Eheurkunde mit einem "Fehler"?

  • Hallo zusammen,


    meine Verlobte und ich werden nächste Woche Freitag heiraten.


    Nun ist ihr aufgefallen, dass in der Eheurkunde ihr 2. Name Viktorivna stehen muss (in der ukrainischen Schreibweise), das Standesamt wird aber Viktorovna schreiben (in der russischen Schreibweise).


    Wir haben es alles über ihre ukrainischen Dokumente machen lassen.


    Das Standesamt teilte uns Folgendes mit:


    "Wir haben nur leider die Vorschrift, dass wir, wenn keine Urkunden in lateinischer Schreibweise vorliegen, die Schreibweise aus dem Reisepass nehmen müssen. Im Reisepass ist leider nicht der Vatersname aufgeführt. Dieser steht in der Geburtsurkunde und ist für uns dann in lateinischer Schrift lesbar.


    In der Übersetzung der Geburtsurkunde steht der Vatersname mit Viktorovna. Für uns ist die Geburtsurkunde maßgeblich für die Eintragung des Vatersnamens. Von daher muss diese Schreibweise übernommen werden.
    In der Übersetzung des Inlandpasses sind beide Schreibweisen aufgeführt. Diesen dürfen wir jedoch leider nicht als Basis nehmen, weil er keine Personenstandsurkunde ist.


    Deshalb muss leider der Name Viktorovna genommen werden."



    Wird Sie in der Ukraine Schwierigkeiten bekommen, wenn Sie ein Visum zwecks Familienzusammenführung anfordern wird?

  • Ich denke mal nicht,wenn ihr es hinbekommt,daß alle angeforderten Dokumente - und je nach "Wichtigkeit" - die gleiche Schreibweise zeigt.
    Ist ja auch für später wichtig,wenn man nicht immer unbedingt neue Dokumente bringen will...


    Wir haben jedenfalls peinlich genau darauf geachtet - und die ukrainischen Behörden oder auch einfache Übersetzungsbüro's dementsprechend genervt.

    Вежливый мужчина спросит: 'можно я приеду?', 'можно я встречу?', 'тебе помочь?'. Хороший мужчина скажет: 'я приеду', 'я встречу', 'я помогу'. Настоящий мужчина: приедет, встретит, поможет!

  • Muss ich doch selbst bei uns mal nachhaken, weil ja da sogar der Vorname auf ukr. anders (Svitlana/Свiтлана) im Reisepass und in der Heiratsurkunde geschrieben wird, als in der Geburtsurkunde (Svetlana). Aber wieso kann die Botschaft deswegen bei der FZF Ärger machen, weil wenn eine Ukrainerin nun mal nicht in der Ukraine geboren ist, die ja erst seit 1991 wirklich existiert ist es doch selbstverständlich dass es da sprachliche Unterschiede geben muss?!?

  • Ich hab nochmal nachgeschaut: Bei uns ist es der Supergau: Alle 3 Namen: Vorname, Vatersname, Nachname sind durch die Ukrainisierung unterschiedlich gegenüber der Geburtsurkunde, welche ja noch den Lateinischen Transkript der Russischen Namen enthält.


    Das ist ein gefundenes Fressen für die Botschaft und die AB/Standesamt. Da können die einfach behaupten die Eheschließung wäre nichtig, weil ein anderer Name verwendet worden wäre. Genau das ist mir vor 15 Jahren im Zusammenhang mit einem anderen Drittland passiert. Da haben sie es zuerst mit Scheineheverdacht versucht und haben dann gemerkt dass sie damit nicht durchkommen, weil mein Pass ziemlich vollgeklebt war mit Visa von dem Drittland. Danach haben sie die Tour mit dem Namensrecht gefahren und behauptet die Ehe wäre deshalb nichtig, und die FZF folglich abzulehnen, wofür zuerst noch 600 Mark beim Standesamt bezahlen durfte, damit die Bunzelbotschaft in dem Drittland einen Detektiv beauftragen konnte mit Nachforschungen wegen dem "unsicheren Urkundenwesen" des Drittlandes.


    Die Krönung folgt aber noch: Als ich dann Jahre später wegen der beabsichtigten Heirat mit einer Krimrussin wieder beim Standesamt wegen dem EFZ war, verlangten die doch von mir allen Ernstes ein Dokument, welches beweist dass die frühere Eheschließung in dem Drittland auch tatsächlich nichtig war.


    Seitdem weiß ich nur zu gut, was ich von der Bunzelrepublik und ihren Behörden zu halten habe...


  • Das Standesamt wird doch wohl ein deutsches sein, oder ? Die Visumbeantragung macht ihr doch auch bei einer deutschen Behörde.
    Von daher ist wohl keine Problematik absehbar. Die Hoheit im Personenstandswesen ist beim Standesamt in Deutschland und eine andere Behörde wird das von dort festgelegte blind übernehmen.
    Abgesehen davon ist die Geburtsurkunde wahrscheinlich in der Ukraine auch erstmal immer gültig, es sei denn Jemand hat dort auf Amtswege eine Namensanpassung später durchführen lassen.
    D.h. die Variante des Standesamtes scheint doch sogar insgesamt perfekt.

    "Das unverzeihliche Verbrechen Deutschlands vor dem Zweiten Weltkrieg war der Versuch, seine Wirtschaftskraft aus dem Welthandelssystem herauszulösen und ein eigenes Austauschsystem zu schaffen, bei dem die Weltfinanz nicht mehr mitverdienen konnte." - Winston Churchill - “Der Zweite Weltkrieg”

    „Ich gebe den Menschen in der Ukraine das Versprechen: Wir stehen zu euch, solange ihr uns braucht. Unabhängig davon, was meine deutschen Wählerinnen und Wähler denken.“ - Demokratie-Verständnis Baerbock -

  • Wird Sie in der Ukraine Schwierigkeiten bekommen, wenn Sie ein Visum zwecks Familienzusammenführung anfordern wird?


    nein, Probleme würde ich nicht erwarten



    Da können die einfach behaupten die Eheschließung wäre nichtig, weil ein anderer Name verwendet worden wäre.


    nein, können sie nicht


    Genau das ist mir vor 15 Jahren im Zusammenhang mit einem anderen Drittland passiert.


    Wetten, dass da noch was anderes mitgespielt hat und die Fälle nicht vergleicbar sind?


    Danach haben sie die Tour mit dem Namensrecht gefahren und behauptet die Ehe wäre deshalb nichtig, und die FZF folglich abzulehnen, wofür zuerst noch 600 Mark beim Standesamt bezahlen durfte, damit die Bunzelbotschaft in dem Drittland einen Detektiv beauftragen konnte mit Nachforschungen wegen dem "unsicheren Urkundenwesen" des Drittlandes.


    Ahh ... da haben wir es ja.
    Je nach "Drittland" ist es tatsächlich so, dass die Urkunden aus diesem Land nicht das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt wurden.
    Daher die Überprüfung, ob das, was diese "Urkunden" belegen, auch den Tatsachen entspricht.


    Seitdem weiß ich nur zu gut, was ich von der Bunzelrepublik und ihren Behörden zu halten habe


    ... und ich weiss auch genau, was ich von solchen Kommentaren halten sollte. Unqualifiziert bis zum Gehtnichtmehr.
    (und ich bin weit davon entfernt, etwas mit Behörden zu tun zu haben)

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