Mal wieder eine Frage die mich schon länger beschäftigt aber nicht die passende Antwort gibt.
Beispiel:
Sie/Er lebt z.B. auf Grund der Ehe in Deutschland. Ab Anmeldung bzw. eAT ist der ukrainischen Führerschein noch ein halbes Jahr im Schengenraum gültig.
Jetzt ist Sie/Er aber in der Ukraine noch nicht abgemeldet. Gebe es nicht irgendwie eine Möglichkeit den Führerschein zumindest übergangsweise weiter zu nutzen?
Ich dachte mir halt, ich, ukrainer, mache jetzt 1 Jahr blau und Reise mit meinetwegen Visa durch Europa. Dann dürfte ich doch auch mit meinem Wohnmobiel fahren oder nicht?
Ich denke, ihr wisst worauf ich hinaus will