Hallo meine Lieben Kollegen,
bzgl. A1 habe ich folgendes gefunden....
http://www.xn--rechtsanwalt-familienzusammenfhrung-oxd.de/
Bereits das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am 04.09.2012 entschieden, dass das gesetzliche Erfordernis des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse beim Ehegattennachzug des Ausländers zum deutschen Staatsbürger nur eingeschränkt gilt. Anders als beim Nachzug zu ausländischen Staatsangehörigen muss hier das Visum zum Ehegattennachzug schon dann erteilt werden, wenn Bemühungen zum Erwerb einfacher Sprachkenntnisse im Einzelfall nicht möglich, nicht zumutbar oder nicht innerhalb eines Jahres erfolgreich sind Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.09.2012 - BVerwG 10 C 12.12.
Stimmt das den? Könnte den Tatsächlich eine/meine Herzdame erfolgreich auch ohne A1 nach Deutschland kommen?
Gibt es jemanden mit entsprechenden Erfahrungen?
http://www.asyl.net/fileadmin/…men-Spracherfordernis.pdf
Der gesetzlich geforderte Nachweis deutscher Sprachkenntnisse gilt beim Nachzug zum deutschen Ehegatten nur eingeschränkt. Das Visum zum Ehegattennachzug muss auch ohne Sprachnachweis erteilt werden, wenn Bemühungen zum Erwerb einfacher Sprachkenntnisse im Einzelfall • nicht möglich oder • nicht zumutbar oder • nicht innerhalb eines Jahres erfolgreich sind. Grundsätzlich sind daher auch die ausländischen Ehegatten von Deutschen verpflichtet, vor der Einreise Deutschkenntnisse zu erwerben. Nur wenn entsprechende Bemühungen im Herkunftsstaat zumutbarerweise nicht möglich sind oder sie innerhalb eines Jahres nicht zum Erfolg führen, ist dem ausländischen Ehegatten ein Einreisevisum zu erteilen. Die erforderlichen Sprachkenntnisse müssen dann allerdings nach der Einreise in Deutschland erworben werden.