Abweisung an der polnischen Grenze/keine Einreise nach Polen

  • Hallo an alle,


    Frage:
    Meine Bekannte wurde heute an der Grenze Ukraine-Polen abgewiesen.
    Gründe unbekannt, Geld hatte sie genug dabei


    Wann kann sie einen zweiten Versuch unternehmen ?
    Wie sieht es bei einem Flug von Kiew nach Frankfurt am Main aus ? Wie sind da die Erfahrungen mit den deutschen Zöllnern ?


    Danke für Eure Hilfe
    Wolfgang

  • Dann würde ich jetzt zunächst mal den Grund erruieren.
    Normalerweise erhält man einen schriftlichen Zurückweisungsbescheid, wenn eine Einreiseverweigerung stattfindet.
    Der müsste ihr ausgehändigt worden sein.
    Da steht in der Regel alles.
    Allerdings in der Regel auf Polnisch.
    Vermutlich lag ein Einreiseverbot, bzw. eine Speicherung im SIS vor.
    Das die Zurückweisung ohne irgendeine Begründung stattgefunden hat ist praktisch ausgeschlossen.
    Am Besten nochmal genau fragen.
    Vielleicht errinnert sie sich ja noch an irgendwelche früheren aktenkundigen Probleme im Schengenraum, wenn Sie etwas länger überlegt.
    Ansonsten stellt man einen Antrag auf Selbstauskunft im SIS.
    Wenn ein Einreiseverbot besteht, ist jeder Einreiseversuch eine Wiederholungstat und führt zu neuen SIS Eintragungen.

  • Ahhh OK
    und davon sind NUR nicht EU Bürger betroffen oder kann das jedem EU Bürger passieren, der z.B. nicht sine Strafzettel oder Steuern oder Alimente oder ??? gezahlt hat?

    I am lost in a funny Country
    Und wenn keine Ahnung hast, einfach mal die Klappe halten.

  • Ein paar Ergänzungen noch:


    Meine Bekannte ist 31, hübsch, zur Zeit arbeitslos, nicht verheiratet.


    Sie wurde an der Grenze vom polnischen Grenzbeamten folgendes gefragt:
    Grund der Reise ( sie war das letzte Mal mit 8 Jahren als bei uns 1994 )
    sie sagte Besuch/Urlaub, da kam die Gegenfrage warum sie die letzten 24 Jahre nicht bei uns zu Besuch gewesen sei ( kopfschüttel !!!)
    weiterhin ob sie Familie in der Ukraine hat ( ja, Mutter und Grossmutter)
    weiterhin ob sie einen festen Arbeitsplatz in der Ukraine hat: nein, seit Oktober arbeitslos


    nach Geld wurde erst garnicht gefragt.


    Ich muss also vermuten das alle hübsche, junge und arbeitslose Ukrainerinnen unter Generalverdacht stehen in Polen oder dem übrigen Schengenraum entweder illegal zu arbeiten oder der Prostitution nachzugehen ???
    Es wurden noch zwei andere jüngere Frauen aus dem Bus abgewiesen ......


    Ich habe mal mit der Bundespolizei am Frankfurter Airport telefoniert, die zeigten sich schon verwundert, zumal es keine schriftliche Erklärung seitens der Polen gibt und sagten das zumindetens mit dem Einladenden bei Unklarheiten erst mal telefoniert wird bzw der Abholer am Gate zur Befragung geholt wird und bei effektiver Zurückweisung es ein Schreiben mit Begründung gibt.
    Vollkommen klar das sie sich nicht weiter dazu äussern wollten, aber seltsam fandes sie es schon .....

  • Die Geschichte ist so wie sie da steht unglaubwürdig, oder unvollständig.
    Ich tippe auf einen SIS Eintrag oder Einreiseverbot, etc.
    Die Bekannte kann einen Antrag auf Selbstauskunft beim SIS stellen.
    Dann sind wir im Bilde.
    Kann aber einige Wochen dauern, bis die Antwort kommt.

  • Ich war zwar noch nie mit nem Fahrzeug in der Ukraine, jedoch läuft an den Grenzen wirklich Alles so exakt nach den Buchstaben des Gesetzes? Könnte mir schon auch eine gewisse Willkür an der Ukrainisch/Polnischen Grenze vorstellen.


    Vielleicht ein Zöllner der, um sich Ärger oder Arbeit zu ersparen einfach mal potentielle Einwanderer gleich wieder zurückschickt?

  • nichts für ungut, aber das Wort unglaubwürdig halte ich für nicht angebracht, auch polnische Grenzbeamte sind Menschen mit allen guten und auch negativen Eigenschaften.
    Wenn man noch nie vorher in den Schengenraum einreiste oder probierte einzureisen kann man auch keinen Eintrag im SIS bekommen !!!
    Ich habe auch in deutschen Amtsstuben ( Ausländerbehörde) schon Verhaltensweisen erlebt die man deutschen Beamten nicht zutraut.
    Folgendes hat mir die Bekannte von der Rückfahrt noch geschrieben von einer Unterhaltung mit einer anderen Ukrainerin


    The woman in the bus told me a history that her friend drive to Poland, she knows language very good. The man on the border took her passport and want to say no! But the other man told him "look at her, she can go..."


    Das kann man natürlich interpretieren wie man will ...........

  • Ich war natürlich nicht dabei.
    Und es gibt auch nichts, was es nicht gibt.


    In der Praxis kommt es aber weit häufiger vor, dass Leute behaupten Sie waren noch nie im Schengenraum, wenn man die Selbstauskunft aus dem Register mit Photo aber vorliegen hat, dann fällt es ihnen in 99,9% der Fälle doch wieder ein, dass da vor laaaaanger Zeit mal etwas war.....
    Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass davon die neuen Bekanntschaften nichts wissen.


    Den Eintrag kann man auch bekommen, wenn man noch nie im Schengenraum war.
    Z.B. wenn man bei Visumsanträgen falsche Angaben macht oder gefälschte Unterlagen vorlegt.
    Bei der Dt. Botschaft war das am Ende nicht selten.

  • Ein Visaantrag vor langer Zeit wurde von der Deutschen Botschaft abgelehnt da sie noch nicht volljährig war und der Vater nicht die Zustimmung gab. Die Bekannte wuchs aber bei der geschiedenen Mutter auf aber das ukrainische Familienrecht war halt so das auch der Vater zustimmen musste.

  • Alles ziemlich spekulativ.
    Also wie gesagt, wenn die Leute selbst nicht wissen, weshalb ausländerrechtliche Massnahmen gegen sie ergriffen werden, dann kann man nur einen Antrag auf Selbstauskunft stellen.
    Von weiteren Einreiseversuchen würde ich also zumindest bis dahin absehen.

  • Wann kann sie einen zweiten Versuch unternehmen ?


    sofort.
    An der gleichen Stelle wohl mit dem gleichen Ergebnis


    Ein Visaantrag vor langer Zeit wurde von der Deutschen Botschaft abgelehnt da sie noch nicht volljährig war und der Vater nicht die Zustimmung gab. Die Bekannte wuchs aber bei der geschiedenen Mutter auf aber das ukrainische Familienrecht war halt so das auch der Vater zustimmen musste.


    Was war das für ein Visumantrag? Für Immigration (also auf Dauer ausgelegt)? Denn ja, hier spielt das UA Gestz rein und der Vater hat mitzubestimmen. Entspricht auch dem Aufenthaltsbestimmungsrecht in D.
    Aber wenn es ein Antrag auf Besuch war (schengenvisum), dann spielt es keine Rolle, da sie ja zurückkehren würde

  • Einen weiteren Einreiseversuch sollte man objektiv nicht unternehmen.
    Wenn tatsächlich ein Einreise- oder Aufenthaltsverbot vorliegt, was ja bis jetzt mit den vorliegenden Informationen unklar ist, wäre jeder Einreiseversuch rechtswiedrig und zieht ggf, weiter Konsequenzen nach sich.
    Das wäre deshalb nun auch unverantwortlich sowas zu empfehlen....:)))

  • Ein Visaantrag vor langer Zeit wurde von der Deutschen Botschaft abgelehnt da sie noch nicht volljährig war und der Vater nicht die Zustimmung gab. Die Bekannte wuchs aber bei der geschiedenen Mutter auf aber das ukrainische Familienrecht war halt so das auch der Vater zustimmen musste.


    So wie ich weiß, haben diese Eintragungen 5 Jahre Gültigkeit. Es reicht auch vollkommen aus, wenn ein 2 wöchiges Visa um z.B. 1 Woche überzogen wurde. Fakt: Die Rückkehrwilligkeit wird bezweifelt. So schnell kann das passieren
    Aber alles spekulativ ..... es riecht aber danach, dass der Vater kein Interesse hatte, das sie kommt... Dann gibt es aber auch einen Ablehnung Stempel in den Pass :thumbdown:

  • Das geht aus dem Post nicht hervor, wenn ich jetzt nichts übersehen habe.
    Wie lange solche Einreiseverbote bestehen ist ebenfalls nicht klar.
    Eine generelle 5- Jahresfrist gibt es nicht.
    Also hier kann man nur einen Antrag auf Selbstauskunft stellen.
    Alles andere ist nicht zielführend und Spekulation.

  • Wenn tatsächlich ein Einreise- oder Aufenthaltsverbot vorliegt


    nennt sich "Einreisesperre".
    Wer eine Einreisesperre hat, wird an der Grenze nicht durchgelassen (oder wenn Visumpflichtig, wird kein Visum erteilt)



    Einreiseversuch rechtswiedrig


    tatsächlich?
    Wieso bitte sollte ein Einreise*versuch* an der *Grenzkontrolle* rechtswidrig sein, gegen welches Recht verstösst das?
    Bei einer Einreisesperre müssen die Grenzpolizisten die Einreise verweigern. Der Einreiseversuch ist sinnlos, aber nicht verboten.


    Rechtswidrig ist eine Einreise über die grüne Grenze ohne Kontrolle oder an der Kotnrolle mit gefälschten Papieren oder falschen Auskünften. Aber das gilt auch ohne Einreisesperre.


    Aber du hast Recht, eine Selbstauskunft sollte sie machen.
    Bundesverwaltungsamt - Homepage - Antrag auf Erteilung einer VWD-Auskunft zu einer Person

    Bundesverwaltungsamt - Homepage - Antrag auf Erteilung einer Auskunft nach § 34 AZR-Gesetz (deutsch)



  • Selbst wenn Sie es mit Einreiseverbot trotzdem schafft einzureisen macht sie sich strafbar....:))
    Jeder Einreiseversuch führt zu neuer Zurückweisung und das wird ins SIS eingetragen.
    Hast Du sowas schon Mal gesehen?

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