Hochzeitsvisum vs. Geschaeftsvisum


  • Aber m.e. genau da liegt doch der Hund begraben. Die Botschaft wird nicht benötigt.


    Deshalb schrieb ich doch "Standesamt fragen" ;)
    Das andere mit der Botschaft ist lediglich die "Normalkonstellation" u. dient zur Veranschaulichung das es doch das oft so genannte "Heiratsvisum" gibt, auch wenn es sonst wie heissen mag. ;)
    Was wir hier weiter verzapfen sind IMO Brotlose Kuenste. :D

  • Vielen Dank für die vielen Antworten. Meine Unsicherheit beruht auf folgendem Satz von einem RA Kakridas ...."Zu beachten ist, dass die Einreise zwecks Heirat mit einem Schengen-Visum nicht erlaubt ist. Vielmehr ist ein nationales Visum zwecks Heirat in Deutschland bei der jeweiligen ausländischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland zu stellen." (http://www.123recht.net/article.asp?a=20263&ccheck=1)



    Ich werde die hier am häufigsten genannte Variante nutzen und das Standesamt bzw. die Botschaft direkt befragen und entsprechend berichten.
    Die Hochzeit in Deutschland hat den Hintergrund, dass wir ca. 100-120 Gäste aus Deutschland gegenüber 10 aus der Ukrainie haben.
    Viele Grüße & schönes WE
    Pawel

  • Die Hochzeit in Deutschland hat den Hintergrund, dass wir ca. 100-120 Gäste aus Deutschland gegenüber 10 aus der Ukrainie haben.


    !think! ungewoehnlich, normalerweise ist es andersrum. Zumindest wars bei uns so. :D
    Na denn viel Erfolg u. ja, eine kleine Rueckmeldung zwecks Visum waere nett. ;)

  • Hallo,


    der Papierkrieg ist gewonnen!!! Wir haben die Genehmigung vom Standesamt in Bremen, nur noch eine Zahlung von EUR 300 für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses :( und der Heirat steht nicht mehr im Wege.



    Bezüglich Visum:


    Wie bereits hier berichtet gibt es das Heiratsvisum nicht, nach Auskunft der Botschaft in Kiew sowie der Standesbeamtin in Bremen ist es völlig egal mit welchem Visum die Ehefrau nach Deutschland einreist, hauptsache sie hält sich legal in Deutschland auf. Ein aber von der Standesbeamtin gab es trotzdem. Das Aulsänderamt könnte bei der FZF Schwierigkeiten machen, da das Visum "zweckentfremdet" worden ist. Da wir jeoch sowieso in der Ukraine leben werden ist uns das ziemlich egal. Nun noch das Touristenvisum für die Familie und auch der großen Feier steht nichts mehr im WEg.



    Viele Grüße


    Pawel

  • Hallo,
    der Papierkrieg ist gewonnen!!! Wir haben die Genehmigung vom Standesamt in Bremen, nur noch eine Zahlung von EUR 300 für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses und der Heirat steht nicht mehr im Wege.


    300 EUR für das OLG??? Was habt ihr bitte für ein Einkommen Deiner Verlobten angegeben? Wir haben vor ca. 1 Jahr 25 EUR bezahlt. Eine Original Lohnbescheinigung wollte der Standesbeamte nicht haben, deshalb konnten wir eine Formloses Schreiben mit dem Nettoeinkommen schreiben. Das Einkommen sollten wir aber nicht so hoch ansetzten wg. der Gebühren, so das wir 400 EUR eingetragen haben.



    ....
    Wie bereits hier berichtet gibt es das Heiratsvisum nicht, nach Auskunft der Botschaft in Kiew sowie der Standesbeamtin in Bremen ist es völlig egal mit welchem Visum die Ehefrau nach Deutschland einreist, hauptsache sie hält sich legal in Deutschland auf. Ein aber von der Standesbeamtin gab es trotzdem. Das Aulsänderamt könnte bei der FZF Schwierigkeiten machen, da das Visum "zweckentfremdet" worden ist. ...


    Seit wann gibt es kein Visum zur "zur beabsichtigten Eheschließung und anschließender Wohnsitznahme in Deutschland" mehr ??
    Der Botschaft ist es egal, mit welchem Visum sie nach Deutschland kommt, die in Kiew wissen ja nichts von eurem Vorhaben.
    Dem Standesbeamten dürfte es eigentlich nicht egal sein, m.E. könnte sie evtl. Ärger bekommen

    Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden,
    kann man Schönes bauen.

    Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832, dt. Dichter

  • coolenatter
    Du bist über genau das selbe gestolpert, wie die meisten hier. Es geht ja nicht um anschließende Wohnsitznahme in D, sondern "nur" um Heirat.
    Dafür gibt und gab es noch nie ein eigenes Visum. Man muß sich nur legal aufhalten. Jeder kann/darf in D heiraten, egal welcher Nationalität und egal wo auf der Welt der Wohnsitz ist

  • Ich habe das schon verstanden, ich sehe nur das Problem, das eine Hochzeit mit einem Deutschen durchgeführt werden soll und sie dadurch evtl. auch Rechte in D bekommt. Das ist aber dann eine Sache der ABH, wenn sie dann mal nach D will.
    Bei 2 Türken oder einem Australlier mit einem Russen die nicht in D leben ist das dem Staat relativ wurscht.

    Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden,
    kann man Schönes bauen.

    Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832, dt. Dichter

  • Bydle Meine Frau kam zwar aus Weißrussland und nicht aus der Ukraine aber sie war hier auch immer mit einem normalen 4 wöchigen Besuchervisum bei mir. Ich habe alles vorbereitet sämtliche Dokumente beschafft und sie dann einfach hier in Deutschland geheiratet. Auf der Ausländerbehörde war man zwar nicht wirklich begeistert aber sie hatte sich LEGAL in Deutschland aufgehalten und somit war die Heirat absolut legal. Ich wollte damals erst gar nicht das Risiko eingehen dem Konsulat mit zu teilen von meinem vorhaben zu Heiraten. Ich hatte Angst das dann eine Visumserteilung verweigert wird.

  • Zitat

    Ich habe das schon verstanden, ich sehe nur das Problem, das eine Hochzeit mit einem Deutschen durchgeführt werden soll und sie dadurch evtl. auch Rechte in D bekommt. Das ist aber dann eine Sache der ABH, wenn sie dann mal nach D will.
    Bei 2 Türken oder einem Australlier mit einem Russen die nicht in D leben ist das dem Staat relativ wurscht.


    Ist auch in diesem Fall wurscht. Du mußt einzig und allein die notwendigen Papiere für eine Heirat bei dem Standesamt Deiner Wahl beibringen. Hat alles mit ABH nichts zu tun

  • Zur Klarstellung: Heirat in DE geht bei legalem Aufenthalt und damit hat die ABH nichts zu tun. Alles kann man direkt mit dem Standesamt klären.


    Aber die meisten wollen ja nicht nur heiraten, sondern nachher in DE zusammenleben. Da kommt man dann wieder in den Zuständigkeitsbereich der ABH und es ist i.a. klug, bereits im Vorfeld die Bedingungen für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung mit der ABH zu klären, sonst kann es einem passieren, dass man zwar verheiratet ist, aber sie nicht unmittelbar anschliessend eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt.


    Im obigen Fall will das Paar nachher in UA zusammen leben. Da gibt es keine Berührungspunkte mit der ABH.


    Gruß
    Siggi

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