Einreise nach Deutschland mit France business Visa

  • Hallo zusammen,
    ich habe mal eine "dumme" Frage. Ist es möglich mit einem french multy visa С voyage d'affairs von der Ukraine nach Deutschland einzureisen?
    Oder gibt es irgendwelche Probleme. Meine Freundin möchte mich besuchen und hat ein multi visa für Frankreich.
    Darf man vielleicht auch damit heiraten? Sie müsste zwar danach zurück und FZF beantragen - aber ist es generell möglich, wenn sie ihre Papiere hat?


    Ich danke schon jetzt für die Antworten. Sie können gerne als PM gesendet werden.


    Holger aus Hamburg

  • 2008 reichte ein Schengenvisa bei uns nicht aus. Weswegen in DK geheiratet wurde.


    Bei uns wollte der Standesbeamte letztes Jahr auch das Hochzeitsvisum sehen, mit normalem Visum hätte er die Ehe nicht geschlossen.
    Es scheint aber so zu sein, das es regional unterschiedlich ist. Normal kann jeder in D heiraten, der sich legal in D aufhält. das Thema hatten wir aber in einem anderen Fred schon mal.

    Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden,
    kann man Schönes bauen.

    Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832, dt. Dichter

  • Visum der Kategorie C dürfte ein Schengenvisum sein. Von daher sehe ich da keine Probleme bei der Einreise nach D.


    Hallo Rumborak,
    habe gerade von der ABH Hambugr die Info erhalten, daß eine Einreise nach Deutschland nicht möglich ist. Das Visum ist auf Frankreich beschränkt.
    Trotzdem danke für Deine Information.


    OldmanHH

  • Ist für mich nicht zu Verstehen, da doch beide Länder zum Schengenabkommen gehören, aber mal wieder deutsche Behörde.
    Mfg Bärenfänger

  • Ist es möglich mit einem french multy visa С voyage d'affairs von der Ukraine nach Deutschland einzureisen?

    Warum soll es nicht MÖGLICH sein??? Wenn welcher ukrainischer Staatsbürger auch immer mit einem solchen Visum die französisch / deutsche Grenze passiert, wer oder was hält ihn dann auf? Mein letzter Kenntnisstand ist auch der, das es keine "Einzel"Visa (also auf das ausstellende Land beschränkt) der Schengenstaaten mehr gibt. Eben aus vorher genanntem Grund!

  • Zitat

    Warum soll es nicht MÖGLICH sein??? Wenn welcher ukrainischer Staatsbürger auch immer mit einem solchen Visum die französisch / deutsche Grenze passiert, wer oder was hält ihn dann auf?


    So gesehen hast Du schon Recht. Da es keine Grenzkontrollen mehr gibt, wäre es durchaus möglich durch alle Schengenstaaten zu reisen. Nur wehe man kommt mit einem räumlich beschränktem Visum in eine Kontrolle.

    Zitat

    Mein letzter Kenntnisstand ist auch der, das es keine "Einzel"Visa (also auf das ausstellende Land beschränkt) der Schengenstaaten mehr gibt. Eben aus vorher genanntem Grund!


    Das ist so leider nicht ganz richtig. Es wurde zwar alles vereinheitlicht und es gibt nur noch Visa der Kategorie A, C und D.
    ABER: Jeder ausstellende Staat hat die Möglichkeit ein Visum durch den Buchstaben T und durch Auflistung der Schengen Staaten, für deren Hoheitsgebiet das Visum Gültigkeit hat, es räumlich zu beschränken.

  • Wie schon mehrfach angesprochen, wenn es sich um ein "normales" Schengenvisum handelt, darf damit in jeden Schengen Staat gereist werden. Ausnahme: Es wurde von dem ausstellenden Staat beschränkt.

  • Die Visakategorien werden vereinfacht. Die Visakategorien „B“ (Durchreise) sowie „D+C“ (längerfristiger Aufenthalt mit gleichzeitiger schengenweiter Gültigkeit für den kurzfristigen Aufenthalt) entfallen. In Zukunft wird es neben nationalen Visa für den längerfristigen Aufenthalt (Kategorie „D“) nur noch Visa der Kategorien „A“ (Flughafentransit) und „C“ geben. Die bestehende Visumpflicht für den Flughafentransit wird für alle Schengen-Partner auf eine einheitliche Grundlage gestellt.


    Zum Zwecke der Durchreise werden künftig C-Visa mit der Auflage „Transit“ ausgestellt.


    Nix verstehen??? :D


    D = nationales Visa, also kein Schengenvisa mehr ???
    A+C = Transitvisa


    Wo ist jetzt das Visa für den kompletten Schengenraum?

  • Visum A: Flugtransitvisum


    Grundsätzlich sind Fremde, die während einer Zwischenlandung auf einem Flugplatz den Transitraum oder das Flugzeug nicht verlassen, nicht visumpflichtig.


    Staatsangehörige einiger Staaten, bzw. Drittstaatsangehörige, deren Reisedokument von einem dieser Staaten ausgestellt ist, benötigen für den Transit über einen österreichischen Flugplatz ein Visum A, sofern sie nicht im unter die definierten Ausnahmefälle fallen. (Die Staaten bzw. Ausnahmefälle sind der Liste der Visumpflichten zu entnehmen). Visa A dürfen im Inland grundsätzlich nicht erteilt werden. Eine Erteilung an der Grenze ist – aus welchen Gründen auch immer – ausgeschlossen.


    Visum B: Durchreisevisum


    Visa B berechtigen zur Durchreise durch die Schengenstaaten und Österreich binnen fünf Tagen. Mit Anwendbarkeit des EU-Visakodex am 5. April 2010 werden keine Visa B mehr erteilt. Bereits vor dem 5. April 2010 erteilte Visa B gelten bis zum Ablauf des Visums weiter.


    Visum C: Reisevisum


    Dabei handelt es sich um das klassische Touristenvisum. Das Visum C kann bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen erteilt werden und berechtigt den Inhaber zur Einreise und zum Aufenthalt im Gebiet der Schengenstaaten.


    Visum D: Aufenthaltsvisum


    Visa D berechtigen zu einem Aufenthalt von 91 Tagen bis zu sechs Monaten. Erteilt wird es vor allem zu Kurszwecken, die nicht in den Bereich der Aufenthaltstitel fallen und zur - einmaligen - Überbrückung bis ein Aufenthaltstitel erteilt wird. Dabei muss jedoch bereits zum Erteilungszeitpunkt die Erteilung des Aufenthaltstitels feststehen und nur mehr ein zeitliches Hindernis vorliegen.


    Ein von Österreich oder einem anderen Schengenstaat ausgestelltes (nationales) Visum D berechtigt den Inhaber, sich aufgrund dieses Visums und eines gültigen Reisedokuments bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten frei im Hoheitsgebiet der übrigen Schengen-MS zu bewegen, sofern die in ...



    http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_F…inreise_visa/Visum_3.aspx


    Auf gut deutsch gesagt, D und C-Visum haben schengenweite Gültigkeit, d.h. du reist herum, wenn du möchtest. Sie unterscheiden sich im Grundsatz nur in der Aufenthaltsdauer.90 Tage versus bis zu 6 Monate ;)

    Am Beispiel Ukraine kann man erkennen:Manchmal hat man keine Wahl,selbst wenn man gewählt hat.
    © Wolfgang J. Reus,(1959 - 2006), deutscher Journalist, Satiriker, Aphoristiker und Lyriker

  • Hallo zusammen.
    Danke für eure vielfältigen Bemühungen und auch Anregungen.
    Habe gerade eine Kopie des Visums meiner Zukünftigen.
    Dort steht:
    Visum ETATS SCHENGEN C Court Sejour Circulation.


    Somit sollte eine Einreise in unser gelobtes Land möglich sein, mit einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen.

  • Im erweiterten Bekanntenkreis ist die Frankreich Variante auch beliebt.


    Wäre auch eine Überlegung wert, nur will ich keine Risiko eingehen, Aufgrund von
    Unkenntnis und für mich unverständlichem Juristendeutsch mit Zusatzartikel 24 b im Anhang in Schriftgröße -11
    mit Verweis auf Unterartikel 12C des Schengenraums, der durch den lichtensteinischen Sonderartikel 4Z,beschlossen in Genfer Laufhaus 1996,
    wieder negiert wird, zukünftige Dinge zu verbauen. :lol:

  • Hauptreisezweck soll in dem Land liegen, wo das Visum erteilt wurde. Sprich französisches Visum- Frankreich! Sieht schlecht aus, wenn gegenüber der Bundespolizei, ich denke nur die achten drauf, gesagt wird, ich möchte 90 Tage in Deutschland bei meinem Freund verbringen. Dann denkt der "böse" Beamte, aha Visaerschleichung und annuliert glatt das Teil und schickt noch ne Anzeige hinterher. Also Augen auf, bei einer möglichen Befragung und immer schön die Wahrheit sagen. Wobei ich dazu sagen kann, die Wahrscheinlichkeit einer solchen Befragung ist relativ gering, jedoch an der D-PL-Grenze und einzelnen Flughäfen durchaus gegeben.

    Am Beispiel Ukraine kann man erkennen:Manchmal hat man keine Wahl,selbst wenn man gewählt hat.
    © Wolfgang J. Reus,(1959 - 2006), deutscher Journalist, Satiriker, Aphoristiker und Lyriker

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