Namensänderung in ukrainischen Pässen nach Hochzeit und Folgethemen

  • Hallo,
    leider muss ich mal wieder an dieses klasse Forum wenden. Aber wir werden in diesem ganzen
    Administrations-Dschungel noch verrückt… (und wir dachten mit dem Visum für die Hochzeit sei das
    Gröbste geschafft).
    - Standesamtliche Hochzeit mit meiner ukrainischen Verlobten am 15. April 2016 in D.
    - Meine Verlobte wird meinen Nachnamen übernehmen.
    - Sie ist noch Masterstudentin und schließt ihr Studium im Juni 2016 in der Ukraine ab.


    Folgende Probleme treten nun mit der Namensänderung auf
    1.) Welchen Name wird auf der Masterurkunde geführt werden und was für ein Aufwand wäre
    dies im Nachhinein zu ändern wenn dieser erst einmal auf ihren Mädchenname ausgestellt wird?
    Meine künftige Frau hätte da gerne bereits unseren gemeinsamen Nachnamen stehen.
    2.) Wir wollen im November unsere Flitterwochen verbringen und möchten nun
    bereits die Flüge dazu buchen. Aber auf welchen Namen meiner Frau soll
    nun das Ticket ausgestellt werden da aktuell ja die Schreibweise im
    (neuen) ukrainischen Reisepass noch nicht bekannt ist?


    Wäre folgender Lösungsansatz denkbar?
    Ich habe in einem anderen Forum von solch einem Fall (aus 2013) gelesen und bin mir aber nicht sicher ob
    das durch die ABH immer mitgemacht wird.
    Wir heiraten in D und beantragen die AE für meine künftige Frau auf Ihren Mädchennamen. Die Eheurkunde wird auf
    unseren gemeinsamen Nachnamen lauten. Da ihr Reisepass noch 3 Jahre gültig ist führen wir die Namensänderung
    in den ukrainischen Pässen dann im Nachgang z.B. in 2017 durch.
    Der Punkt mit der Master-Urkunde wäre dann vermutlich erledigt.
    Höchstens, dass sich die Uni mit einer übersetzten Eheurkunde zufrieden geben würde und dann den "neuen" Nachnamen meiner
    künftigen Frau führt.
    Kann meine künftige Frau eigentlich ihren Zweitwohnsitz in der Ukraine belassen? Hätte das irgendwelche Vor-/Nachteile?


    Danke für eure Rückinfos.
    Barton

  • Hallo Barton,



    Ja.

    Forget what hurt you but never forget what it taught you.

  • Ich stimme wenzel und Ahrens zu. Namensänderung in 2 Wochen ist theoretisch eventuell machbar.
    Meine Frau ist zu diesem Zweck gerade in der Ukraine. Namensänderung im inl. UA-Pass hat 1 Woche gedauert, für den internationalen dauert diese ca. 2 Wochen. Liegt aber daran, dass in Kriviy Rih am Wochenende gerade Wahlen waren und niemand ein "Trinkgeld" angenommen hat, was die Bearbeitungsdauer verkürzt hätte. ;)


    Mädchenname im Diplom wäre eigentlich auch kein Problem. Ich nehme mal an, ihr wollt ihren Abschluss hinterher in Deutschland anerkennen lassen? Im Zuge dessen musst du den Antragsformularen sowieso einen Nachweis beifügen über eine eventuelle Namensänderung.

  • Vielen Dank für eure Antworten. Dann werden wir vermutlich den beschriebenen Lösungsansatz wählen.


    Gibt es Erfahrungen zur Wahl Erstwohnsitz in D und Zweitwohnsitz UA für seine Frau? Oder ist sowas gar nicht möglich?

  • Meines Wissens kann man in UA gar keinen Zweitwohnsitz anmelden. In DE (meine Auskünfte beziehen sich auf Bayern, denn das Meldegesetz ist Ländersache) nur dann, wenn der Erstwohnsitz auch in DE liegt.


    Also kurz: Man kann schon zwei Wohnsitze, einen in DE und einen in UA haben, aber das sind beides erste Wohnsitze.


    Aus steuerlicher Sicht wird dann das DBA, speziell §4 interessant:

    Zitat

    a)Die Person gilt als in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);
    b)kann nicht bestimmt werden, in welchem Staat die Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in keinem der Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Staat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat;


    Ukraine | Internationales Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen


    Gruß
    Siggi, der auch schon mehrere erste Wohnsitze hatte

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