Offizielle Verpflichtungserklärung noch notwendig?

  • Dann sehe ich das Problem nicht.
    Und sie ist ja auch reingelassen worden, wie Du schreibst.


    Denke das wäre auch ohne deine Einschaltung passiert.
    Es kann nichts denkbares vorgefallen sein, was eine Zurückweisung rechtfertigen würde und was Du mit einer Bestätigung dass Du sie kennst hättest verhindern können.

  • du siehst das Problem nicht?
    Sie konnte kein Rückflugticket vorzeigen und hatte keine Unterlagen zum Reisegrund .... dabei.
    Die Unterlagen waren alle im Koffer und in deutsch konnte sie sich nicht verständigen.


    ich kann nicht beurteilen, was den Beamten eingefallen wäre.
    Jedenfalls musste ich die Reisedokumente aus dem Auto holen und den Beamten vorlegen.


    Ich glaube nicht, dass sie sie ohne Rückreiseticket hätten einreisen lassen.
    Jedenfalls haben sie das so geäussert. Sie wollten sehen, wann und dass ein Rückflug gebucht war
    und sie interessierten sich dafür, ob sie bei mir wohne, oder im Hotel....


    tut mir leid, wenn du das Problem nicht sehen kannst.
    Wie das rechtlich ist, kann ich nicht beurteilen, da bist du sicher besser informiert.
    Das nutzt mir aber am flughafen relativ wenig, wenn der Beamte sie einfach nicht einreisen lassen will,
    ohne die entsprechenden Papiere.
    Es wird eben doch geprüft, wenn auch vielleicht nur stichprobenhaft. Dann hat es uns eben mehrfach erwischt.

  • Nee versteh ich nicht. Ein Problem sehe ich auch nicht.
    Wenn 50.- Euro/Tag vorliegen ist ein Rückflugticket nicht erforderlich.
    Was für Unterlagen sollen bei einer privaten Reise vorliegen?
    Die Behauptung eines Besuchs in Deutschland reicht aus.
    Im übrigen ist der Nachweis eines "Reisegrundes" bei der Visafreiheit nicht erforderlich.
    Formal vielleicht, aber praktisch ist Tourismus der Reisezweck. Dazu sind keine weiteren Nachweise erforderlich. Ausser eben die 50 Euro für den Lebensunterhalt.
    Das ist doch gerade der Sinn der Visafreiheit.
    Andere Nachweise sind doch unerheblich, bzw. Überflüssig.
    Ein Zurückweisungsgrund war nicht zu erkennen. Sie wäre nicht zurückgewiesen worden.
    Es hat halt einfach eine Kontrolle stattgefunden und auf blossen Verdacht wird keiner abgeschoben.
    Wenn man bei einer Kontrolle natürlich Verdachtsmomente erhärtet, dann ist das was anderes.
    Aber das muss man der Polizei alles selbst erzählen.
    Von alleine können die das nämlich nicht wissen.

  • du bist der Rechtanwalt nicht ich.


    ich steh nur am Flughafen und höre, dass man sie nicht einreisen lassen will.
    Ganz schlechte Position, wenn du kein Anwalt bist und schon gar nicht, wenn
    du dich in Deutsch nicht verständigen kannst.


    Wenn ich dich richtig verstehe, war es unzulässig und reine Willkür, sie zurückzuweisen zu wollen.
    Sie hatte genügend bargeld dabei, und das hätte ausreichen müssen.
    Das haben die Beamten vor Ort aber wohl anders gesehen.


    Aber eine Frage bleibt für mich. Wie will der Beamte kontrollieren, ob die 50 Euro pro Tag
    vorhanden sind, wenn er nicht weiss, wann jemand wieder ausreist?


    Dann kann ich auch mit 100 Euro einreisen, reicht für 2 Tage.
    Weiss ja niemand, dass ich vorhabe 20 Tage zu bleiben, oder?

  • So ganz klar ist mir das auch nicht. Wenn jemand, wie Ahrens schreibt, einfach als Tourist einreist, hat er doch keine bestimmte Adresse zum Vorlegen. Aber touristischer Urlaub ist doch an sich erlaubt. Wenn man also 4500 Euro dabei hat, oder nachweisen kann, kann man somit 90 Tage im Land bleiben. Wie will man als Grenzer das zurückweisen bzw. ablehnen? Aber klar, wenn man eine Adresse zum Besuchen dabei hat, ist es sicherlich kein Fehler.

  • Hallo Ahrens,
    anscheinend klaffen wir doch das Recht und die praktische Umsetzung auseinander.


    Ich war im August im Raum Frankfurt zur Kur.
    Deswegen ist meine Freundin über Frankfurt eingereist.
    Sie hatte genügend Bargeld dabei. Das hat die Beamten nicht interessiert.
    Das Rückflugticket war vom Flughafen München und das war der Grund, warum sie mich am Flughafen angerufen haben.
    Meine Freundin konnte es ihnen mit ihrem wenigen Deutsch nicht erklären.
    Ich musste ihnen damals ausführlich erklären, dass ich aus dem Süden Deutschlands stamme, hier zur Kur bin
    und meine Freundin deswegen über Frankfurt einreist, mit mir nach Süddeutschland fährt und über München wieder ausreist.


    Beim 2. Mal, als sie in München festgehalten wurde, hatte sie wieder genügend Bargeld dabei.
    Ihr Rückreiseticket jedoch war im Koffer. Das hat für die Beamten seinerzeit ausgereicht, um sie festzuhalten,
    mich anzurufen und sich von mir auf der Diensstelle die Papiere zeigen zu lassen.


    Wenn ich dich richtig verstehe, war das nicht gesetzeskonform.
    Nur, was soll ich am Flughafen machen, als Laie, wenn die Beamten so reagieren.
    Da fehlt mir das Auftreten eines Rechtanwaltes, der die Gesetzeslage genau kennt.
    Voraussetzung dafür, dass sie mich auch erreichen können, also ist zumindestens ein Zettel
    mit meinem Namen und der Handynummer nicht verkehrt, mitzugeben.


    Und nochmals die Frage. Wie soll denn der Bargeldbestand ohne Rückflugticket überprüft werden?
    Wenn ich 100 Euro dabei habe, kann es ausreichend sein, wenn ich 1000 Euro dabei habe, kann es
    immer noch zuwenig sein, weil ich vorhabe, länger zu bleiben. Ohne Rückflugticket kann das kein
    Mensch überprüfen.
    Haben die Beamten nun das Recht, um den ausreichenden Bargeldbestand prüfen zu können, sich
    das Ticket zeigen zu lassen, oder war das nicht richtig. Und wie hätte ich dann vor Ort reagieren müssen?
    Das würde mich schon interessieren.
    Ich habe jedenfalls in der Not einfach die Dokumente, die ich sicherheitshalber nochmals ausgedruckt hatte,
    vorgezeigt.
    Was blieb mir anderes übrig

  • Schuld ist ja die Dame, denn sie hatte die Papiere im Koffer. Das sollte eigentlich jeder wissen, dass man die Papiere immer am Mann hat.
    Was soll jetzt der Grenzer anderes machen als sie festhalten?
    Wenn die Dame jetzt keinen Schrieb gehabt hätte, würden sie den Koffer suchen.
    Dann hätte sich wahrscheinlich alles aufgeklärt.

  • Genauso ist es @OBM100
    Alles andere ist Spekulation.


    Grundsätzlich denkt man sich Zurückweisungsgründe nicht aus.
    In fast allen Fällen (Ausser SIS Eintrag und fehlende Mittel) muss der Reisende der Polizei diese Abweisungsgründe auf die Nase binden.
    Und das passiert auch fast in allen Fällen.


    Das heisst, man beantwortet etwas, was nicht gefragt ist,
    Man beantwortet etwas, was man nicht weis
    und man macht falsche Angaben. Aus welchen Gründen spielt eigentlich keine Rolle.


    Daraus entstehen die Probleme.
    Steht man also an der Grenze mit ausreichend Geld und hat keine SIS einträge kann nichts passieren.
    Es sei denn man fängt den Senf, wie oben beschrieben selber an.
    Versucht ein Hotel nachzuweisen oder die Polizei zu überzeugen, dass man keine Prostituierte ist, nicht arbeiten will usw.
    Dann fängt das was man verhindern wollte an.
    Ein probates Mittel dazu sind derartige Schreiben, nach denen keiner gefragt hat.
    Wenn man sowas vorlegt, kann man es eben prüfen. Warum nicht.
    Tja und wenn sich dabei Fragen ergeben, dreht sich das Rad eben unendlich weiter.


    An sich ist das ganz einfach.


    Vergleichen würde ich das damit, als wenn man dem Finanzamt neben der Steuererklärung noch ungefragt Erläuterungen zuschickt.
    Also das man Wohnungen vermietet, aber das an sich keine Einnahmen sind.
    z.B. das man neben der Arbeit keine Rente bezieht und dazu noch 3 Zeugen benennt.
    Sowas ist ungewöhnlich und wenn ich der Sachbearbeiter wäre, würde ich die Zeugen eben befragen, wenn ich Zeit hätte.
    Und mal sehen, was dann dabei rauskommt.
    So ist es auch mit diesen Stellungnahmen.
    Wenn da eine Tel. Nr. steht rufen wir mal an.
    Mal sehen was passiert und was der noch so weis...:)))


    Diese Beträge sind so festgelegt. Habs nicht genau im Kopf aber in Deutschland sind es etwas weniger als 50.- Euro/Tag, meine ich.

  • Ich glaube auch, dass man das Rückflugticket vorlegen muss bei der Einreise. Dann ist alles erledigt. Onewayticket ist schon verdächtig. In den USA kommste auch nicht rein, ohne Rückflugticket.

  • das erklärt nicht, was am Flughafen Frankfurt passiert ist.
    In Frankfurt hatte meine Freundin nur das Einreiseticket vorgelegt.
    Sie hatte kein weiteres Schreiben, oder sonstige Unterlagen dabei.


    Die Beamten wollten von ihr aber trotzdem das Rückflugticket sehen.
    und als sie das dann vorlegte, wollte sie der Beamte nicht einreisen lassen,
    weil sie kein Rückflugticket vom Flughafen Frankfurt dabei hatte.


    Sie hat mich dann auf dem Flughafen auf dem Handy angerufen und ich durfte dem beamten
    dann erklären, dass ich zur Kur bin......


    sie hatte also in Frankfurt, keine Schreiben, oder irgenwelche Dinge dabei, die zum Nachfragen
    geeignet gewesen wären.


    Alleine die Tatsache, dass sie kein Rückflugticket vom Frankfurter FLughafen dabei hatte, reichte aus.


    Wenn ich Ahrens richtig verstanden habe, hätte es dazu nie kommen dürfen, denn Bargeld hatte sie dabei.


    Offensichtlich werden also doch Unterschiede gemacht und es kommt auf den einzelnen Beamten an.
    Die Frage nach dem Rückflugticket war eigentlich nicht zulässig, wenn ich Ahrens richtig verstanden habe.

  • aber nochmals, Ahrens.
    Wenn die Frage nach dem Rückflugticket nicht zulässig ist.
    Wenn nicht jeder bei der Einreise, auch das Ausreisedatum kennt.


    Wie soll dann geprüft werden, ob der mitgeführte Bargeldbestand für die 50 Euro täglich ausreichend ist?
    Da kann ich doch jeden beliebigen Betrag mitgeben, es müssten dann ja 100-150 Euro ausreichen,
    weil keiner prüfen kann, ob ich vorhabe 3 Tage, oder 30 Tage zu bleiben.

  • Selbst Zurückweisungen wegen fehlender Sicherung des Lebensunterhalts sind mir jetzt seit der Visafreiheit nicht erinnerlich.


    An der Polen Grenze gang und gäbe, wahrscheinlich jeden Tag.


    Wenn man nicht schlüssig erklären kann, was man macht, wie lange man bleibt und wie man es finanziert, dann gibt es eben keine Einreise.
    Insofern ist die Idee mit der "persönlichen Einladung" nicht die schlechteste. Klarerweise soll das nicht im Pass liegen, aber bei Nachfragen kann es hervorgezaubert werden.
    Wenn sie bei der Passkontrolle steht und nur sagen kann, Franz (oder Ahmet) holt mich ab und sie hat keine Adresse, keine Telefonnummer dabei, was sollen die Grenzer sonst machen?

  • gut, die Frage ist also zulässig.
    Dann kann ich aber auch die Beamten diesbezüglich verstehen.
    Die einzigste Kontrollmöglichkeit ist doch wohl das Rückflugticket,
    um sehen zu können, ob Bargeldbestand und Reisedauer zusammenpassen.

  • da spricht der Anwalt aus dir, Ahrens.
    Da tritts du sicher dem Beamten gegenüber anders auf als Otto Normalbürger.


    Du hättest bestimmt auch anders reagiert und die Beamten erst mal zurecht gewiesen,
    wo ich froh war, dass ich alle Unterlagen nochmals im Auto mitgenommen hatte und vorlegen
    konnte.


    Da gibt es wahrscheinlich berufsbedingt einen grossen Unterschied zwischen dir und vielen anderen hier.
    Ich jedenfalls hätte mich nicht getraut, den Beamten Paroli zu bieten. Ich war nur froh, als ich meine Freundin durch hatte.

  • Meine Frau ist mit ihrem biometrischen Pass (ohne FZF-Visum, auf das warten wir immer noch), ohne Einladungsschreiben, ... und mit ca. 50 € im Geldbeutel (danach hat niemand gefragt) Ende November 2018 in Frankfurt gelandet. Sie wurde auch nach ihrem Rückflugtermin bzw. -ticket befragt. "Hab ich nicht, weil nicht klar ist, wann ich wieder in die Ukraine fliege - auf jeden Fall vor Ablauf der 90 Tage"... hat genügt, um (ohne mich dazuzuholen, ich war im Wartebereich) nach Deutschland einzureisen. Es wurde auch nicht nach einer Anschrift in Deutschland gefragt.


    Und: wenn ich hier von "Festnahme" und "Verhaftung" lese, dann rollen sich mir die Zehennägel auf. Das sind Maßnahmen, die nur vorgenommen werden, wenn bereits eine Straftat verübt wurde. Es dürfte sich 'nur' um eine Befragung gehandelt haben, um Unklarheiten zu beseitigen. Im weiteren Verlauf wäre ein Dolmetscher hinzugezogen worden, der auch möglicherweise vorhandene oder vermutete Unklarheiten beseitigt hätte!

    - Meine Statements werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Lasse mich gerne überzeugen... mit Argumenten ! - :pardon:

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