Was tun? Hochzeits-/Umzugstermin steht, aber noch kein Aufenthaltstitel

  • Hallo Leute,


    ich erlaube mir einfach mal, ein neues Thema aufzumachen. Zu Einzelaspekten meines Problems habe ich zwar gute Infos hier im Forum an anderer Stelle gefunden - aber ich wäre im speziellen Fall für Eure Ratschläge sehr dankbar.


    Das Problem:
    Meine ukr. Braut (Zur Erläuterung: Sie war mit einem poln. Schengenvisum schon zweimal in D. Derzeit hat sie wieder ein einjähriges) und ich wollen Ende November in Deutschland heiraten, der Umzug meiner Verlobten zu mir Anfang Dezember ist auch schon vorbereitet (Wohnung gekündigt, etc..). Wir haben alle erforderlichen Dokumente beim Standesamt eingereicht und heute die Bewilligung mitsamt Heiratstermin bekommen. Anschließend habe ich zu meiner Verwunderung bei der Ausländerbehörde erfahren, dass meine Verlobte nach der Heirat nicht automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung für D bekommt, sondern dass sie vielmehr ein Familienzusammenführungsvisum (FZF) bei der deutschen Botschaft in Kiew beantragen muss.


    Das war ein Schock! Denn eine Freundin von ihr hat mit einem normalen Schengen-Visum in D geheiratet und nach der Heirat anstandslos die Aufenthaltserlaubnis bekommen. Hat sie einfach nur großes Glück gehabt? Wir sind jetzt etwas verwirrt, zumal wir in einer dt.-ukr. Facebookgruppe ebenfalls wiedersrpüchliche Infos bekommen haben. Die Einen sagen, eine Aufenthaltsgenehmigung nach Heirat mit Schengen-Visum gibt es automatisch ohne Probleme, die Andere sagen, dass ein FZF-Visum in Kiew obligatorisch ist. Was meint Ihr?


    Für den Fall, dass es tatsächlich nötig ist: Wie kann man es am schnellsten bekommen? Denn wie schon erwähnt, wollten wir eigentlich Anfang Dezember zusammenziehen - ihre Wohnung ist schon gekündigt, Flitterwochen im Januar auch schon gebucht.


    Sie hat am Goethe-Institut den A1- und A2-Deutschkurs absolviert, aber noch nicht die Prüfung gemacht. Dies ist wohl erforderlich, soweit ich informiert bin. Ist es Eurer Meinung nach überhaupt möglich, in der Zeit bis zur Heirat am Mitte/Ende November das FZF-Visum zu bekommen? Falls nicht - sollten wir den Heiratsterin und alles andere abblasen - oder ist eine "nachträgliche" Beantragung des FZF-Visums zeitnah möglich? Kann man möglicherweise durch die Hilfe einer Visa-Agentur viel Zeit sparen?


    Was sollten wir tun?


    Danke vorweg für Eure Hilfe!

  • Ihr könnt mit dem normalen Visum in D heiraten. Deine Frau muss dann allerdings nochmal in die Ukraine fahren und dort das Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
    Ob das Schengenvisum für die Heirat in D akzeptiert wird, hängt von der Ausländerbehörde ab.
    In deinem Fall wird es nicht akzeptiert.

  • mit einem normalen Schengen-Visum in D geheiratet und nach der Heirat anstandslos die Aufenthaltserlaubnis bekommen. Hat sie einfach nur großes Glück gehabt?


    das ist schon etwas länger her, nicht wahr? Da konnte man noch mit einem "Nachentschluss" nach Einreise argumentieren
    Vor Jahren war das durchaus möglich, seit einiger Zeit und einem höchstrichterlichen Urteilund Gesetzänderung ist das nicht mehr möglich.
    Eine ABH die in einem sochen Fall eine AE gibt, handelt gesetzwidrig.
    Es kann Ausnahmen geben, in Eurem Fall gibts die nicht.


    Ob das Schengenvisum für die Heirat in D akzeptiert wird,


    für die "Heirat" wird es akzeptiert ... und das hat nichts mit der ABH zu tun.
    Nur eine AE im Anschluss darf die ABH nicht geben.


    http://www.bundesverwaltungsge…/Pressemitteilung_9d.html

    Zitat

    Pressemitteilung Nr. 102/2010 BVerwG 1 C 17.09 16.11.2010
    Kein visumfreier Ehegattennachzug nach falschen Angaben für Besuchsvisum


    und AufenthG - Einzelnorm

    Zitat

    (2) Des Weiteren setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer
    Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
    voraus, dass der Ausländer 1.mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und


    Zudem hat sie ja bei Antrag und Erteilung des Schengenvisums zusichern müssen, wieder auszureisen.



    Die Einen sagen, eine Aufenthaltsgenehmigung nach Heirat mit Schengen-Visum gibt es automatisch ohne Probleme


    wie gesagt, das ist lange her
    heute ist das definitiv falsch


    die Andere sagen, dass ein FZF-Visum in Kiew obligatorisch ist


    ja



    A1- und A2-Deutschkurs absolviert, aber noch nicht die Prüfung gemacht. Dies ist wohl erforderlich, soweit ich informiert bin.


    ja, ohne A1 NAchweis kein FZF Visum


    Ist es Eurer Meinung nach überhaupt möglich, in der Zeit bis zur Heirat am Mitte/Ende November das FZF-Visum zu bekommen?


    "möglich" ist das, kommt darauf an, wie schnell Ihr alles erledigen könnt.
    Eine Sicherheit gibt es nicht.
    Ist abzushen, dass es nicht klappt, kann man den Eheschliessungstermin einfach verschieben

  • Erne, heißt das, dass wir später unter Umständen gar keine Aufenthaltsgenehmigung für D bekommen werden, sofern sie zur Heirat mit dem Schengen-Visum einreist?



  • Hallo Kleberson!


    Wie Rumbo u. Erne schon geschrieben haben:


    Heirat mit Schengenvisum in D --> Rückreise nach UA --> Familienzusammenführungsvisum bei der dt. Botschaft in Kiew beantragen -->
    Mit Visum nach D --> in D Aufenthaltstitel beantragen (bekommt sie dann auch!)

  • heißt das, dass wir später unter Umständen gar keine Aufenthaltsgenehmigung für D bekommen werden, sofern sie zur Heirat mit dem Schengen-Visum einreist?


    das kann man falsch verstehen


    sie bekommt später natürlich eine AE für D, auch wenn sie mit einem Schengenvisum zur Heirat einreist ... nur eben nicht bei diesem *Besuch* (denn das ist eine Einreise mit Schengenvisum).
    Sie muss dann nach der Heirat ausreisen und mit einem FZF Visum wiederkommen, um eine AE zu bekommen. Wird öfter gemacht, als man denkt.

  • Morgen.
    Die Heirat mit Schengenvisum macht unter den meisten Aspekten betrachtet genau deshalb in der Regel wenig Sinn.
    Es muss in der Regel wie beschrieben nach der Heirat wieder ausgereist und das D-Visum bei der Botschaft beantragt werden.


    Nun ist es aber so, dass das vorhandene Schengenvisum (Wenn es denn noch gültig ist) erst anuliert wird, wenn das neue D-Visum für die Familienzusammenführung erteilt wird.
    Nicht etwa schon bei Antragstellung des D-Visums.
    Der Pass wird auch im Gegensatz zum Schengenvisum nicht etwa von der Botschaft während des Bearbeitungszeitraums einbehalten.
    Man bekommt ihn bei der Antragstellung sofort zurück.
    Mann kann sich also in der Zeit zwischen Eheschliessung und Erteilung des D-Visums weiter im Ausland aufhalten, wenn das Schengenvisum noch gültig ist.
    Also im günstigsten Fall die Erteilung des Visums zur Familienzusammenführung in Deutschland abwarten.
    Das Visumsverfahren mit Hilfe eines Schengenvisums umgehen zun wollen ist jedoch nicht praktikabel und hat auch in der Vergangenheit in den seltensten Fällen funktioniert.
    Hier sind früher einige dieser Fälle geschildert worden, etwa nach Heirat in Dänemark, aber wie gesagt ist das nicht praktikabel.


    Auf Fragen zu diesem bereits vorhandenen Schengenvisum sollte man sich allerdings gefasst machen.

  • Danke schon mal für Eure Einschätzungen. Eine anschließende Frage noch zu möglichen Visa-Schwierigkeiten: Meine Verlobte hat derzeit zum zweiten Mal ein poln. Schengenvisum, was ja bedeutet, dass man die meiste Zeit im Ausstellungsland (Polen) verbringen muss. Für ihr erstes Visum können wir dies auch belegen (Einreise Polen, Hotelbuchungsbestätigungen). Bei ihrem jetzigen Visum ist sie bei ihrem ersten Besuch jedoch direkt nach D eingereist. Uns fehlt also sozusagen noch der "Hauptaufenthalt" in Polen. Sollten wir das jetzt noch nachholen? Wird es andernfalls Probleme bei der FZF-Visumserteilung geben?

  • @Kleberson


    1. Ein Bekannter von mir hat ebenfalls seine Frau mit Schengenvisum in D geheiratet. Bei der Beantragung des FZF-Visums gab es danach keine Probleme. Auch keine Probleme bei der örtlichen Ausländerbehörde (Stichwort Scheinehe).


    2. wg. Polen-Visum
    Deutsche Botschaft Kiew - Schengenvisa
    rechts unten:
    "Wichtiger Hinweis zur Nutzung eines Schengenvisums
    Aus gegebenem Anlass weist die Botschaft auf Folgendes hin: Mit einem Visum "Schengener Staaten" kann man in jeden Schengen-Mitgliedstaat einreisen. So kann man z.B. ein polnisches Schengen-Visum auch für eine Reise nach Deutschland nutzen.Wichtig: Vorrangig ist das erteilte Visum für das Land zu nutzen, dessen Botschaft das Visum erteilt hat.Während des Aufenthaltes im Schengenraum/der Einreise in den Schengenraum kann es zu Routinekontrollen kommen. Der Reisende sollte dann glaubhaft Auskunft geben können, für welchen Zweck er das Visum beantragt hat und was der Grund seines derzeitigen Aufenthaltes im Schengenraum ist."
    Meine persönliche Meinung ist, dass jetzt hinterher keine Fragen kommen werden. Man weiss aber nie...

  • Deine zukünftige Frau muss eh zurück um Ihren Inlandpass und Reisepass ändern. Auf den neuen Nachnamen .
    Den Antrag für FZV hat meine Frau zum Beispiel am 12.09.16 in Kiew abgegeben. Seitdem warten wir.
    Kommt auch darauf an in welcher Stadt du wohnst usw.
    Einen Termin bei der Botschaft zu bekommen, ist auch etwas langwiedrig. Musste jeden Tag oft reinschauen ob Termine frei werden.Springt oft einer ab.
    Meine Frau musste auch irgentein Steuersatz ändern. Mehr weiss ich nicht .


    Alles Gute euch.


    Dirk

  • In diesem Jahrhundert .
    Meine Frau und ich haben auch mit Schengen geheiratet. Dann zurück und Pass ändern wenn der Name vom Mann genommen wird.


    Wenn Sie in Deutschland leben möchte .



    Ist so in diesem Jahrhundert


    Oder denkste, wir machen das aus Langeweile.


    Gruss Dirk

  • Das muss man nicht machen.
    Man kann natürlich auch seinen jeweiligen Namen beibehalten.


    Soll jedoch ein neuer Familienname angenommen werden, sollte entsprechend auch der Name im inneren Pass und Reisepass geändert werden.
    Dazu muss unter anderem auch der Identifikationscode neu beantragt werden.
    Natürlich ist das Lauferei...
    Muss nicht unbedingt sofort gemacht werden. Das Visum wird auch in den alten Reisepass gestellt.
    Praktikabel ist es natürlich die verbleibende Zeit zwischen Eheschliessung und Visaerteilung dazu zu nutzen, die Pässe entsprechend zu ändern.

  • Meine Frau hat den Namen von mir angenommen,dewegen .Und wenn in der Heiratsurkunde mein Name steht und im FZV auch ,sieht es besser aus. Will mich auch net streiten deswegen.


    Aber ich denke, das es der richte Weg ist.


    Ahrens hat es gut beschrieben was ich auch meine. Er kannst besser. danke


    Gruss Dirk

  • Zitat

    Auf Fragen zu diesem bereits vorhandenen Schengenvisum sollte man sich allerdings gefasst machen.


    Heisst das, dass meine Verlobte beim nächsten Besuch besser über Polen anstatt direkt nach D einreisen sollte, damit wir eventuelle Fragen bei der FZF-Visums-Benantragung einfacher beantworten können?
    Wie ist es im Fall einer Ablehnung des FZF-Visums - kann man dagegen juristisch noch was machen?

  • Meine Verlobte hat derzeit zum zweiten Mal ein poln. Schengenvisum, was ja bedeutet, dass man die meiste Zeit im Ausstellungsland (Polen) verbringen muss.


    nein, das bedeutet es eigentlich nicht, wenn man beim Visaantrag richtige Angaben gemacht hat.


    In der Regel bedeutet das aber, dass bereits beim Visaantrag falsche Angaben gemacht worden sind (eigentliches Reiseziel Deutschland schon bei Antragsstellung). Ein dadurch "erschlichenes" Visum zu verwenden ist strafbar, nur wie soll das jemand beweisen, wenn man selber sich nicht zu blöd anstellt und sich etwas vorbereitet. In den Kopf reinschauen kann man noch nicht



    Bei ihrem jetzigen Visum ist sie bei ihrem ersten Besuch jedoch direkt nach D eingereist. Uns fehlt also sozusagen noch der "Hauptaufenthalt" in Polen. Sollten wir das jetzt noch nachholen? Wird es andernfalls Probleme bei der FZF-Visumserteilung geben?


    Wie gesagt, es ist legitim eine Reise nach Polen zu planen, entsprechendes Visum zu beantragen und zu bekommen und dann die Pläne zu ändern und nach D zu reisen.
    Ggf. muss man auch noch nachträglich plausibel darstellen können, dass bei Antragstellung tatsächlich der Plan bestand, nach PL zu reisen.



    Egal wie: Probleme für FZF sollte es nicht geben ... es sei denn, man wird ausgewiesen.



    Vorrangig ist das erteilte Visum für das Land zu nutzen, dessen Botschaft das Visum erteilt hat


    eigentlich nicht. Die Aussage rührt daher, dass der Antrag auf das Visum in der AV des Landes gestellt werden muss, in welchem das Hauptreiseziel liegt.
    Es geht um die Pläne zum Zeitpunkt der Antragstellung.
    Und da die Pläne *normalerweise* sich nicht so oft ändern, sollte man denken, dass die Aussage oben *meistens* einfach ein Fakt ist ... und keine Vorgabe :)



    Während des Aufenthaltes im Schengenraum/der Einreise in den Schengenraum kann es zu Routinekontrollen kommen. Der Reisende sollte dann glaubhaft Auskunft geben können, für welchen Zweck er das Visum beantragt hat und was der Grund seines derzeitigen Aufenthaltes im Schengenraum ist."


    ja
    Es kam oft genug vor, dass Leute mit einem Abreitsvisum für Polen in D aufgegriffen wurden und auf Nachfragen weder den Arbeitgeber in PL nennen konnten noch irgendwelche Einkünfte aus der Arbeit vorweisen konnten und auch nicht nachweisen konnten, jemals in PÖ gelebt zu haben.
    Diese werden zu Ausrseise aufgefordert und dann abgeschoben


    Und da kann es auch kleine Probleme bei FZF geben



    Heisst das, dass meine Verlobte beim nächsten Besuch besser über Polen anstatt direkt nach D einreisen sollte, damit wir eventuelle Fragen bei der FZF-Visums-Benantragung einfacher beantworten können?


    nö, die Fragen kommen ja nicht an der PL Grenze, sondern wenn sie dann in D überprüft wird


    Wie ist es im Fall einer Ablehnung des FZF-Visums - kann man dagegen juristisch noch was machen?


    ja kann man, auf ein FZF Visum besteht ein Anspruch
    und der wiegt recht schwer



    Was für eine Art Jahresvisum für PL hat denn deine Frau?
    Was ist der Antragszweck gewesen?

  • Sie hat und hatte ein Shopping-Visum (gibt es, wenn man in den westukr. Oblasten registriert ist.) Sie ist auch zweimal über Polen eingereist, wir haben ein paar Tage dort verbracht und auch Einkaufsbelege. Sie hatte auch keinerlei Probleme, beim zweiten Mal erneut ein solches Visum zu bekommen. Rückreise war immer pünktlich. Auch als danach Ersteinreiseland Deutschland war, gab es keine Probleme...


    Wir haben jetzt schon überlegt, ob wir uns hier in D anwaltlichen Rat einholen sollten.

  • Man sollte grundsätzlich alles vermeiden, was Hinweise auf Visamissbrauch liefern könnte.
    Grob gilt, das visaausstellende Land muss das Hauptreiseland sein.
    Natürlich kann sich das, besonders bei langer Laufzeit ändern.


    Die Hinweise auf derartige Visaverstösse liefern Leute in der Regel, durch ihre Angaben selber.
    Deshalb hab ich geschrieben, man sollte sich überlegen wie man seine Visabiographie erklärt, wenn denn danach gefragt wird.
    Natürlich steht der Rechtsweg bei Visaablehnungen immer offen.
    Es ist eine Remonstration oder Verwaltungsklage möglich.
    Allerdings dauert die Verwaltungsklage in Visaangelegenheiten beim VG Berlin etwa ein +/- 1 Jahr.
    Also am Besten alles Vermeiden, was zu derartigen Ablehnungs- oder Verzögerungsgründen führen kann.
    Was da nun geantwortet und vorgebracht werden soll, kann man so pauschal nicht beantworten, weil es von zu vielen Umständen abhängt.
    Grundsätzlich ist zu sagen, dass man sich keine komplizierten "Geschichten" ausdenken sollte.
    Ausserdem sollte man alles Belegen können, was man vorbringt.
    In deinem Fall würde ich Pie mal Daumen sagen, nicht verrückt machen...

  • Ok. Ich frage mich jetzt gerade nur, wie wir das am Besten erklären? Wir hatten uns ja seinerzeit für das polnische Shopping/Schengen-Visum entschieden, weil die Aussicht auf ein dt. Visum - auch hier im Forum - als ungünstig eingestuft worden war (Rückkehrwilligkeit). Wir sind damals davon ausgegangen, dass das Vorrangsland-Gebot beim Schnegen-Visum einen zeitlich längeren Aufenthalt im Ausstellungsland erforderlich macht. Von daher dachten wir, dass es danach okay wäre, nach D zu fahren und haben das dann halt anschließend wieder gemacht...


    Ist in der Botschaft jetzt halt nur schwer zu erklären, warum wir ein poln. SchengenVisum beantragt haben, obwohl sie doch (zumindest beim zeiten Mal) vorrangig nach Deutschland wollte.

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