Frage zwecks Erbschaft - Wohnung

  • Guten Tag liebe Ukraine Forum Gemeinde,


    ich versuche mich kurz zu fassen, benötige aber einen Rat. Seit 2002 lebe ich in Deutschland, da meine Mutter und ich aus der Ukraine nach Deutschland gekommen sind. Sie hat eine Eigentumswohnung in der Ukraine (Zaporizhia). Leider ist meine Mutter 2012 an Krebs gestorben und seitdem kümmert sich mein Opa um die Wohnung.


    Die Situation hierbei ist aber folgende : in der Ukraine ist niemanden bekannt das meine Mutter verstorben ist und die Wohnung ist auf sie gemeldet. Als ich 2012 meinem Opa vorgeschlagen habe, dass ich in die Ukraine komme und mich um das Erbe kümmere, meinte dieser das würde nicht gehen, weil meine Schwester nicht volljährig zu dem Zeitpunkt war und das Erbe nur dann angetreten werden kann. Kompletter Mumpitz, aber ich hatte nicht die Lust mit ihm zu streiten.


    Er hat die Wohnung seit 2012 vermietet, bezieht auch Miete, aber technisch gesehen gehört die Wohnung aktuell noch meiner Mutter. Da mein Opa leider nicht jünger wird und sich nicht mehr drum kümmern kann und ich nichts verschenken möchte, wende ich mich an euch.


    Wie müsste ich am besten vorgehen um


    a) die Wohnung auf mich zu überschreiben, wenn ich ihm ein Todeszertifikat zukommen lasse und die sehen dass meine Mutter seit 2012 bereits tot ist, habe ich ein wenig die Angst, dass die Wohnung dann "ohne Besitzer" an den Staat geht.

    b) die Wohnung zu verkaufen ohne in die Ukraine einzureisen.


    Ich bin ein kerngesunder, junger Mann, daher kommt für mich eine Einreise auf Grund der aktuellen politischen Situation nicht in Frage. Ich bin seit diesem Jahr zwar doppelter Staatsbürger, wie ich aber verstehe, bin ich laut ukrainischer Datenbank ein ukrainischer Staatsbürger, weswegen das Risiko beim Bund eingezogen zu werden mir zu hoch ist.


    Wenn ich richtig verstehe, müsste ich mich in den Besitz reinklagen, da die Erbschaftsfrist von 6 Monaten verjährt ist und niemand das Erbe angetreten ist. Da ich nicht in die Ukraine einreisen werde, möchte ich eine Vollmacht an meine Cousine, die in Kiew wohnt ausstellen damit sie in meinem Namen alles erledigen kann.


    Aber ich weiß nicht wo ich überhaupt anfangen soll. Kann mir jemand weiterhelfen?


    Liebe Grüße.

  • Hallo,... eine ergänzende Frage sei erlaubt, - besteht Einvernehmen bzgl. des Besitzanspruchs über diese Wohnung zw. Opa (der es bisher, seit 11 Jahren alles unter seiner Kontrolle hat) und dir ? ...und das du nun diese Wohnung verkaufen möchtest ?

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Hallo,... eine ergänzende Frage sei erlaubt, - besteht Einvernehmen bzgl. des Besitzanspruchs über diese Wohnung zw. Opa (der es bisher, seit 11 Jahren alles unter seiner Kontrolle hat) und dir ? ...und das du nun diese Wohnung verkaufen möchtest ?

    Nein, das ist ja das Problem. Die Wohnung gehört weiterhin offiziell meiner verstorbenen Mutter, da diese in der Ukraine nicht offiziell als verstorben gemeldet ist.

    Deswegen muss ich, ehe meinem Großvater etwas passiert, den Besitz auf mich übertragen. Da aber meine Mutter tot ist, kann ja niemand den Besitz auf mich übertragen.

    Sprich wie ich verstehe, muss meine Mutter offiziell tot gemeldet werden, da es aber schon 12 Jahre her ist habe ich halt die Sorge dass die Wohnung verloren geht - da niemand quasi das Erbe 2012 angetreten ist.

  • Melde doch in der Ukraine erstmal schriftlich deinen Anspruch an und kümmere dich um die Beglaubigung der Sterbeurkunde.

    "Das unverzeihliche Verbrechen Deutschlands vor dem Zweiten Weltkrieg war der Versuch, seine Wirtschaftskraft aus dem Welthandelssystem herauszulösen und ein eigenes Austauschsystem zu schaffen, bei dem die Weltfinanz nicht mehr mitverdienen konnte." - Winston Churchill - “Der Zweite Weltkrieg”

    „Ich gebe den Menschen in der Ukraine das Versprechen: Wir stehen zu euch, solange ihr uns braucht. Unabhängig davon, was meine deutschen Wählerinnen und Wähler denken.“ - Demokratie-Verständnis Baerbock -

  • ...mh ?! ... mir fällt da nur ein sich vorderst sämtlich verfügbaren Unterlagen zum Objekt (+ der Verstorbenen) zu beschaffen,... mglw. ein Auskunftsersuchen/Festellung des rechtlichen Besitzers (die Mutter) bei den ukr. Behörden/Grundbuch ?! -schriftlich- zu erkunden (worauf man dann folgend seinen Anspruch als leibliches Kind begründet)...und eben nicht selbst damit ins Haus fallen das Selbige vor langer Zeit verstorben ist = Unkenntnis (es soll ja Familien geben die seltenst in Kontakt sind...Eltern/Kinder)... das Ganze dann per Vollmacht an vertrauensvolle Hände in UA delegieren (die Cousine/Dienstleister).


    Anspruchs-Wunsch als Erbe (aus deiner Perspektive) sicherlich verständlich,...mglw. jedoch verjährt ?! (Ausschlagung des Erbes wg. nicht Geltendmachung/Fristen) ... dazu wird der Opa da andere Ansichten & Möglichkeiten + Kenntnisse haben ?!



    ...

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

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