Hallo zusammen,
meine Verlobte und ich werden nächste Woche Freitag heiraten.
Nun ist ihr aufgefallen, dass in der Eheurkunde ihr 2. Name Viktorivna stehen muss (in der ukrainischen Schreibweise), das Standesamt wird aber Viktorovna schreiben (in der russischen Schreibweise).
Wir haben es alles über ihre ukrainischen Dokumente machen lassen.
Das Standesamt teilte uns Folgendes mit:
"Wir haben nur leider die Vorschrift, dass wir, wenn keine Urkunden in lateinischer Schreibweise vorliegen, die Schreibweise aus dem Reisepass nehmen müssen. Im Reisepass ist leider nicht der Vatersname aufgeführt. Dieser steht in der Geburtsurkunde und ist für uns dann in lateinischer Schrift lesbar.
In der Übersetzung der Geburtsurkunde steht der Vatersname mit Viktorovna. Für uns ist die Geburtsurkunde maßgeblich für die Eintragung des Vatersnamens. Von daher muss diese Schreibweise übernommen werden.
In der Übersetzung des Inlandpasses sind beide Schreibweisen aufgeführt. Diesen dürfen wir jedoch leider nicht als Basis nehmen, weil er keine Personenstandsurkunde ist.
Deshalb muss leider der Name Viktorovna genommen werden."
Wird Sie in der Ukraine Schwierigkeiten bekommen, wenn Sie ein Visum zwecks Familienzusammenführung anfordern wird?