Apostille auf deutsche Unterlagen

  • Hallo,


    hat sich etwas in Bezug auf die Apostiliesierung der deutschen Urkunden geändert? Ich meine, nach dieser großartigen Assoziierung mit der EU, vielleicht braucht man diese für EU-Urkunden nicht mehr? Es handelt sich konkret um die Meldebescheinigung und das Führungszeugnis

  • Nein an der Apostillierung an sich hat sich nichts geändert.
    Diese nehmen in Deutschland immer noch dieselben Behörden vor, wie vor dem Abkommen.


    Ob ein Dokument aber nun apostilliert werden muss oder nicht entscheidet die Behörde im Ausland, bei welcher das Dokument jeweils vorgelegt werden soll. Notfalls dort fragen. Nur die können das verbindlich sagen.
    Auch das hat mit diesem Abkommen nichts zu tun.
    Mir sind in dem Zusammenhang in letzter Zeit nun keine wesentlichen Änderungen hinsichtlich Apostillierungen aufgefallen.

  • Die Apostille hat nichts mit der EU und die EU nichts mit der Apostille zu tun.
    Es ist grundsätzlich so, dass ausländische Urkunden für den Rechtsverkehr im Inland (egal welches Land da Inland ist) entweder apostilliert oder legalisiert sein müssen. Die Behörden entscheiden aber oftmals selber, ob sie die Apostille/Legalisiserung wollen oder nicht. In Einzelfällen verzichten manche Behörden auf manchen Urkunden auf die Apostille/Legalisierung. Davon kannst du aber niemals ausgehen ... und wenn eine Behörde mal darauf verzichtet, die nächste kann und darf das fordern.


    So sollten z.B. auch die Heiratsurkunden aus Dänemark (EU) für den Rechtsverkehr in Deutschland (auch EU) apostilliert sein, auch wenn so manche Meldebehörden oder Standesämter darauf nicht immer bestehen.


    mehr dazu:
    Urkunden_Auslaendische_oeffentliche_inDeutschland.pdf
    Auswärtiges Amt Berlin - Legalisation und Apostille

  • auch wenn so manche Meldebehörden oder Standesämter darauf nicht immer bestehen.


    In der Praxis sieht es so aus: Wir sind nun einige Male umgezogen. Unsere dänische Heiratsurkunde wurde in DE und AT immer ohne Apostille akzeptiert. Ebenso wurden Dokumente aus DE in AT (und auch umgekehrt) immer ohne Apostille akzeptiert. Von dieser Regel gab es auch nicht eine einzige Ausnahme.


    Gruß
    Siggi

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