Studium in D

  • Hallo zusammen,


    leider hab ich nach längerer Suche keine Antwort auf meine Frage gefunden oder ich hab einfach die falschen Suchbegriffe genommen.
    Also folgendes: Wenn eine Ukrainerin in D studieren möchte, muss sie ausreichende Deutschkenntnisse mittels TestDaf nachweisen. Soweit, so gut. Was ist aber mit einer mit einem Deutschen verheirateten Ukrainerin, die somit eine Aufenthaltsgenehmigung hat und einen Bachelorabschluss in der Ukraine? Muss diese auch noch Deutschkenntnisse nachweisen oder kann sie so in Deutschland studieren? (A1 musste sie ja nachweisen, aber das ist ja ein anderes Niveau als TestDaf.)


    Vielen Dank im voraus!


    Mark

  • Nach meiner Kenntnis kann sie sich erst nach bestehen der DSH-Prüfung bei einer Universität bewerben. Denn sie ist ja auch weiterhin Ausländerin. Auch wenn sie mit einem Deutschen verheiratet ist. Aber jede Uni hat da wohl seine eigenen Regeln. Einfach mal bei der gewünschten Uni anfragen.
    Das gleiche könnte bei meiner Frau auch noch anstehen. Sie hat ebenfals einen Bachelorabschluss und macht derzeit den Master. Der ist in Deutschland zwar anerkannt, allerdings kann Sie damit nur als Angestellte arbeiten. Wenn Sie ins Lehramt will muss sie noch ein zweites Unterrichtsfach mit dazu nehmen. Dann muss sie noch mal zur Uni und auch vorher eine DSH-Prüfung ablegen. Das sind derzeit meine Informationen darüber.

  • Genaue Informationen dazu kannst Du beim DAAD in Kiev einholen. Die kümmern Sich um alle Formalitäten und prüfen die Voraussetzungen für ein Studium und das damit verbundene Visum in D.

  • Ein abgeschlossenes Hochschulstudium in der UA berechtigt zur Studienaufnahme in Deutschland. DSH kann in D erledigt werden. Ob der Bachelorabschluß in vollem Umfang anerkannt wird, entzieht sich meiner Kenntnis,
    Meine ehemalige LAP hatte eine Vorzulassung für ein Toristikstudium bekommen und zwei Jahre Zeit für die nötigen Deutschkurse. Eine conditio sine qua non war ein absolvierter Deutschkurs in der Ukraine von 400 Stunden. Der Abschluß war Diplom -Oekonom.


    Eine in Frage kommende Hochschule/Universität suchen , mit dem zuständigen Auslandsamt der Hochschule/Universität Kontakt aufnehmen. Die Mitarbeiter dort wissen gut Bescheid, es ist ihr tägliches Brot.
    Wenn es bereits einen Aufenthaltstitel für die Kandidatin gibt und die finanziellen Dinge ja durch die Heirat geklärt sind, sehe ich da kein Problem.
    Die Hochschulen bieten auch Grundkurse Deutsch vor dem DSH gegen entsprechende Bezahlung an.


    Man sollte aber davon ausgehen, dass Fächer aus dem bisherigen Studiengang nicht grundsätzlich anerkannt werden. Aber auch hier verweise ich wieder an das Ausländeramt der Hochschule/Universität.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

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