Frage Verpflichtungserklärung/Visum

  • Hallo


    Ich habe mich grade mal angemeldet und hoffe ihr könnt mir helfen. Also ich habe vor 2 Jahren ein sehr nettes Mädchen aus Kiew kennengelernt und fahre jetzt im Februar zum vierten mal nach Kiew um sie zu besuchen. Nun würde ich sie gerne im August nach Deutschland einladen. Soweit ich das richtig verstanden habe, sollte es kein Problem sein das Bekanntschaftsverhältnis zu beweisen. Einreisestempel/Flugtickets/Email und Icq-Verlauf. Das Problem ist das ich studiere und somit kein Verdienst habe. Meine Eltern würden die Verpflichtungserklärung machen. Muss die Verpflichtungserklärung vom Einlader stammen? Und wie Positiv/Negativ sieht das die Botschaft? Ich bin 29 und sie ist 25, sie verdient wohl auch nicht sehr viel in Kiew. Irgendwie scheint es ja da immer Probleme zugeben bei jungen Frauen. Allerdings hatte sie schon mal ein Visum für Bulgarien im Jahr 2008. Wird sowas Positiv berücksichtigt?


    Vielen Dank für die Hilfe :D

  • Muss die Verpflichtungserklärung vom Einlader stammen?


    Nein !
    Ansonsten einfach mal die Suchfunktion bemuehen ;)

    Allerdings hatte sie schon mal ein Visum für Bulgarien im Jahr 2008. Wird sowas Positiv berücksichtigt?


    Moment:


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    !think! schlecht zu sagen, was der Kiewer Visa-Lotterie-Club in Fachkreisen auch Deutsche Botschaft genannt veranstalten wird. :D

  • Irgendwie scheint es ja da immer Probleme zugeben bei jungen Frauen. Allerdings hatte sie schon mal ein Visum für Bulgarien im Jahr 2008. Wird sowas Positiv berücksichtigt?


    Zur Zeit darf man eigentlich nie ausschließen, dass eine Absage kommt. Ich habe auch nicht den Eindruck, dass das immer einer nachvollziehbaren Logik folgt. Ich würde es auf jeden Fall versuchen, mich und sie dabei auch innerlich auf die Möglichkeit einer Absage vorzubereiten. Dass Deine Freundin aus Kyiv kommt, macht es für sie leichter, da muss sie nicht diese endlosen Fahrten zur Botschaft auf sich nehmen (aber demütigend ist so eine Absage natürlich in jedem Fall!). Sollte eine Absage kommen, ist das nicht das Ende der Welt, in meinem Fall hat beispielsweise ein Widerspruchsverfahren geholfen. Garantien gibt es aber nicht.

  • Zur Frage, ob das Visum für Bulgarien Berücksichtigung findet:


    Es schadet nichts ;) , ist aber im Grundsatz unerheblich, da es sich um ein nationales Visum handelte und somit nicht um ein schengenwirksames Visum.


    PS: Ein Versuch die Frau einzuladen ,würde ich immer riskieren. Wobei 4 mal Besuch in 2 Jahren nicht gerade ausdrucksstark ist ;)

    Am Beispiel Ukraine kann man erkennen:Manchmal hat man keine Wahl,selbst wenn man gewählt hat.
    © Wolfgang J. Reus,(1959 - 2006), deutscher Journalist, Satiriker, Aphoristiker und Lyriker

  • Allerdings hatte sie schon mal ein Visum für Bulgarien im Jahr 2008


    Ich glaube kaum, dass das hilfreich ist. Meine Kseniya war zwischen 1998 und 2007 auch schon 4 mal mit Visum in Deutschland (da habe ich sie allerdings noch nicht gekannt. Sie hat anderweitig Einladungen zu Besuchen erhalten) und ist jedes mal zurück gekehrt. Und trotzdem wurde ihr Visumantrag letztes Jahr im Frühjahr 2 mal abgelehnt - das 2. Mal mit der Begründung des fehlenden Nachweises einer unbedingten Rückkehrwilligkeit! Genaueres und detailiertes kannst Du hier: http://www.bmwdixi.de/Visa/Germany.htm nachlesen. Nachdem wir uns nun mehrfach auf neutralem Terrain getroffen haben (dort wo auch sie hin kann) und ich mehrere Male in der Ukraine war, haben wir uns entschlossen in diesem Jahr das Problem auf andere Art und Weise zu "lösen".


    Gruss Dixi


  • Moment:




    !think! schlecht zu sagen, was der Kiewer Visa-Lotterie-Club in Fachkreisen auch Deutsche Botschaft genannt veranstalten wird. :D

    M.E.'s Glaskugel ist echt funny !happy! Aber auf den Punmkt getroffen.
    Leider gibt es eigentlich nur eine Art "Roten Faden" nach dem man alles abarbeitet, und dann heißt es warten.



    Ich bin 29 und sie ist 25, sie verdient wohl auch nicht sehr viel in Kiew.

    Jo, das ist schon mal schlecht!
    Mir fällt immer wieder auf, daß es gar nicht mal so drauf ankommt wie die finanzielen und sozialen Verhältnisse des Einladers sind, sondern entscheidend ist für die Botschaft die Wahrscheinlichkeit der Rückkehr. Deswegen, wie oben schon genannt is es auch relativ "Wurscht" wer die Einlading und VE beantragt, bzw. über wen es läuft!
    Du könntest der erfolgreiche Unternehmer oder Großverdiener sein, Dir nie im Leben was zu Schulden kommen lassen und das soziale Vorbild schlechthin sein.
    Sobald die aber sehen, die eingeladene Person ist z.B. arbeitslos, hat keine Kinder oder sonstige sozialen Bindungen sowie kein eigenes Kapital oder Kapitalwerte in der Ukraine, dann siehts schon mal schlecht aus.
    Das Du in der VE die Haftung für Alles überimmst spielt dabei keine Rolle.
    Ich weiß, daß hört sich jetzt sicher nicht so positiv an für Dich, aber eine Garantie wird Dir selbst der Erfahrenste hier nicht geben können.
    Mach es, wenn Du und Sie den Wunsch habt euren Urlaub in D zu verbringen, und dann hilft wirklich nur warten!

  • Ich bin auch eher der Meinung, dass es auf die hellseherischen Fähigkeiten des jeweiligen Sachbearbeiters ankommt. Denn wer sonst ist in der "Lage" zu beurteilen/unterstellen ob der Antragssteller willig ist in seine Heimat zurück zu kehren? Eine Ablehnung auf Grund der finanziellen Verhältnisse ist ja schon fast unwahrscheinlich, bei einem geforderten Einkommen von min. 832,-€

  • Da steht lediglich "Bonität geprüft" und mehr Informationen bekommt die Botschaft nicht


    Die Verpflichtungserklärung sagt aber auch, dass der Unterzeichnende alle fuer alle eventuellen Ausreisekosten bei einer zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung / Abschiebung zur "Kasse" gebeten wird - siehe hier: http://www.bmwdixi.de/Visa/Erklaerung.htm auf ungefaehr die Mitte herunter scrollen. Der deutsche Staat kann sich also beim Unterzeichnenden in jeglicher Form schadlos halten!!! Mit der Abgabe einer solchen Verpflichtungserklaerung liefert man sich also bis aufs letzte Hemd dem deutschen Staat aus! Aus eben diesem Grund verstehe ich nicht, weshalb man auf den Nachweise einer unbedingten Rueckkehrwilligkeit (und die ist ja reiner "Gummi" - egal was man oder Frau nachweist, kann man es jederzeit akzeptieren oder ablehnen) pocht. Ein Risiko besteht eigentlich zu keinem Zeitpunkt.


    Gruss Dixi

  • Theoretisch gesehen ist das so richtig.
    In der Praxis sieht das anders aus.
    Hast Du ein Einkommen von monatlich 1000€, darfst Du eine erwachsene Person einladen. Taucht diese Person kurz hinter der Grenze unter, wird sie zur Fahndung ausgeschrieben. Wird sie aufgespürt, geht es erstmal in Abschiebehaft. Dann gibt es das "one Way Ticket" und wird von einem Staatsbediensteten über die Grenze gebracht. Hier kommen schnell 5000€ und mehr zusammen. Gehst Du dann los und legst demütig die Scheine auf den Tisch oder suchst Du händeringend nach einem Weg, um nicht zahlen zu müssen? !think!
    Und so läuft das bei der Botschaft ab. Lädst Du eine junge ledige und arbeitslose Frau zu dir ein, die Du lediglich über das Internet kennst, dann brauchst Du keine Einladung zu machen. Wenn der Staat ein Visum verweigert, macht das weniger Probleme als wenn es vergeben wird und nachher müssen die Kosten der Abschiebung per Gerichtsbeschluss eingeklagt werden...

    Rumbo hat recht!
    Dann sollen sie es aber auch klipp und klar so hinschreiben, etwa so:
    "Jemanden einzuladen, und diese Person verfügt über kein Kapital, soziale Verbindungen und/oder einen sicheren Arbeitsplatz, ist zwecklos. Auch ist es unerheblich ob sie ein unbescholtener deutscher Staatsbürger sind!"


    Und warum machen sie es nicht? Sie würden sich sowas nie trauen, hört sich doch irgendwie schön menschenverachtend an! ;)

  • Ich darf erinnern: Vor ca. 10 Jahren war es so: Hatte jemand eine Verpflichtungserklärung (oder ein Carnet de Tourist, eine Art Versicherung, die im Bedarfsfall die Abschiebekosten übernimmt), dann durfte er reisen. Das war doch der Auslöser der sogenannten "Visa-Affäre". Halten wir fest: Reisefreiheit für ukrainische Staatsangehörige ist in DE politisch nicht gewollt! Dabei geht es nicht um den Schutz des Einladers, sondern um "hoheitliche Interessen" der BRD (was auch immer das ist).


    Gruß
    Siggi

  • Halten wir fest: Reisefreiheit für ukrainische Staatsangehörige ist in DE politisch nicht gewollt! Dabei geht es nicht um den Schutz des Einladers, sondern um "hoheitliche Interessen" der BRD (was auch immer das ist).


    Dann kann man also behaupten, die Begründung der Rückkehrwilligkeit ist ein vorgeschobener Vorwand?

  • Genau das meine ich auch.


    Die sog. finanziellen Verhältnisse lassen sich ja eindeutig durch Zahlen belegen. Wer kann aber einem Sachbearbeiter seine subjektive Meinung bzgl. Rückkehrwilligkeit widerlegen? Deutschland will hier in meinen Augen nur wieder eine "Saubermann - Rolle" in der EU zur Schau stellen.

  • !think! Ich finds immer putzig wenn Leute feststellen, das ihre tollen Buergerrechte letztlich doch nur Illusion u. vollkommen fuer`n Arsch sind. !happy! !happy!
    u. ihren demokratisch gewaehlten Volkstretern Meilenweit an Selbigem vorbeigehen. :D

  • Meine Rede.
    Für die "Rechten" ein bisschen Deutschland den Deutschen..............
    Dem "Normalbürger" gaukelt man vor es geschehe alles in seinem Interesseund zur seiner Sicherheit um die Bösen auszufiltern

  • WOW- Ihr seit echt schnell!!! Vielen Dank :thumbup: . Jetzt bin ich etwas schlauer! Na ja, wir werden es auf jedenfall versuchen das sie ein Visum bekommt. Versuch macht klug. Ich freue mich erstmal auf den 21. Februar wenn ich wieder 2 Wochen nach Kiew fahre :D Man gut das ich das Forum hier gefunden habe. Hut ab. Nochmals vielen Dank ;)

  • [
    Dann sollen sie es aber auch klipp und klar so hinschreiben, etwa so:
    "Jemanden einzuladen, und diese Person verfügt über kein Kapital, soziale Verbindungen und/oder einen sicheren Arbeitsplatz, ist zwecklos. Auch ist es unerheblich ob sie ein unbescholtener deutscher Staatsbürger sind!"


    Tja, das ist im wesentlichen das, was ich in meinem Schreiben, das parallel zum Widerspruch gegen die Visumsablehnung meiner Liebsten nach Kyiv ging, drin stand. Etwas höflicher formuliert, aber dennoch klar. Wobei ich nicht glaube, dass das irgendeinen Einfluss auf den letztendlich positiven Bescheid hatte. Denke aber schon, dass wir Einladenden da schon höflich aber bestimmt bescheid sagen sollten...

  • !think! Ich finds immer putzig wenn Leute feststellen, das ihre tollen Buergerrechte letztlich doch nur Illusion u. vollkommen fuer`n Arsch sind. !happy! !happy!
    u. ihren demokratisch gewaehlten Volkstretern Meilenweit an Selbigem vorbeigehen. :D


    Bin grundsätzlich Deiner Meinung, muss aber präzisieren, dass in diesem Fall ja die tollen Bürgerrechte für EU-Bürger durchaus gegeben sind (mal abgesehen davon, dass man einladen darf, wen man will, nur dass es niemanden interessiert). Was ich aber eigentlich für das Selbstverständnis, das der Westen hat, peinlich finde, ist der Widerspruch zwischen der Rethorik über Reisefreiheit zur Zeit des eisernen Vorhanges und dem neuen eisernen Vorhang, der eben gerade von den Schengen-Mitglieder errichtet worden ist. Da könnte ich einfach nur noch :ill:

  • Denke aber schon, dass wir Einladenden da schon höflich aber bestimmt bescheid sagen sollten...


    Kann aber mitunter auch das Gegenteil bewirken. Oder die gucken sich das Schreiben nicht mal an, denn laut Vorschrift ist nur der/die Antragssteller/in zum Schriftlichen Widerspruch (Remonstration) berechtigt. ;)

  • Was ich aber eigentlich für das Selbstverständnis, das der Westen hat, peinlich finde, ist der Widerspruch zwischen der Rethorik über Reisefreiheit zur Zeit des eisernen Vorhanges und dem neuen eisernen Vorhang, der eben gerade von den Schengen-Mitglieder errichtet worden ist. Da könnte ich einfach nur noch


    @ Marbert: Ich freue mich wirklich, dass ich endlich mal zu 100% mit Dir in der Meinung übereinstimme .


    Andererseits ist das Ganze schon mehr als peinlich und widersprüchlich ansich. Da zeigt sich dann auch recht deutlich, dass die freiheitliche Demokratie ( im wahrsten Sinne des Wortes ) halt auch ihre Grenzen hat. Und zwar spätestens da, wo alles von jenseits des Eisernen Vorhangs nicht mehr in das seinerzeit gepflegte Propagandabild und die Hetztiraden Richtung Osteuropa passt, da diese ja die Ansprüche an das alte Feindbild nicht mehr erfüllen. Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan. Somit ist es für den Westen ganz allgemein kein Problem, die überwiegende Mehrheit der Menschen ausserhalb des Schengengebietes auszusperren.

  • Aber kann man dieses Vehalten der BRD tatsächlich für alle EU Staaten verallgemeinern? Ich kenne zumindest keinen Staat in dem so rigoros und willkürlich vorgegangen wird.


    Wir bewegen uns aber auch in einer Nische, die es dem Staat leicht macht eventuelle Bürgerrechte auszuhebeln und undemokratisch zu agieren ohne das es großartig beachtet wird. In erster Linie ist doch nur der relativ kleine Personenkreis direkt betroffen, der Partner/Freunde/Bekannte aus sog. Drittländern hat.

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