Man kann die klarste Regelung immer interpretieren.
Und es liegt in der Natur der Sache, dass man sich dabei natürlich auch ziemlich verennen kann...
Tja und manche haben dass mit der Verpflichtungserklärung wohl über die Jahre so verinnerlicht, dass ein Besuch von Ukrainern ohne Verpflichtungserklärung, Stress und Behördenlauferei ja kein richtiger Besuch ist.
So ähnlich wie Ukraine ohne Samagon oder Borschtsch...:)))
Also weiter zum Amt wie immer.
Es kommt ja immer auf den Einzelfall an. Wenn meine SchwiMu zu uns kommt, dann bleibt sie meistens auch 2-3 Monate bei uns. Sie hat dann auch kein Rückfahr- oder -flugticket, wenn sie einreist. Für diesen Zeitraum Bargeld als Nachweis mit über die Grenze zu nehmen, ist einer fast 70jährigen wohl auch nicht wirklich anzuraten. Eine Kreditkarte hat sie nicht (will und braucht sie auch nicht). Um der alten Dame eventuelle Schwierigkeiten an der Grenze bzw. der Einreisekontrolle im Flughafen zu ersparen, müsste ich daher für jeden Besuch eine Einladung/Bestätigung oder eben ein VE beibringen. Da ist mein Aufwand doch viel geringer, ich mach das jetzt einmal für die nächsten 5 Jahre und sie kann mit gutem Gefühl und ihrem Mulitivsum reisen.
Für Spontanreisende oder Kurzbesuche sieht die Sache natürlich ganz anders aus. Da würde ich auch auf das Visum verzichten.