Versicherung / Besteuerung ausländischer Einkünfte

  • Was wäre ich nur ohne Euer Schwarmwissen -.-
    Ich habe dringende Fragen, die ich mir auch mit Google nicht selbst beantworten kann. Zum einen weil ich widersprüchliche Aussagen habe oder schlicht dauernd den Überblick verliere.
    Zunächst einmal eine Situationsbeschreibung


    - Meine Frau und ich haben im Dezember 2017 geheiratet
    - FZF-Visum wurde beantragt - habe nun Post bekommen zum Vorsprechen
    - Meine Frau will mit Ihrem leiblichen Sohn mit FZF einreisen und natürlich wollen wir eine AE beantragen
    - Für Ihren Sohn muss ich eine Verpflichtungerklärung abgeben (Berechnung nach Pfändungsfreigrenzen)
    - Ich habe auch ein leibliches Kind für das ich Unterhalt (Mindestunterhalt aktuell 302 Euro) bezahlen muss
    - Laut Tabelle Pfändungsfreigrenzen muss ich also für mein eigenes Kind + das Kind meiner Ehefrau den Wert für 2 Unterhaltsberechtigte entnehmen und somit 1800 Euro im Monat verdienen ?!
    - Aktuelles Durchschnittseinkommen 2150 Euro (somit sollte die FZF laut Tabelle mit meinem Einkommen ausreichend sein?!?!)
    - Meine Frau wird Ihre aktuelle Stelle beibehalten und von Deutschland aus fortführen (Remotework, Business-Analyst im IT-Bereich)
    - Ihr Einkommen wird in der Ukraine versteuert, es bleiben Ihr umgerechnet 1100 Euro Netto übrig
    - Meines Wissens nach werden diese 1100 Euro in Deutschland ebenfalls besteuert ?!


    Ich bin nicht gerade der Hellste in Steuerangelegenheiten, und bin auch kein Versicherungsexperte - je mehr ich nachlese,umso wirrer wird es für mich.
    Daher hoffe ich evtl. hier einige für Dummies zugeschnittene Lösungsansätze zu finden auf die folgenden Fragen :


    - Kann ich das Kind kostenlos in meine AOK Versicherung einbinden
    - Welche Versicherung für meine Ehefrau
    - Wie wird Ihr Einkommen besteuert



    Hilffeeeee, mein Schädel explodiert :cursing:


  • Leider fällt es mir mit diesem Rechts-Kauderwelsch nicht einfach zu verstehen,was hier nun geboten ist.
    Nach erfolgreicher FZF hat sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in D, ausgeübt wird die Arbeit in D direkt von zuhause aus über entsprechende Remote-Zugängen zum Firmennetzwerk des sich in der Ukraine befindenden Unternehmens. Womit sie ja hier doppelt besteuert werden müsste? Ich steig da nicht durch *schäm*

  • Die Kurzversion (die nicht 100% präzise ist):
    Wenn es eine abhängige Beschäftigung ist, dann wird der Arbeitslohn dort versteuert, wo man mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr die Tätigkeit ausübt. Daher vermutlich bei Euch auf Sicht Versteuerung nur in DE.


    Wenn von beiden Staaten besteuert wird (wenn überhaupt, vermutlich nur im ersten Jahr), dann wird für den Zeitraum, den die Tätigkeit in UA ausgeübt wird, nur in UA besteuert, der Rest (sofern mehr als 183 Tage) dann in DE. Eine doppelte Besteuerung im eigentlichen Sinne findet niemals statt, dafür ist ja das Abkommen da.


    Gruß
    Siggi, der aus ähnlichen Gründen den Lohn von seiner GmbH seinerzeit nur in UA versteuert hatte (was deutlich günstiger war)

  • Die Firma bietet Ihr an, permanent aus Deutschland arbeiten zu können,es ist auch von uns so beabsichtigt um unseren Lebensbedarf besser decken zu können.
    Ihr Arbeitsvertrag ist so gestaltet, das sie als Dienstleister angestellt bleiben soll (Business Analyst / IT)

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