Dumm gelaufen

  • Hallo - an Alle, Wie viele sicher wissen, bin ich dabei ernst zu machen. Kseniya und ich wir wollen hier in UA heiraten. Termin morgen zwischen 09:00 und 11:00 Uhr.
    Am Freitag haben wir die verschiedenen Dokumente zum Uebersetzen und notariellen Beurkunden lassen abgegeben, gestern wieder geholt und beim (Kseniya sagt immer RAPS) Standesamt abgegeben. Nun hat die Uebersetzerin die Sachen auch gleich zum Notar gegeben und der hat unter anderem den originalen Zettel den man bei der Einreise fuer den Reisepass bekommt (auch Emmigationskarte genannt) mit der Uebersetzung "zusammengenaeht" und beglaubigt!
    Diesen Zettel brauche ich ja aber wieder bei der AUSREISE! Ist ja wichtiger als der Reisepass selber (habe ich mal gelesen). Und beim RAPS wollen sie diesen mit der Uebersetzung zusammen beglaubigt dann auch so behalten! Kseniya meint, machen wir einfach eine Kopie! Ich denke aber, mit einer Kopie ist man bei der Ausreise nicht zu frieden - ODER? Habt Ihr einen Tipp??? Ich habe noch so eine Emigrationkarte, da ich sie schon in Deutschland mit dem Computer ausgefuellt habe. Dieses Teil waere aber dann OHNE Stempel! Kann es schon mal passieren, dass man bei der Einreise den Stempel vergisst? Wenn ich diesen Teil bei der Ausreise abgebe und mich dumm stelle (kein Problem fuer mich !wsmile! ) wenn sie nach dem Stempel fragen?
    Ich bin noch ca. eine halbe Stunde hier im Internetcafe. Danach nur noch oder wieder nur ueber Mobilfon zu erreichen (SMS) aus der Ukraine +380507211652 oder aus Deutschland +491733550274 Danke

  • Du meinst doch sicher ZAGS - das ukrainische Standesamt und Immigrationskarte ?


    Wünsche Dir Erfolg und das alles zu einem guten Ende kommt.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

  • Nuja, entweder heisst das ZAGS oder RAGZ, aber PAPS ? :D War sicher ein Druckfehler. ;)
    Die Immigrationskarte wuerd ich mir zurueckholen sonst gibts Trouble. Das ZAGS/RAGS sollte sich mit einer Kopie begnuegen. !lamp!

  • Die Immigrationskarte wuerd ich mir zurueckholen sonst gibts Trouble.


    Das glaub ich wohl! dass das Trouble gibt!


    Das ZAGS/RAGS sollte sich mit einer Kopie begnuegen. !lamp!


    Denk ich auch! Sie - die Tante vom ZAGS - hat sich ja selbst schon eine Kopie vom Uebersetzten und Beglaubigten "Papier" gemacht! Sie hat auch gesagt, dass Ihr eine Kopie genuegt, aber eben mit der Uebersetzung zusammen notariell beglaubigt! Notfalls muessen wir noch mal zu diesem Notarius gehen und "umnaehen" lassen! Das Original durch eine Kopie notariell ersetzen lassen lassen. Welch ein Krampf!!! :cursing:


    Danke auch schon mal fuer die guten Wunesche

  • Hol dir das Ding auf jeden Fall zurück. Trouble wird es eventuell nicht bei der Ausreise geben, aber vielleicht bei der nächsten Einreise.
    Na dann Dixi auf gehts. Wünsch euch viel Glück.

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
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  • Also - alles Paletti! War ganz einfach mit der Emigration-Card. Auf dem Weg zur "Zeremonie" waren wir mit dem Papier noch einmal beim Notarius und der hat - ganz ohne weitere Zuwendungen - das Original gegen eine Kopie umgeheftet.
    Auch die Zeremonie selber war kurz und schmerzlos (Noch !wsmile! ). Nun bin ich am heutigen Tag dabei mich nach 2 "heissen" Tagen mit den Bekannten und Verwandten zu "aklimatisieren" - von Wodka und anderen alkoholischen Getraenken, bevor ich morgen vormittag die Rueckfahrt antrete.
    Eine Frage hat sich aber noch aufgetan. Sicher koennte ich die Suchfunktion benutzen oder auf den Seite der Botschaft in Kiew schauen, aber hier im Internetcafe kann ich erstens keine PDF Files lesen und zweitens die Zeit.
    Fuer den ganzen Papierkram "Rueckwaerts". Mir ist klar, dass legalisiert und vorbeglaubigt werden muss - Stempeln was das Zeug haelt. Aber wie ist dass? Viele Papiere brauchen wir ja mehrfach (in Kopie). Zuerst die originale Eheurkunde uebersetzen lassen (mehrfach ausdrucken und stempeln lassen) und dann mit einer Kopie der originalen Urkunde notariell beglaubigen lassen und dann zur Legalisation. Oder alles erst mit dem Original machen lassen (uebersetzen, beglaubigen und Legalisieren) dann davon mehrere Kopien erstellen (lassen)? Ich denke das Erste ist notwendig und besser! Denn sicher will man jede Kopie mit original Uebersetzung, Beglaubigung und Legalisation. Ich denke 4 oder 5 mal das Ganze ist auch gut, denn die Botschaft will ja bei der FZF Visa Beantragung schon 2 Kopien haben und wenn man 2 in Reserve hat ist sicher auch nicht verkehrt. Danke Dixi

  • Herzlichen Glueckwunsch Dixie! Hat ja doch alles geklappt. Willkommen im groessten Knast der Welt. ;) :D

    mfg
    badossi
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  • Also wir haben uns hier zwei Heiratsurkunden austellen lassen und diese dann durch die deutsche Botschaft legalisieren lassen. Denke mal mehr brauchst du nicht.

    mfg
    badossi
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  • Sooo nun bin ich wieder (allein) in Deutschland und den ersten Tag im Büro. Ich habe da mal zum "Antrag auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" noch 3 Fragen. Punkt 14. im Dokument (Haben sie sich bereits frührer in Deutschland aufgehalten) da wird nach von / bisgefragt, dass habe ich ja an Hand der Stempel in ihrem alten Reisepass herausgesucht. Aber bei "in" - da kommt so denke ich der/die Ort/Stadt des jenigen hinein der damals die Einladung gemacht hat. Wenn man das aber nicht mehr (genau) weiß? und Punkt 20. (Zweck des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland)? Da würde ich einfach familiäres Zusammenleben oder ähnliches eintragen. Bei Punkt 23. (Beabsichtigte Dauer des Aufenthaltes) würde ich von: schnellstmöglich bis: unbefristet eintragen. Alles andere ist so ziemlich eindeutig, wobei ich der Meinung bin, das da einige Punkte sind, die die deutschen Behörden einen feuchten Dreck angehen.

  • Erstmal Herzlichen Glückwunsch und willkommen im Club...


    Wir haben folgendes hineingeschrieben
    Punkt 14: man muss sich doch nicht in dem Ort aufhalten, woher die Einladung kommt.(Urlaubsreise nach DD oder HH). Man sollte aber schon wissen, bei wem man war, jedenfalls die letzten 5x
    Punkt 20: Familienzusammenführung
    Punkt 23: Fiktives Datum in 2-3 Wochen bis unbefristet

    Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden,
    kann man Schönes bauen.

    Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832, dt. Dichter

  • Da fällt mir gerade noch eine Frage ein. Im Merkblatt für die Beantragung steht unter anderem auch (Punkt 6) Wohnortnachweis des Partners in Deutschland z.B. Meldebescheinigung oder Personalausweis (zweifach).
    Ich habe von meinem Personalausweis Scans (Vorder- und Rückseite). Wenn ich diese Scans in ein Dokument kopiere und ausdrucke, muß ich das dann noch behördlich hier in Deutschland abstempeln lassen? Oder genügt der Botschaft schlicht und einfach die "bessere" Kopie meines Ausweises? Ist ja eigentlich ein in Deutschland ausgestelltes Dokument einer deutschen Behörde für eine Deutsche Behörde.

  • ...das kann ich so bestätigen !!

    Naja, WIR haben ja eine ukrainische Heiratsurkunde. Die muss ja nun einen Stempel vom ukrainischen Aussenministerium bekommen und dann von der deutschen Botschaft legalisiert, dann uebersetzt und notariell beglaubigt werden. RICHTIG? Damit denke ich zumindest, hat es Kseniya mal einfacher, wenn sie spaeter mal was in der Ukraine erledigen muss - z.B. einen neuen Pass benoetigt! Wie ist das ueberhaupt jetzt bei Namenaenderung? Wird das einfach von der Passausstellenden Behoerde auf eine Seite im Pass als Aenderung eingetragen, oder muss sie einen neuen machen lassen? Ihr jetziger ist erst 1,5 Jahre alt!

  • Wie ist das ueberhaupt jetzt bei Namenaenderung? Wird das einfach von der Passausstellenden Behoerde auf eine Seite im Pass als Aenderung eingetragen, oder muss sie einen neuen machen lassen? Ihr jetziger ist erst 1,5 Jahre alt!


    Soweit ich weiß hilft da nur ein neuer Pass wenn die Namensänderung "eingetragen" werden soll.

  • Zitat

    Wie ist das ueberhaupt jetzt bei Namenaenderung? Wird das einfach von der Passausstellenden Behoerde auf eine Seite im Pass als Aenderung eingetragen, oder muss sie einen neuen machen lassen? Ihr jetziger ist erst 1,5 Jahre alt!


    Welchen Namen habt Ihr bei der Hochzeit angenommen? Falls Sie Deinen Namen angenommen hat, muß sie zuerst einen neuen Innlands- und dann einen neuen Reisepass beantragen. Eine Änderung wird nicht eingetragen.
    Heiratsurkund beglaubigen, übersetzen und legalisieren ist auch kein Akt. Gibt da sehr gute und zuverlässige Agenturen die das übernehmen (und auch dürfen!). Erspart die Fahrt nach Kiev und ich auch nicht teuer. Notariell beglaubigt muß aber nicht sein. Die Überstzung muß nur der ISO-9:1995 entsprechend ausgeführt sein

  • von der deutschen Botschaft legalisiert, dann uebersetzt und notariell beglaubigt werden.


    Erst uebersetzen und zum Notar, dann legalisieren lassen!

    mfg
    badossi
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