Hallo liebe Community
Ich bin immer noch auf der Suche nach einem interessanten Grundstück^^
Dabei ist mir bei der Konsulation des zentralen Katastersystems etwas aufgefallen:
Einige Liegenschaften (vor allem Plattenbauten) sind im Kataster gar nicht erfasst! Was mich auf die Frage bringt wie denn dort die Eigentumsverhältnisse geregelt sind? Also vorallem in einem Rechtsstreit bei Scheidung/Erbteilung/Enteignung etc...
Soviel ich weiss, wurde diese Plattenbauwohnungen Anfang der 90er Jahre quais für lau privatisiert und angeblich gab es damals auch keine notarielle Beurkundung (ohne Gewähr, es wurde mir erzählt dass damals die Leute in der Schlange vor der staatlichen Wohnungsverwaltung gestanden haben und im Eilzugstempo Wohnungseigentümer geworden seien weil der Staat diese nicht mehr halten konnte). Laufen die Beschenkten/Erwerber nun nicht Gefahr, dass sie eines Tages im Falle einer Einteignung (z. B. infolge Abbruch wegen Einsturzgefahr, viele Bauten sind bekanntlich in einem katasptrophalen Zustand) keine Anspruchsgrundlage auf Entschädigung oder Aktivlegitimation zu einem Beschwerdeverfahren haben, da Ihr Eigentum gar nicht im Grundbuch verzeichnet ist? Oder weiss jemand in welchem Rechtsverhältnis diese Wohnungseigentümer stehen (es gibt ja auch noch eine staatliche Immobilienverwaltung in diesen Plattenbauten, deren Mandat/Tätigkeit aber offenbar nicht von den Wohnungseigentümer abbestellt werden kann)?
Liebe Grüsse
Alex