Arbeiten in Deutschland

  • Hallo zusammen,


    2 mir bekannte Krankenschwestern sind vor dem Krieg in der Ostukraine nach Kiew geflohen.
    Sie wollten dort arbeiten werden aber dort offensichtlich wegen ihrer Herkunft aus dem Donbass
    diskriminiert.
    Sie können beide noch kein Deutsch sondern Englisch.
    Kann man auch ohne Deutschkenntnisse ein Arbeitsvisum in Deutschland bekommen ?


    Gruß
    AW

  • Kann man auch ohne Deutschkenntnisse ein Arbeitsvisum in Deutschland bekommen ?


    "Können" kann man,
    Das Problem wird eher sein, eine Arbeit zu finden, als eine Arbeitserlaubnis in einem Pflegeberuf zu bekommen. Pflegekräfte werden allerdings gesucht.
    Möglich im Falle der beiden z.B.dann, wenn sie in einem englischsprachchigen Krankenhaus mit englischsprachingen Patienten sich bewerben. Es gibt derer in Deutschland nur nicht so viele. Ich kenne keines.
    Ein anderes Problem wird sein, dass sie wohl übervorteilt werden von eher dubiosen und weniger seriösen Firmen.

  • die Chance in DE ein Arbeitsvisum zu bekommmen (als Krankenschwester) ist sehr unwahrscheinlich/klein, - möglich wäre vlt. der Umweg über ein pol. Arbeitsvisum, was bestimmmt deutlich einfacher wird,....alternativ (was ich für zielführender halte, wenn DE unbedingt sein soll) mal über private häusl. Krankenpflege in DE nachdenken (....und in der Richtung Kontakte/Bedarf suchen)...und "die ukr. Reisefreiheit a'la 90/180 Tage" nutzen :)

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • mal über private häusl. Krankenpflege in DE nachdenken (....und in der Richtung Kontakte/Bedarf suchen)...und "die ukr. Reisefreiheit a'la 90/180 Tage" nutzen


    illegal


    die Chance in DE ein Arbeitsvisum zu bekommmen (als Krankenschwester) ist sehr unwahrscheinlich/klein


    in dem Bereich gar nicht so klein -- noch nicht mitbekommen, dass es einen Mangel an Pflegekräften gibt?

  • Bankraub, Terrorismus, Steuerverkuerzung und Betrug sind auch illegal,...soll es aber trotzdem geben - sogar in DE ...;)))


    @erne, - klaer` mich mal bitte auf auf welcher Basis eine Anstellung/Arbeitsvisum in DE fuer Krankenschwestern moeglich sein soll - gilt das nicht nur fuer Hochschulfachkraefte mit hohem ?! Einkommen a'la Bluecard ?
    ....das es jede Menge Bedarf gibt weis ich auch selbst

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski


  • Kommt auf die Krankenschwestern an: Wie alt, wie sehen sie aus.


    Es soll ja genug ältere deutsche Männer geben, die ihren Lebensabend mit einer etwas jüngeren Frau verbringen wollen. Und wenn die dann Krankenschwester ist: auch nicht schlecht.


    Könnte sein, dass der erste Weg über den Heiratsmarkt der Zielführendere ist als der Weg über den Arbeitsmarkt.

  • Auf halber Strecke zwischen meinem Haus und der Bäckerei liegt ein Schwesternwohnheim.
    Dort laufen jede Menge junge Philippinische Krankenschwestern rum die erst vor kurzem hier hin gezogen sind und hier am Krankenhaus weiter geschult werden.
    Ich hatte mich mal mit einer darüber unterhalten.
    Es gibt wohl ein extra Programm um Pflegekräfte von den Philippinen hier hin zu holen.
    Wobei Krankenschwester auf den Philippinen ein Studium ist.


    Also hab ich mal auf der Deutschen Botschaftsseite in Manila geschaut und dort gibt es wirklich Informationen.
    Merkblatt Arbeitsvermittlungsverfahren:
    MB_pflegefachkraft.pdf

    Merkblatt Pflegefachkraft:
    MB_Pflegefachkraft.pdf


    Aufpassen beim Runterladen, die beiden PDF Dateien haben beide den gleichen Namen, sind aber unterschiedlich.


    Ob das jetzt alles nur für die Philippinischen Krankenschwestern gilt oder generell für alle weis ich leider nicht.
    Ich würde mit der Agentur für Arbeit sprechen, denn die stehen da wohl hinter.



    Grüße
    NORAD

  • Wenn das als Mangelberuf eingestuft ist, kann unter den entsprechenden Vorraussetzungen durchaus eine Aufenthaltsgenehmigung zu ortsüblichem Konditionen/Vergütung erteilt werden.
    Hab das sogar neulich mal in Berlin für eine Küchenkraft gesehen und wirklich gestaunt.....

  • Wenn das als Mangelberuf eingestuft ist, kann unter den entsprechenden Vorraussetzungen durchaus eine Aufenthaltsgenehmigung zu ortsüblichem Konditionen/Vergütung erteilt werden.


    Ja, steht in dem Merkblatt:

    Zitat

    Seit Juli 2013 ist der Beruf der Pflegefachkraft in Deutschland als Mangelberuf klassifiziert.


    NORAD

  • Der Hacken steckt im Detail...


    Ja, eine Nackttänzerin oder ein Masseuse zählt nicht dazu.
    Dafür aber:

    Zitat

    Krankenschwester oder Krankenpfleger
    Kinderkrankenschwester oder – pfleger
    Altenpfleger/in


    Aber dem TE hilft das doch glaube ich weiter.


    NORAD

  • Bankraub, Terrorismus, Steuerverkuerzung und Betrug sind auch illegal,...soll es aber trotzdem geben - sogar in DE ...;)


    ja, aber man liest selten in Foren Empfehlungen, das zu tun.
    Weisst du, was eine Anstiftung zur Straftat ist?


    gilt das nicht nur fuer Hochschulfachkraefte mit hohem ?! Einkommen a'la Bluecard ?


    auch ... aber eben nicht nur.
    daher ist die Antwort auf obige Frage: nein


    ..das es jede Menge Bedarf gibt weis ich auch selbst


    die Menge Bedarf ist so hoch, dass dafür eine Arbeitserlaubnis erteilt wird


    für eine Küchenkraft gesehen und wirklich gestaunt..


    Fürs Geschirrspülen gibt es keine Arbeitserlaubnis.
    Was aber kein Problem ist und immer geht: Spezialitätenköche (natürlich mit entsprechender Ausbildung)
    (die dürfen auch Geschirrabspülen)
    ... und auch hier steckt somit der "Hacken" im Detail, welche Asubildung die "Küchenkraft" (Küchenfachkraft?, gibt es das?) hat.
    Wie gesagt: Spezialitätenköche haben kein Problem eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.

  • Tja, manchmal gibt es Sachen, die sich die Schulweisheit nicht erträumt.
    Das war es ja, was mich in Erstaunen versetzt hat....:)))))
    Denke in Berlin gibt es eben neuerdings Sachen die man kaum für möglich hält....:)))

  • Auf halber Strecke zwischen meinem Haus und der Bäckerei liegt ein Schwesternwohnheim.


    Es gibt wohl ein extra Programm um Pflegekräfte von den Philippinen hier hin zu holen.
    Wobei Krankenschwester auf den Philippinen ein Studium ist.
    Grüße
    NORAD


    Das ist wirklch sehr interesant.

    Ich möchte gerne einer Bekannten von mir behilflch sein, da Sie den Beruf Krankenschweister in der UA gelernt hat. Weiß jemand inwieweit dieser Beruf in D anerkannt wird. Wenn ich lese Umschulung Pflegefachkraft, dann muss ich wohl davon ausgehen, dass der gleich Beruf neu erlernt werden muss, damit dieser anerkannt wird.
    Desweiteren gehe ich davon aus, dass dies wohl nicht nur in Berlin einen Mangel an Fachkräften besteht ... oder ist es in Berlin einfacher wie in anderen Bundesländern.
    Hat jemand Erfahrung zu diesem Thema, wie man in ein solches Programm bei der Bundesagentur für Arbeit kommt?
    Was mir bekannt ist, dass sich viele Türen offnen, wenn solche Leute vorher ein D Kurs besuchen, der von der Stadt organisiert wird.


    Während des D Kurses werden Adressen und Anlaufstellen bekanntgegeben ;).

  • ja, aber man liest selten in Foren Empfehlungen, das zu tun.
    Weisst du, was eine Anstiftung zur Straftat ist?


    ...hast du's auch 1-2 Nummern kleiner ? :P
    (ein bisschen kommen mir deine postings manchmal ein wenig weltfremd daher...ist nicht bös`gemeint ! - ich vermute du sitzt oft - beruflich ?!" - zw. gr. Stapeln von Gesetzen und Verordnungen :sleeping: ,....vlt. etwas mehr Abwechslung/Entspannung suchen ?!)


    hier auch noch ein paar Info's zu den Regularien - es scheint ja wirklich Einiges mehr für "Mangelberufe" auf dem dt. Arbeitsmarkt machbar zu sein (ist mir neu soweit), dazu auch noch eine - recht umfangreiche - Positivliste von gesuchten Ausbildungen für Zuwanderer
    https://www.anerkennung-in-deu…/html/de/drittstaaten.php
    Die berufliche Anerkennung können Sie bereits in Ihrem Heimatland
    beantragen - unabhängig von einem Stellenangebot. Sie können den Antrag
    auf Anerkennung Ihres Abschlusses bei der zuständigen Stelle in dem
    Bundesland stellen, in dem Sie in Deutschland arbeiten wollen. Sie
    können auch dann einreisen, wenn für die Anerkennung Ihres Abschlusses
    in Deutschland Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich sind. Dies kann
    z.B. ein Anpassungslehrgang,
    ein Vorbereitungskurs für eine Prüfung oder eine betriebliche Tätigkeit
    in einem Betrieb sein, wenn Sie Berufspraxis in einem Betrieb nachholen
    müssen (Grundlage: § 17a Aufenthaltsgesetz).


    Sie können in Deutschland bereits parallel zu einer
    Qualifizierungsmaßnahme in dem Berufsfeld arbeiten, für das Sie
    qualifiziert sind. Sie dürfen zwar noch nicht in dem Beruf arbeiten, der
    anerkannt werden soll, aber eventuell können Sie in einem ähnlichen
    Beruf arbeiten. Wenn Sie z.B. eine Anerkennung als Krankenpfleger/-in
    anstreben, können Sie in Deutschland eventuell bereits als Helfer/-in im
    Bereich der Krankenpflege arbeiten.
    Voraussetzung ist ein
    Stellenangebot für eine spätere Beschäftigung nach der Anerkennung Ihres
    Berufsabschlusses.

    l6019022dstbai447048.pdf
    Es kann sein, dass zur Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses der Erwerb von zusätzlichen theoretischen Kenntnissen und/oder von Berufspraxis im Inland erforderlich ist . Mit einem Aufenthaltstitel nach § 17a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) können Sie für die Dauer von bis zu 18 Monaten für eine Bildungsmaßnahme nach Deutschland einreisen, wenn diese für dieFeststellung der Gleichwertigkeit Ihres Abschluss erforderl ich ist. Begleitend zu der Bildungsmaßnahme können Sie bis zu zehn Stunden je Woche eine von der Bildungsmaßnahme unabhängige Beschäftigung ausüben. Eine Beschäftigung, die in einem engen berufsfachlichen Zusammenhang mit dem künftig auszuübenden Beruf steht, kann ohne zeitliche Einschränkung ausgeübt werden. Mit einem Aufenthaltstitel nach § 17a AufenthG können Sie außerdem zum Ablegen einer Prüfung, die für die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Abschluss es erforderlich ist, einreisen. Positivliste
    - Ausbildungsberufe; Stand 13.02.2017 | © Bundesagentur für Arbeit 8
    Sollte zur Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Abschluss nur der Nachweis von Berufspraxis, aber nicht der Erwerb zusätzlicher theoretischer Kenntnisse erforderlich sein, können Sie mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auch einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung erhalten (§ 18 Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 8 BeschV).

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

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