Welches Visum nun nötig

  • Hallo,


    gleich nochmal ne Frage.


    Folgende Situation:


    Das 90/180 Visum meiner Freundin ist nun gerade aufgebraucht bzw. abgelaufen. Sie fährt morgen zurück und wir wollten eigentlich ein neues 90/180 Visum beantragen. Nun haben wir uns nach 3 Jahren entschlossen zu heiraten. In meinem jugendlichen Leichtsinn habe ich geadcht, dass das normalerweise mit diesem Visum möglich wäre. Dafür hätte ich dann jetzt das nächste Schengen Visum beatragt (90/180).


    Jetzt lese ich aber von einem Visum für Eheschliessung.
    Das würde für uns bedeuten, dass wir uns ein halbes Jahr nicht sehen könnten da ich Selbständig bin und es mindestens Mai/Juni wird bis ich den Steuerbescheid bekomme.


    Nun meine Frage: Kann ich nicht zum normalen 90/180 Visum dann später also zusätzlcih dieses Eheschliessungsvisum beantragen?


    Ich hoffe meine Frage ist verständlich ?(


    LG


    Horst

  • Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
    Wenn die Eheschliessung angemeldet wurde, kann man einen Visumsantrag zur Eheschliessung mit anschliessender Wohnsitznahme stellen.
    Das ist ein Kategorie D Visum. also was anderes als ein Schengenvisum. Mit Schengenvisum kann man zwar heiraten, ich würde das aber aus verschiedenen Gründen nicht tun.
    Es muss in der Regel dann eh wieder ausgereist werden.


    Der Kategorie D Visumsantrag kann auch mit gültigem anderweitigen Schengenvisum gestellt werden. Bei Visumserteilung (nicht -Stellung) wird das alte Visum eben annuliert. Man kann es also während der neuen Visumsbearrbeitung weiter nutzen. Das wäre wohl der eleganteste Weg.


    Zur Visaantragstellung zur Eheschliessung mit anschliessender Wohnsitznahme benötigt man eigendlich keinen Einkommensnachweis. Aber trotzdem verlangt ihn die Botschaft manchmal.
    Man könnte sich also auf die Hinterbeine stellen und die Vorlage schlichtweg ablehnen, was die Sache aber in der Regel nicht gerade vereinfacht oder gar beschleunigt. Alternativ könnte man sich auch eine Einkommensprognose/Zwischenbericht vom Steuerberater ausstellen lassen.

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antwort!


    Also wenn ich das jetzt richtig verstehe gibt es noch ein 3. Visum - das Visum D - welches zur Eheschliessung mit anschliessender Wohnsitznahme genügt?
    Bedeutet das dann, dass man danach nicht noch ein Familienzusammführungsvisum braucht?


    Was ein Gulasch....


    LG


    Horst

  • Zur Visaantragstellung zur Eheschliessung mit anschliessender Wohnsitznahme benötigt man eigendlich keinen Einkommensnachweis. Aber trotzdem verlangt ihn die Botschaft manchmal.


    die Botschaft und die ABH ;)
    diese Antwort stimmt für ein FZF Visum (Ehegattennachzug, Kindesnachzug, Nachzug zum Kind) zu einem Deutschen Staatsangehörigen
    sie stimmt aber nicht für das Eheschliessungsvisum (eine Art Sonderform des FZF Visums), weil im Gegensatz zum Ehegattennachzug noch keine Ehe und die daraus resultierenden Pflichten existieren. Eine VE ist notwendig (oder anderer Nachweis von finanziellen Mitteln von Antragsteller, welches in der Regel so nicht erbracht werden kann), und damit auch die Einkommensnachweise.
    edit: die VE gilt bis zur Eheschliessung und der nachfolgenden Erteilung der AE. Mit der AE ist die VE gegenstandslos (da dann die Ehegatten sowieso für einander verantwortlich sind)



    Man könnte sich also auf die Hinterbeine stellen und die Vorlage schlichtweg ablehnen, was die Sache aber in der Regel nicht gerade vereinfacht oder gar beschleunigt.


    dann wird die ABH dem Visum nicht zustimmen, zwingende Folge: Ablehnung.


    Nebenbei:
    Ahrens schrieb schon, das eine (Visum D z.B. zur Eheschliessung) hat mit dem anderen (Visum C, Schengenvisum) nichts zu tun, daher gibt es für Visum D diese REgel 90/180 nicht. Man kann direkt an einen 90 tägigen Aufenthalt mit C Visum mit einem D Visum einreisen (und natürlich es beantragen und bekommen, wenn alle anderen Voraussetzungen fürs Visum erfüllt sind).



    Also wenn ich das jetzt richtig verstehe gibt es noch ein 3. Visum - das Visum D - welches zur Eheschliessung mit anschliessender Wohnsitznahme genügt?
    Bedeutet das dann, dass man danach nicht noch ein Familienzusammführungsvisum braucht?


    nein,


    Visum C = Visum für kurzfristigen Aufenthalt = Schengenvisum, Touristenvisum (und eine Ausnahme, hier irrelevant)
    Visum D = Visum zur Einreise für lanfristigen Aufenthalt, Einwanderungsvisum für FZF oder auch zur Eheschliessung. Nach Einreise mit Visum D zur Eheschliessung kann man nach der Eheschliessung gleich in D bleiben, das ist eine Art FZF Visum

  • Also wenn ich das jetzt richtig verstehe gibt es noch ein 3. Visum - das Visum D - welches zur Eheschliessung mit anschliessender Wohnsitznahme genügt?
    Bedeutet das dann, dass man danach nicht noch ein Familienzusammführungsvisum braucht?



    nein,


    Visum C = Visum für kurzfristigen Aufenthalt = Schengenvisum, Touristenvisum (und eine Ausnahme, hier irrelevant)
    Visum D = Visum zur Einreise für lanfristigen Aufenthalt, Einwanderungsvisum für FZF oder auch zur Eheschliessung. Nach Einreise mit Visum D zur Eheschliessung kann man nach der Eheschliessung gleich in D bleiben, das ist eine Art FZF Visum

  • Der Kategorie D Visumsantrag kann auch mit gültigem anderweitigen Schengenvisum gestellt werden.


    Bist Du da sicher?
    Uns wurde damals gesagt, dass bei einem schwebenden Visumverfahren kein zweites Visum beantragt werden kann.
    Dabei handelte es sich allerdings nicht um ein Visum zur Eheschließung.

  • Ja kann man. Zumindest, wenn man ein D-Visum beantragt. Also ein gültiges Schengenvisum C vorliegt und ein Visum D also für Heirat, Studium etc. beantragt wird. In der Form machen das viele.

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