Hallo,
ich bin neu hier im Forum und brauche euren Rat.
Kurzum, folgende Situation:
Ich habe in der Ukraine in Kharkiv eine TOW gegründet, die zwar rechtlich unabhängig von meiner deutschen GmbH ist, die deutsche GmbH jedoch beliefert. Ich bin in bei beiden Firmen Geschäftsführer-Gesellschafter. In der Ukraine war ich allerdings, aufgrund Probleme mit der Arbeitserlaubnis nicht in die operative Geschäftsführung involviert, obwohl ich als erster Geschäftsführer auf dem Papier stand. Die Geschäftsführung wurde von einem Mitarbeiter übernommen, der als sogenannter Deputy-Director (in der Satzung als секретар зборів mit Einzelvertretungsberechtigung) bezeichnet, durchgeführt.
Der Mitarbeiter wird das Unternehmen verlassen, droht mir jetzt jedoch (wenn er es nicht schon gemacht hat), Verträge mit sich selbst zu schließen, um sich zu bevorteilen.
Ich brauche hier eine Rechtsanwaltsempfehlung in Kiev oder Kharkiv, um die Situation zu klären. Ggnf. hat jemand einen Tipp, für einen guten Anwalt mit Englisch oder Deutschkenntnissen?