Visa ist beantragt ...

  • (4) Im Übrigen kann dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es auf Grund der Umstände des Einzelfalls zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist.
    Hierbei sind das Kindeswohl und die familiäre Situation zu berücksichtigen.


    Die deutschen Gesetze helfen nichts (gleichwohl ich glaube, dass es sich hierbei um keinen Härtefall handelt). Er wird die UA Grenze ohne Zustimmung des Vaters nicht passieren dürfen, da kann er hundert Mal eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung haben. Und selbst wenn man den Grenzer besticht, wird er wieder aus DE nach UA verbracht, wenn der Vater dies initiiert. Da gibt es ein Haager Abkommen zur Kindesrückführung, was beide Länder unterzeichnet haben. Da müsst ihr dann schon so kriminell werden und das Gericht bestechen...


    Ansonsten hatte ich Dir ja schon Hinweise im ukraina.at Forum gegeben - leider gab es ja nie eine Antwort darauf.


    Gruß
    Siggi

  • Zitat

    Er wird die UA Grenze ohne Zustimmung des Vaters nicht passieren dürfen, da kann er hundert Mal eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung haben.

    Neneee, die Zustimmung des Vaters zur Ausreise nach DE haben wir ja! Nur die ABH in Nürnberg will, daß meine Frau das alleinige Sorgerecht zuerkannt bekommt. Ansonsten wollen sie ihm die AE nicht erteilen. Das ist die Krux.


    Gruß Uwe

  • Neneee, die Zustimmung des Vaters zur Ausreise nach DE haben wir ja! Nur die ABH in Nürnberg will, daß meine Frau das alleinige Sorgerecht zuerkannt bekommt. Ansonsten wollen sie ihm die AE nicht erteilen.


    So etwas habe ich ja noch nie gehört. Ich habe den Eindruck, die ABH wird immer kreativer, um den Leuten Steine in den Weg zu legen. Da kann ein deutscher RA der Behörde keinen Dampf machen? Auf welcher angeblichen Rechtsgrundlage steht denn das Verhalten der ABH? Hast Du schon mal im Spezialforum für Ausländerrecht nachgefragt (die sind bei solchen Fragen sehr kompentent):
    http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi


    Gruß
    Siggi

    Einmal editiert, zuletzt von Siggi ()

  • Euch allen zur Kennnisnahme :


    Der Vergleich des Gesprächs in der Kiever deutschen Botschaft mit einem Gestapo - Verhör verstößt gegen die Forenregeln und dürfte , so er zur Anzeige käme , sogar strafrechtliche Relevanz haben .


    Ich erteile daher Mecky1963 eine Verwarnung !Mod . Robert


    Und für Dich , Mecky1963
    Als kleines Privatissimum ganz leise geflüstert .....


    Ich hatte das zweifelhafte Vergnügen ausgesprochen unangenehme Zeiten , und dabei extrem unlustige Befragungen zu erleben ........
    In einer Einrichtung in Berlin Hohen Schönhausen , die jetzt Museum ist.......aber auch in einer Ähnlichen in Moskau , die noch immer praktiziert .
    ( Warum und wie lange gehört nicht hierher )
    Dort könnten solche Asoziationen , wie Du sie hier leichtfertig benennst sich aufgedrängt haben - nichtsdestotrotz käme ich nie auf die Idee so etwas zu schreiben - im weltlesbarem Netz


    Dir aber spreche ich ab , vor allem hier im Forum ( welches ich als Moderator auch Zivil/Strafrechtlich zu schützen habe ) so etwas zu schreiben . Mal abgesehen davon , daß es richtige weise geStaPo hätte heißen müssen


    Robert


    PS: Ich bedanke mich bei dem aufmerksamen User für die Meldung des besagten Beitrags ! ( Das wäre mir sonst möglicherweise durch gerutzscht )

    Russen Forum


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  • Hallo, nun ist es erstmal geschafft. Kseniya hat den Aufenthaltstitel für 1 Jahr im Pass. Allerdings war auch dass nicht ohne Hürden. Habe ich doch letzte Woche Dienstag extra noch bei der Meldestelle angerufen und gefragt, wohin ich zuerst muß bzw. was ich erst machen muß. Zuerst Kseniya Wohnsitztechnisch anmelden und dann zur ABH oder umgekehrt? Erklärt mir doch die Tante von der Meldestelle, natürlich erst zur ABH, dann anmelden. Sie brauche ja die Aufenthaltgenehmigung zur Anmeldung! Klang für mich (als Laie) sogar plausible. Also Freitag morgen los zur ABH.
    Nach dem Anklopfen, Eintreten und höflich „Guten Tag“ sagen, schaut der SB Richtung Tür. Sein Gesicht hättet Ihr sehen müssen, als stände der Sensenmann in der Tür! Also wenn ich grimmig drein schaue, ist das im Vergleich zu seinem Gesicht todlachen!


    Gut. Alle Dokumente (Kseniyas Reisepass, ein deutsches, biometrisches Passbild, noch mal eine Meldebescheinigung von mir und noch mal meinen Perso im Original) vorgelegt. Dann durften wir vor der Tür warten. Etwa 15 Minuten später kam der SB mit allerlei Papieren (Belehrungen, Anträgen) die wir ausfüllen und hauptsächlich Kseniya unterschreiben sollten. Naja, man sollte ja lesen UND verstehen können, was man unterschreibt. Das hat sogar Kseniya schon begriffen. Die Belehrungen, meistens hatten die was mit unrichtigen und unvollständigen Angaben zu tun, und die Strafmaßnahmen die bei Verstößen vorgesehen sind. Ich habe sie teilweise auch erst beim 2. Lesen Richtig verstanden. Aber es gib noch – nur leichtes Bürokraten- und Beamtendeutsch. Wir haben die ganzen Papiere dann mit nach Hause genommen, da der SB ohne eine Meldebescheinigung von Kseniya eh nichts machen konnte? Und haben sie mit Internetdictionary und Wörterbuch für Kseniya Grundverständlich übersetzt.
    Auf dem Nach Hauseweg noch schnell bei der Meldestelle vorbei (es war 5 Minuten vor Toresschluß – Freitag 11:55 Uhr). Die allerdings ausnahmslos nette Frau hat dann noch alles in einem Papierformular aufgenommen, da sie ab 11:30 Uhr nicht mehr ins System kommt.


    Ja heute am Montag haben wir gleich noch einen Versuch unternommen. Von zu Hause aus den SB vorinformiert, dass wir heute noch mal vorsprechen. Ab zur Meldestelle, Meldebescheinigung. Und zur ABH. Sein Gesicht sah nicht viel anders aus als am Freitag (wahrscheinlich kann er nicht anders guggen), aber er hatte das einzuklebende Papier schon fertig. Aber eben nur für 1 Jahr. Ein Kumpel hatte am WE nur gemeint, der hat die Möglichkeit UND Kompetenz das auch gleich für 3 Jahre zu machen! Wenn nicht, dann frag warum nicht und ob Du ihm schon so sympathisch bist, das er Dich in einem Jahr schon wieder sehen will. ER will also, aber angesprochen habe ich ihn darauf nicht. War mir einfach zu blöd – schade um jedes Wort.


    Wir haben dann noch ein paar Merkblätter und einen „Berechtigungsschein“ für einen Integrationskurs bekommen. Gleich mal noch ne Frage zu dem Kurs, kann man den überall besuchen. Also ich meine z.B. auch in München? Oder wirklich NUR bei den auf der Liste, welche wir bekommen haben, angegebenen Stellen. Laut SB nur dann z.B. in München, wenn wir uns wohnsitztechnisch nach München ummelden, dann wäre München ZUSTÄNDIG! Aber ummelden will ich nicht!

  • Das Angebot für Integrationskurse ist nicht so reichlich gesäht .Jene auf Deiner Liste sind für euren Wohnsitz .
    Im Übrigem kenne ich aus Lenas Bekanntenkreis Münchener , die sich die Hacke augelaufen haben , dennoch aber Monate warten mußten


    Gruß ! Robert


    ansonsten ... Glückwunsch !

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  • Zitat

    Jene auf Deiner Liste sind für euren Wohnsitz .

    Das ist mir schon klar. Die Frage ist, muß Kseniya ZWINGEND den Kurs im Bereich des Wohnsitzes besuchen? Die Verfügbarkeit steht erst einmal auf einem ganz anderen Blatt.

  • Nein


    Sie muß sich nicht " Den " sondern einen Anbieter suchen .
    Dürfte beispielsweise also auch in meiner - mitteldeutschen - Gegend ( mit offenbar immer freien Plätzen , wie ich letztens in meiner ABH hörte ) den Intergationskurs machen .


    Gruß ! Robert

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  • Habe ein Problemchen. Ich habe ukrainishen Reisepass mit dem Mädchennamen und in Aufentshaltserlaubnis Steht mein neuer Name, Name des Ehegattes. Nun weiß ich nicht mit welchen Namen ich verreisen darf.. außerhalb Europa, welchen Namen soll ich in Ticket eintragen..??>Hat jemand Erfahrungen damit?

  • Habe ein Problemchen. Ich habe ukrainishen Reisepass mit dem Mädchennamen und in Aufentshaltserlaubnis Steht mein neuer Name, Name des Ehegattes. Nun weiß ich nicht mit welchen Namen ich verreisen darf.. außerhalb Europa, welchen Namen soll ich in Ticket eintragen..??>Hat jemand Erfahrungen damit?


    ...wir haben die Tickets auf den neuen Familiennamen gebucht, ohne Probleme beim Einchecken. Lediglich bei der Rückreise gabs von der UA-Passkontrolle den erhobenen Zeigefinger, dass wir den Pass doch bitte in Ordnung bringen sollten :-)) Zur Sicherheit haben wir übrigens noch ne Kopie der int. Heiratsurkunde dabei.


    Gruß, Bubochka

  • Was den Integrationskurs betrifft, da hat Kseniya nun einen "ersten Teil" als Quereinsteigerin in München gemacht (vom 13.12.2010 bis 28.01.2011), nachdem am 10. Dezember fest stand, dass ich doch noch bis Ende Januar dienstlich in München bin. Nun bin ich seit Anfang Februar (durch meine Chemnitzer Firma) erstmal in der entgegen gesetzten Richtung unterwegs. Im Land der 3 Meere (Landmeer, Sandmeer Nichtsmehr) in Demmin MeckPom. zwischen Neubrandenburg und Stralsund. Da erst mal ungewiss ist wie lange nächtige ich auch erstmal nur im Hotel. Da will ich Kseniya auch nicht "mitschleppen". Nun haben wir uns in der letzten Januarwoche überlegt, ob sie nun im Erzgebirge alleine rumsitzt oder (allein) in München bleibt, ist ja eigentlich egal. Also noch ein günstiges Zimmer gefunden und so kann sie erstmal den nächsten Kurs vom 31.01. bis 04.03.2011 und eventuell den letzten vor der B2? Prüfung vom 14.03. bis 15.04.2011 auch gleich noch in München machen. In ihrer bekannten Gruppe mit bekanntem Lehrer/in. Und dann wäre das auch erledigt!!!


    Irgendwie hat sie was erzählt, bei der Anmeldung hat die Frau von der VHS was erzählt, wenn sie den Kurs entsprechend "positiv" absolviert, dann bekommt sie 50% von der Kursgebühr zurück! ?( Hat jemand schon mal was davon gehört???

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