen Botschaft nach Kiev.


    UUUUUUUPS mir fällt da so ganz nebenbei was ein....


    alsich noch relativ neu war hier, da gab es mal einen Beitrag, wo ein Deutscher frug, ob er Nachweise bei der ABH vorlegen müsste.
    Da ich es wusste schrieb ich..er braucht gar nichts vorweisen. Darauf gab es bei einigen Membern hier ein bischen Tumult und mir wurde eine gewisse " Unwissenheit" sag ich mal jetzt ganz lieb !beer! unterstellt.


    Ihr lieben....


    Ein geborener Deutscher..braucht gar nichts vorzulegen. NIX!!! Gesicherter LU spielt keine Rolle, beim Ehegattennachzug zu einem Deutschen.
    Eine Regelausnahme besteht nur, wenn der hier lebende Ehepartener entweder Doppelstaatler ist, oder längere Zeit im Land des Partners verbracht hat und die Sprache und alles gut kann.Natürlich legt man seine Abrechnungen hin..aber die sind nur relevant für die Länge der AE.
    ABER...
    Grundsatz der deutschen Rechtssprechung:
    Einem Deutschen ist es grundsätzlich nicht zuzumuten, in einem anderen Land zu leben.
    Beim Nachzug zum deutschen Ehepartner ist in der Regel vom Nachweis des
    gesicherten Lebensunterhaltes abzusehen.
    Die erleichterten
    Nachzugsregelungen zu hier lebenden Deutschen werden
    verfassungsrechtlich damit begründet, dass es einem Deutschen nicht
    generell zugemutet werden kann, die familiäre Lebensgemeinschaft im
    Ausland zu führen.
    Ausschließlich ausländischen Familienangehörigen
    kann dies hingegen grundsätzlich zugemutet werden.


    So ... so war es, so ist es und so bleibt es...
    Und der Käse ( sorry Matti is nicht böse gemeint;-) ) mit der Änderung im Text des § 28 ist und soll... hat gar nichts zu sagen.
    Hier wollte der BMI etwas aussagen..was aber aufgrund des Grundgesetzes Artikel 6 zu Staub zerfallen ist.


    Kurz gesagt Ich geh jetzt mal meine Frau abholen =!..

    Seit dem 6.8.2009 vh und in Deutschland !tanz1!Unser Baby ist am 18.9.2011 in DE geboren !trio!


    2 Mal editiert, zuletzt von Tommy ()

  • Kurz gesagt Ich geh jetzt mal meine Frau abholen


    Na da freu ich mich für Dich und herzlichen Glückwunsch. Trotzdem funktioniert es nicht immer so einfach. Ich selber hatte zwar keinen großen Stress mit der ABH, aber ein bischen mehr an Unterlagen musste ich dann doch vorlegen.

  • So ... so war es, so ist es und so bleibt es...
    Und der Käse ( sorry Matti is nicht böse gemeint;-) ) mit der Änderung im Text des § 28 ist und soll... hat gar nichts zu sagen.
    Hier wollte der BMI etwas aussagen..was aber aufgrund des Grundgesetzes Artikel 6 zu Staub zerfallen ist.


    Ist Dir schon aufgefallen, das jeder Fall hier "individuell" ist, bzw. von den jeweils zustaendigen ABH`n unterschiedlich gehandhabt wird ? Das Zauberwort nennt sich "Ermessens-Spielraum". ;)
    Waere nett, wenn man das Fettmarkierte in einem Gesetzestext wiederfinden koennte. Insofern habe ich das geaenderte Aufenthaltsgesetz also doch richtig Interpretiert. ;)


    Trotzdem Glueckwunsch, das Ihr so wenig Stress hattet. :thumbup:

  • Ein geborener Deutscher..braucht gar nichts vorzulegen. NIX!!! Gesicherter LU spielt keine Rolle, beim Ehegattennachzug zu einem Deutschen.


    Das ist vollständig richtig. Trotzdem verlangte von mir seinerzeit die ABH Wohnraumnachweis, Nachweis des Lebensunterhalts und Nachweis der KV für meine Frau. (Letzteres war nicht so ganz einfach, da die allermeisten privaten KVs die Aufnahme verweigerten, da keine deutsche Vorversicherung existierte). Und weil ich auf das Wohlwollen des Amtes angewiesen war, habe ich opportunistisch den ganzen Blödsinn vorgelegt.


    Freu Dich also, dass alles bei Dir so einfach ging!


    Gruß
    Siggi

  • Moin moin.....


    Jo...ich hab schon mitbekommen, das es ueberall anders gehandhabt wird Matti ;)
    Schade eigentlich, wo es doch eigentlich ein Gesetz ist und es da auch keinen Ermessensspielraum geben sollte.So ist man also quasi ein Spielball der Launen bezueglich diverser SBs in den ABHs... !think!



    Naja... wir haben unser D- Visum..und Freitag gehts nach Deutschland...eeeeeendlich !tanz1!


    Uebrigens moechten wir uns auch mal bedanken, fuer die vielen netten und hilfreichen Tipps hier....


    Besonderer Dank geht von mir an Thomas D.
    Hast mich echt weitergebracht...ob telefonisch oder mit dem super Heiratsratgeber.Vielen Dank :thumbup:


    So nun haben wir uns ein wenig Feiern verdient denke ich...


    Also bis bald ...dann aus DE !beer!

    Seit dem 6.8.2009 vh und in Deutschland !tanz1!Unser Baby ist am 18.9.2011 in DE geboren !trio!


  • Naja... wir haben unser D- Visum..und Freitag gehts nach Deutschland...eeeeeendlich !tanz1!


    Noch mal zum Verständnis: Im Eingangsbeitrag hast du unter dem Datum 17.09.2009 gepostet, dass du an selbem Tag in der AB gewesen wärest, wo man nach Vorlage der erforderlicher Unterlagen ein entsprechendes Fax an die Deutsche Botschaft in Kiew gesandt hätte. Heute nun schreibst du, dass deine Frau ihr Visum habe und nach Deutschland einreisen könne.


    Verstehe ich das richtig: Zwischen Vorsprache bei der AB und Visumserteilung lag nicht mal eine Woche??? !think! :thumbup:


    Und wann habt ihr das Visum bei der Deutschen Botschaft (unter Vorlage des A1-Deutsch-Zertifikates?) beantragt?


    Ach, jetzt fällt mir - aus aktuellem Anlass - noch was ein, deswegen nummeriere ich meine Fragen:


    3. Wann nach dem Beginn des Deutschlernens hat sich deine Frau dem A1-Test unterzogen?


    4. Wurde das entsprechende Zertifikat sofort nach Bestehen der Prüfung ausgestellt?


    5. Habt ihr Legalisierung der ukrainischen Eheurkunde und Visumsbeantragung in einem Abwasch bei der Deutschen Botschaft erledigen können?


    Du ahnst, worauf ich hinaus will: Ablegen der Prüfung, Visumsbeantragung und Legalisierung der Eheurkunde zusammenhängend und in möglichst kurzer Zeit, denn die Anreise nach Kiew ist lang und umständlich.

  • Manoman sooo viele Fragen :D


    Also...


    ABH hat mich angerufen...andere bekommen Briefe ...ich halt nicht ( vorherige Absprache)
    ABH sendet Fax zur Botschaft..manchmal auch zum BVA...bei mir direkt zur Botschaft.... 2 Tage spaeter morgens gegen 10 kam der Anruf und am naechsten Tag zwischen 8 u 9 waren wir da..Talonabgabe..Vsum um 14:00 abgeholt.
    Wir haben die FZF vor 3 Wochen beantragt....das heisst aber nix.... ich habe halt gut mit allen quatschen koennen ;) aber normal dauert es 4 Wochen.
    Der A1 Kurs war 3 Monate..wir haben natuerlich immer versucht zusammen zu lernen..aber nach dem Kurs hat meine Frau auch sofort die Pruefung gemacht.
    Ist auch nix wildes...bei uns haben nur 2 nicht bestanden, aber die haben sich so gut wie gar nicht vorbereitet...da brauch man eigentlich keine Angst haben..passt schon.


    Frage 4 :
    Das Zertifikat nebst Kopie bekommt sie sofort ausgeheandigt.


    Frage 5:


    Nein


    Geht ja aufgrund der Zeiten nicht..du gibst morgens deine Urkunde zum legalisieren ab und kannst sie ab 14:00 wieder abholen.Das ist bloede, ich weiss, aber leider geht das da nicht anders...
    Hat mich auch genervt...aber ..naja...


    Neben der Botschaft...auf dem Gelaende ist gibt es DAS DEUTSCHE ZENTRUM... dort kannst du von der Heiratsurkunde eine Deutsche Uebersetzung machen lssen die in Deutschland annerkannt ist..kostet 30 Euro...also nicht so teuer..( Tipp am Rande)Wichtig...ohne dieses nimmt die Botschaft den Antrag auf FZF nicht an.
    Auch Personalausweis oder Meldebescheinigung nicht vergessen....


    Du wirst nicht drumrum kommen mehrfach nach Kiev zu fahren..oder Apartement mieten..manche sagen sie haetten einen Dienst fuer 20 Euro in Anspruch genommen, der haette alle Papiere erledigt, aber dazu kann ich selber nichts sagen.


    Hoffe damit dennoch geholfen zu haben... und viel Erfolg euch :thumbup:

    Seit dem 6.8.2009 vh und in Deutschland !tanz1!Unser Baby ist am 18.9.2011 in DE geboren !trio!


  • Verstehe ich das richtig: Zwischen Vorsprache bei der AB und Visumserteilung lag nicht mal eine Woche???


    Hallo Alyosha,


    bei uns lag zwischen Beantragung des Visums und der Ausstellung genau 15 Tage.
    Die länste Zeit braucht der Antrag von Kiew zu Deiner ABH, weil es über das Bundesverwaltungsamt in Köln per (Diplomaten)post versendet wird.
    2 Wochen nach Abgabe des Antrages wurde ich von der ABH angerufen, war 30 min später da und nicht einmal 24 Stunden später bekam meine Frau einen Anruf von den freundlichen Mitarbeitern der Botschaft, das das Visum erteilt ist.
    Die Zustimmung der ABH geht mitlerweile online, jedenfalls bei uns.

    Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden,
    kann man Schönes bauen.

    Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832, dt. Dichter

  • Tommy und Coolenatter: Möchte mich noch mal explizit hier bei euch bedanken, sehr zielführende Antworten! :thumbup:


    Bei mir ist es mit der Hochzeit erst nächsten Monat so weit, aber natürlich kreisen meine Gedanken beständig um dieses Ereignis und die Zeit danach ... Kurz gesagt: Ich hätte da doch noch die eine oder andere Frage. Was meint ihr: Besser per PN oder doch hier veröffentlichen, damit andere in ähnlicher Lage vielleicht auch profitieren können? !think!


    Für eine andere, nicht direkt mit der Hochzeit in Zusammenhang stehende Frage habe ich einen neuen Thread aufgemacht.

  • Was meint ihr: Besser per PN oder doch hier veröffentlichen, damit andere in ähnlicher Lage vielleicht auch profitieren können?


    Es kommt immer auf die Frage an, ob sie Privater natur ist, also nicht öffentlich sein soll, oder nicht.

    Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden,
    kann man Schönes bauen.

    Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832, dt. Dichter

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