Ich möchte ein Semester in der Ukraine studieren und brauche das passende Visum (Typ D). Muss das Gesundheitszertifikat/-zeugnis noch vor der Übersetzung beglaubigt werden oder wurden die Regelungen mittlerweile gelockert?
Bei meinem letzten Anruf im Konsulat gab es vage Andeutungen, dass die Beglaubigung "nach letzten Weisungen aus Kiew" nicht mehr notwendig sei, aber keine konkrete Aussage und die Webseite behauptet immer noch das Gegenteil. Wie ist Eure Erfahrung?