Hallo Leute,
hab lange nichts mehr geschrieben aber ein Freund bat mich um Hilfe.
Er möchte in die Ukraine um seine Freundin zu besuchen und mit ihr gemeinsam zurück nach Deutschland zu fahren. Nur hat sich bei seinem Tuareg der Motor verabschiedet und er muss einen anderen Wagen benutzen, der ihm zwar gehört aber nicht auf seinen Namen zugelassen ist.
Weiß jemand die aktuelle Lage in einem sollchen Fall? Soweit mir bekannt brauchte man dazu immer die Zulassung und eine beglaubigte und apostillisierte (???) Vollmacht. Ist das immer noch so oder hat sich da etwas geändert?
Ist mir etwas zu riskant zu sagen das ist so und dann steht er an der Grenze und kommt nicht in die Ukraine weil was fehlt.
Danke und Gruß Tilko