Steuern in UA

  • Investitionen:
    Eine recht gute Einführung in das Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Rahmenbedingungen und das Besteuerungssystem findet man bei der
    IHK NRW. Achtung: Gesetze ändern sich in UA noch schneller als in D. In einigen Teilen kann die Information (Stand 2004) daher schon veraltet sein. Kurzzusammenfassung: Körperschaftsteuer 25%, Mehrwertsteuer 20%, Einkommensteuer 15%, Ausländer dürfen Immobilien, jedoch keine landwirtschaftliche Nutzfläche erwerben (Änderung in Vorbereitung). Ausländer dürfen gegenüber ukrainischen Staatsangehörigen nicht diskriminiert werden. Zu betonen ist, dass die Steuergesetze sogar Zahlungen an off-shore Unternehmen zu 80% als Betriebsausgabe anerkennen. Beweislastumkehr, erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten, Hinzurechnungsbesteuerung, alle diese Dinge existieren nicht. Somit existieren Bedingungen (wie in D in den 60er Jahren), die die Gewinnverlagerung in Steueroasen ermöglichen.


    Einkommensteuer der natürlichen Person:
    Hier hat die Ukraine (wo man in D nur von Steuervereinfachung redet) einen radikalen Schnitt gemacht. Seit 2004 wurde das progressive Besteuerungssystem durch ein System mit Flat Tax ersetzt. Das Steuergesetz ist so einfach, dass der Steuerpflichtige seine Steuern selbst berechnen muss (und dies auch kann): Man zahlt eine Einkommenssteuer von 15% (zuvor 13%). Werbekostenpauschale, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle, geldwerter Vorteil, Ehegattensplitting, Freibetrag, alle diese Begriffe existieren nicht. Beispiel: Zu versteuerndes Einkommen 1000 Euro = 150 Euro Steuerschuld. Steuerfrei sind private Veräußerungen von Immobilien (unter 100qm) und Einkünfte aus Kapitalvermögen (zunächst bis 2009).


    Das vereinfachte Besteuerungsverfahren
    Das ist das absolute Sahnehäubchen! Für natürliche Personen-Unternehmen wird bis zu einem Umsatz von 500TUAH (ca. 74TEuro) oder für juristische Personen-Unternehmen bis 1MUAH (ca. 147TEuro) auf Antrag das so genannte vereinfachte Besteuerungsverfahren angewendet werden. Jetzt wird weder Körperschaftsteuer noch Einkommenssteuer entrichtet, sondern eine konstante gewinnunabhängige(!) Steuer, die 200UAH pro Monat (ca. 370 Euro pro Jahr) bei natürlichen Personenunternehmen nicht übersteigen darf! Ab 300TUAH wird der Umsatz ggf. Mehrwersteuerpflichtig. Die Umsatzgrenzen gelten pro Person, jeder Ehepartner kann ein Privatunternehmen haben. Dadurch lassen sich die Umsatzgrenzen verdoppeln.


    Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
    Zwischen D und UA existiert seit 1995 ein DBA welches hier zu finden ist:
    http://www.lemaitre.de/dba-d/UKRD95.html
    Das DBA ist dann wichtig, wenn eine Person in beiden Staaten einen Wohnsitz hat oder im einen Staat Einkünfte erzielt und im anderen Staat ansässig ist. Dies macht Gestaltungen der folgenden Art möglich: Ein Geschäftsführer einer deutschen GmbH geht mindestens 183 Tage im Jahr seiner Tätigkeit in der Ukraine nach. Nun versteuert er seinen Arbeitslohn für die Tätigkeit, die in der Ukraine erbracht wurde auch dort zu 15%, anstatt in D 50% Steuern (inkl. Sol. Zuschlag und Kirchensteuern) in der Spitze zu zahlen. Durch die Tätigkeit des Geschäftsführers in UA wird automatisch aus steuerlicher Sicht auch eine Betriebsstätte in UA gegründet und der anteilige Gewinn ist in UA zu den dortigen, niedrigeren Steuersätzen zu versteuern. Auch Lizenzzahlungen sind laut DBA privilegiert.


    Gruß
    Siggi

    2 Mal editiert, zuletzt von Siggi ()

  • Ich habe die Möglichkeit demnächst in Deutschland steuerfrei zu werden (183 Tage Regelung). Mal sehen wie schwierig es mit dem Ukrainischen Finazamt wird? Hat eventuell schon jemand Erfahrung? Ich habe keinen Wohnsitz in UA.


    mfg
    badossi

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
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  • Hallo Badossi,


    Auf die 183 Tage (gewöhnlicher Aufenthalt) kommt es nur an, wenn man keine Wohnung in D hat. Auf die polizeiliche Meldung kommt es dabei nicht an. Solange eine Wohnung in D zur Nutzung bereitgehalten wird (das kann auch nur das Zimmer bei den Eltern oder eine Ferienwohnung sein), besteht in D unbeschränkte Steuerpflicht. Dies gilt auch, wenn man diese Wohnung nur wenige Wochen im Jahr benutzt.


    Welche Einkommensanteile in D zu versteuern sind, bestimmt das DBA (s. mein vorheriger Beitrag). Beispielsweise sind Mieteinkünfte aus deutschen Immobilien immer in D zu versteuern, auch wenn man keinen einzigen Tag in Deutschland anwesend ist. Um also irgendetwas zu diesem Thema sagen zu können, muss man zunächst einmal wissen, aus welchen Quellen das Einkommen stammt, wo die Betriebsstätte des Arbeitgebers bzw. des eigenen Geschäfts ist und wo man selbst laut Definition des DBA ansässig ist.


    Gruß
    Siggi

  • Also meines Wissens nach besteht die Möglichkeit bei einer Montagetätigkeit im Ausland nach 183 Tagen Steuerfrei zu werden. Aus beruflichen Gründen habe ich dann eine doppelte Haushaltsführung. Wichtig ist das man tatsächlich auch Steuern in dem entsprechenden Land abführt. Dies sollte man bei Nachfragen vom Deutschen Finanzamt auch belegen können. Es reicht meistens schon eine Steuernummer und die Angabe des Finanzamtes im anderen Land. Dies ist aber von Finanzamt zu Finanzamt in D unterschiedlich. Da sind schon sehr viele ins Fettnäpfchen getreten und haben finanziell eingebüßt, weil sie keine Steuern bezahlt haben.


    mfg
    badossi

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  • Ab 183 Tage Anwesenheit in einem ausländischen Staat kann in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis der Arbeitslohn, der auf die Tätigkeit in diesem ausländischen Staat entfällt, im diesem Staat versteuert werden. Beispiel: Die Betriebsstätte des Arbeitgebers, die den Lohn zahlt, befindet sich in D. Man arbeitet 9 Monate in UA und 1 Monate in D, 1 Monat in CH und 1 Monat in FL. Für die 9 Monate hat UA einen Besteuerunganspruch, für die restlichen drei Monate D. Wenn man nun nur 5 Monate in UA, 4 Monate in CH und 3 Monate in FL arbeite, dann hat D für die gesamte Zeit einen Besteuerungsanspruch. Befindet sich die Betriebsstätte des Arbeitgebers hingegen in UA, so hat UA für die gesamte Zeit einen Besteuerungsanspruch. Wie Du siehtst, so einfach ist es nicht, man benötigt wirklich die Rahmenbedingungen.


    Ich kenne die Situation recht gut, da ich auch bei einem deutschen Arbeitgeber (meiner eigenen GmbH) angestellt bin.


    Gruß
    Siggi

    Einmal editiert, zuletzt von Siggi ()

  • Hallo Siggi,


    also ich bin sicher noch das ganze Jahr hier in UA beschäftigt. Das sollte also Klappen. Ich bin bloß mal gespannt, wie das Finanzamt hier in Cherkassy sich so anstellt. Hoffentlich nicht so wie meines in D. Ich werde es auf jeden Fall versuchen. In China hat es sehr gut funktioniert.
    Vielen Dank für die Tips.


    mfg
    badossi

    mfg
    badossi
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  • ...Befindet sich die Betriebsstätte des Arbeitgebers hingegen in UA, so hat UA für die gesamte Zeit einen Besteuerungsanspruch. Wie Du siehtst, so einfach ist es nicht, man benötigt wirklich die Rahmenbedingungen.

    Und wenn ich eine "Firma" in UA gründe und mich dort anstelle? Hat dann automatisch UA für die gesamte Zeit einen Besteuerungsanspruch? Oder in welche Richtung müßte man das drehen? Wahrscheinlich würde es sich in meinem Bsp. um Kapitaleinkünfte handeln.

  • Hi Siggi,


    zum Thema DBA: wie sieht es aus, wenn ich als IT Freelancer in der UA mehr als 183 Tage im Jahr verbringe, den Rest des Jahres in DE als Freelancer arbeite? Ich habe keine feste Wohnung in DE und auch keine GmbH dort.


    Wie sieht es steuerlich aus in diesem Fall? Wo zahle ich meine Steuer?


    Wie ändert sich die Lage, wenn man auch Teil der Umsätze "remote" macht, also ohne in DE anwesend zu sein?

  • Hallo,


    die Frage bei einer selbständigen Tätigkeit ist: Gibt es eine feste Einrichtung im Land, welches im steuerlichen Sinn eine Betriebsstätte darstellen kann? Das kann das Wohnzimmer in der fest angemieteten Wohnung, das Zimmer bei den Eltern oder der vom Kunden überlassene Büroraum sein. Hotelzimmer, wechselnde Ferienwohnungen oder wechselnde Büroräume beim Kunden sind nicht geeignet, um eine Betriebsstätte zu bilden. Wenn z.B. nur eine Betriebsstätte in UA existiert (es kommt nicht auf die polizeiliche Meldung, sondern auf die tätsächlichen Fakten an) dann ist die Anwesenheit nicht entscheidend. Es würde dann nur eine Besteuerung in UA erfolgen, wenn nur in UA eine Betriebsstätte besteht. Man müsste also versuchen, die tätsächlichen Umstände so zu gestalten, dass dieser Sachverhalt erfüllt wird.


    Gruß
    Siggi

  • Na ja, freelancing vor ort, beim kunden, impliziert schon, dass ich mich 8 Stunden am Tag in den Büroräumen des Kunden aufhalte. Sonst kann ich gleich in UA bleiben...
    Wohnen in D würde ich den Hotels oder zur Kurzzeitmiete.


    Also, dann Steuern in D? Gibt es da wirklich keine Schlupflöcher?


    Vielleicht muss man das so anstellen, das ich nicht selbständig, sondern für eine Firma aus UA oder GmbH oder LTD arbeite?


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die ganzen Inder, die für kurze Zeit für Projekte "importiert" werden, ihre Steuern in D zahlen...


    Wo kann mehr zu diesem Thema nachlesen?

  • Zitat

    ich mich 8 Stunden am Tag in den Büroräumen des Kunden aufhalte


    Da ist es eben wichtig, ob Du ein "eigenes" festes Büro während des Auftrags hast oder es eher geht: Heute ist Hr. X in Urlaub, da nehmen sie sein Büro, die nächste Woche dann setzen sie sich bei Frau Y herein. Erstes wäre eine feste Einrichtung = Betriebsstätte = Besteuerungsrecht, zweites nicht.


    Zitat

    Gibt es da wirklich keine Schlupflöcher


    Nicht mehr als Freelancer auftreten. Eine Kapitalgesellschaft im Ausland gründen. Diese Kapitalgesellschaft ist nun der Vertragspartner Deiner Kunden. Z.B. in England eine LTD (Vorteil: geringe Gründungskosten) oder eine GmbH in der Schweiz (Vorteil: geringe steuerliche Belastung). Jetzt wärst Du bei Deiner Firma als Geschäftsführer angestellt. Mit Wohnsitz in UA würden jetzt die Regeln für unselbständige Arbeit gelten. Einen Wohnsitz hast Du ja in DE nicht (da Du in wechselnden Ferienwohnungen bzw. in Hotels lebst). Somit könnte jetzt ein Besteuerungsrecht in DE nur dann entstehen, wenn Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in DE hättest, d.h. Du mehr als 183 Tage in DE wärst.


    Wenn Du mehr verdienst, als Du zum Leben benötigst, kannst Du eine Kapitalgesellschaft auch als "Spardose" verwenden. Versteuert wird bei Dir persönlich ja nur, was Dir zufließt. Alles andere wären Gewinne, die Du in Deiner GmbH beläst. In der Schweiz würden solche, thesaurierten Gewinne dann mit ca. 9% belastet (günstiger Sitz in CH vorausgesetzt). In DE versteuerst Du nur, was Du unbedingt zum Leben benötigst. Verdient man in DE wenig (z.B. als Alleinstehender nur 20000 Euro jährlich), sind die Steuern sogar geringer als in UA. Lohnen tut sich das ganze natürlich nur, wenn Dein Verdienst hoch genug ist, denn die Kapitalgesellschaft muss ja auch von jemanden vor Ort verwaltet werden und diese Person will auch ein paar Tausender daran verdienen.


    Gruß
    Siggi


  • Nicht mehr als Freelancer auftreten. Eine Kapitalgesellschaft im Ausland gründen. Diese Kapitalgesellschaft ist nun der Vertragspartner Deiner Kunden. Z.B. in England eine LTD (Vorteil: geringe Gründungskosten) oder eine GmbH in der Schweiz (Vorteil: geringe steuerliche Belastung). Jetzt wärst Du bei Deiner Firma als Geschäftsführer angestellt. Mit Wohnsitz in UA würden jetzt die Regeln für unselbständige Arbeit gelten. Einen Wohnsitz hast Du ja in DE nicht (da Du in wechselnden Ferienwohnungen bzw. in Hotels lebst). Somit könnte jetzt ein Besteuerungsrecht in DE nur dann entstehen, wenn Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in DE hättest, d.h. Du mehr als 183 Tage in DE wärst.


    Wenn Du mehr verdienst, als Du zum Leben benötigst, kannst Du eine Kapitalgesellschaft auch als "Spardose" verwenden. Versteuert wird bei Dir persönlich ja nur, was Dir zufließt. Alles andere wären Gewinne, die Du in Deiner GmbH beläst. In der Schweiz würden solche, thesaurierten Gewinne dann mit ca. 9% belastet (günstiger Sitz in CH vorausgesetzt). In DE versteuerst Du nur, was Du unbedingt zum Leben benötigst. Verdient man in DE wenig (z.B. als Alleinstehender nur 20000 Euro jährlich), sind die Steuern sogar geringer als in UA. Lohnen tut sich das ganze natürlich nur, wenn Dein Verdienst hoch genug ist, denn die Kapitalgesellschaft muss ja auch von jemanden vor Ort verwaltet werden und diese Person will auch ein paar Tausender daran verdienen.


    Gruß
    Siggi

    In diese Richtung habe ich schon geforscht :) Es ist schwer verläßliche Infos zu finden. Wenn ich zu einem deutschen Steuerberater gehe, dann wird er mich unter Umständen nicht richtig beraten, da er ja Interesse hat mit mir in Zukunft Umsatz zu machen ;) Und das ist ja schwer, wenn die Firma in UK oder CH angesiedelt ist.


    Ist die Besteuerung von LTD viel schlechter als die von CH-GmbH? Man sagt, das die LTDs in Zukunft etwas verdächtig sein können, wegen der Eignung für die Geldwäsche. Zumindest die vom Typ "Verdeckte Treuhand LTD".


    CH-GmbH wäre auch sehr interessant, weil ich lieber in der Schweiz freelancen würde

  • Denn es stellt sich dann das erhebliche Haftungsrisiko, und zwar aus Sicht des Kunden.


    Kannst Du das mal ein wenig ausführen? Wofür haftet der Kunde und zwar wann? Reden wir hier von einem gewerblichen oder privaten Kunden? Geht es um Umsatzsteuer oder um die Absetzungsfähigkeit als Geschäftsausgabe oder um Gewährleistung? Etwas mehr als eine Zeile wäre angebracht bei dieser komplexen Thematik, wenn man Deinen Einwurf ernst nehmen soll. Ich arbeite auch im IT Bereich, kenne also die gesamte Thematik aus eigener jahrelanger Erfahrung recht gut.


    Zitat von freiherr

    Ist die Besteuerung von LTD viel schlechter als die von CH-GmbH?


    Soweit mir bekannt ist, ist die Körperschaftsteuer bei der LTD mindestens ungefähr doppelt so hoch wie bei der GmbH in CH (bei richtiger Wahl des Sitzes). Aber das ist ja nur von Relevanz, wenn die Gesellschaft Gewinne macht. Entnimmt man unmittelbar fast alle Einnahmen (z.B. als Geschäftsführergehalt), dann interessiert dies nicht. Um das wirklich diskutieren zu können, muss man viel mehr Fakten wissen, als Du vermutlich bereit bist, in einem Forum von Dir preiszugeben.


    Zitat

    Wenn ich zu einem deutschen Steuerberater gehe, dann wird er mich unter Umständen nicht richtig beraten, da er ja Interesse hat mit mir in Zukunft Umsatz zu machen


    Der "Wald und Wiesen" Steuerberater wird es nicht wissen. Bei Bedarf kann ich Dir ein paar Kontakte zukommen lassen. Die Beratung bei kompetenten Leuten kostet so um die 200-300 Euro die Stunde. Aber die zeigen auch nur Risiken auf und werden nie sagen: "Machen sie es so und so und in DE zahlen sie sicher keinen Cent mehr".


    Zitat

    Zumindest die vom Typ "Verdeckte Treuhand LTD".


    Der Ruf der LTD ist schlechter. Es ist so etwas wie die GmbH für den armen Mann. Über Treuhand spreche ich erst gar nicht, denn welchen Nutzen soll dies bieten? Das ist doch nur etwas für Leute, die aufgrund einer Insolvenz Gewerbeverbot haben. Wenn wir hier über Steuern sprechen, hat die Treuhand keinen Vorteil, denn dem Finanzamt bleibt ja der wirtschaftlich Berechtigte nicht verborgen.


    Gruß
    Siggi


  • Kannst Du das mal ein wenig ausführen? Wofür haftet der Kunde und zwar wann? Reden wir hier von einem gewerblichen oder privaten Kunden? Geht es um Umsatzsteuer oder um die Absetzungsfähigkeit als Geschäftsausgabe oder um Gewährleistung? Etwas mehr als eine Zeile wäre angebracht bei dieser komplexen Thematik, wenn man Deinen Einwurf ernst nehmen soll. Ich arbeite auch im IT Bereich, kenne also die gesamte Thematik aus eigener jahrelanger Erfahrung recht gut.




    Offensichtlich habe ich mich da etwas mißverständlich ausgedrückt.



    Der Freelancer haftet unmittelbar, insbesonders für Gewährleistung. Und der Kunde gibt einem Freelancer eben häufig einen Auftrag "persönlich", weil er den Auftragnehmer kennt, ihm vertraut.


    "Versteckt" sich der selbe Freelancer hinter einer Firma, so haftet eben diese Firma für die Gewährleistung. Das ist für viele Kunden viel zu unsicher, insbesonders, wenn es um SW geht. Denn da kann man nicht so einfach im Falle eines Falles einen anderen Klempner beauftragen, und wenn doch, dann wird es i.d.R. richtig teuer.


    Es mag Ausnahmen geben, wenn man lange Zeit als echter Freelancer tätig war und sich somit einen Kundenstamm erarbeitet hat. Dann kann das "Verstecken" hinter einer Firma funktionieren. Aber für den Neuanfang ist das sicher sehr problematisch.


    Als Prokurist/Teilhaber/Wissensträger einer SW-Firma mußte ich für manche sehr namhafte Kunden (Chemie, Airlines, Automobilhersteller) sogar zusaätzliche Kündigungsverzichtserklärungen unterzeichnen, mit einer Laufzeit über die Gewährleistungszeit der gelieferten SW. Denn es gibt eben "knowledgable customers", die wissen daß nicht eine Firma die SW macht, sondern deren Fachleute. Und das haben (leider) die meisten dieser Kunden nur durch eigene, schlechte Erfahrung gelernt :)

  • Solche Gewährleistungsprobleme kann man ganze einfach durch einen Zusatzvertrag im Sinne des Kunden regeln. Da steht dann eine Aussage wie "Hiermit übernehme ich persönlich alle Gewährleistungspflichten, die durch die Aufträge entstehen, die an Firma XYZ vergeben werden." Das funktioniert aber nur, wenn der Kunde dann nichts vom Wohnsitz in UA erfährt. Sonst wird er wohl kaum Vertrauen haben, wenn er weiß, dass er im Extremfall klagen kann bis er schwarz wird, bevor er seine Gewährleistungsansprüche in UA durchsetzen kann. Sich mehrere Tausend Kilometer vom Kunden zu entfernen ist sicher kein idealer Startpunkt für eine Geschäftsbeziehungen. Es ist wie immer im Leben, man kann nicht alles haben: Ideale Geschäftsbeziehungen und minimale Steuern stehen oft im Widerspruch zueinander.


    Gruß
    Siggi

  • Informationen zu den Steuern findet man hier:
    http://www.gtai.de/GTAI/Naviga…euerrecht,did=441814.html
    Insbesondere die Kleinunternehmerregelungen bieten fantastische Gesamt-Steuersätze!

    Zitat

    Maßgebliches Kriterium für die zweite Gruppe, die monatlich mit 2 bis 20% des von der Regierung festgelegten Mindestlohns besteuert wird, ist ein Einkommen in Höhe von 1 Mio. UAH (circa 100.000 Euro), das innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschritten werden darf


    20% des Mindestlohns sind ca. 200UAH. Man zahlt also ca. 250 Euro Steuern pro Jahr bei einem Gewinn von max. knapp 100'000 Euro! Auch für höhere Einkommensgruppen gibt es attraktive Regelungen!


    Gruß
    Siggi

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