Hallo zusammen,
leider hab ich nach längerer Suche keine Antwort auf meine Frage gefunden oder ich hab einfach die falschen Suchbegriffe genommen.
Also folgendes: Wenn eine Ukrainerin in D studieren möchte, muss sie ausreichende Deutschkenntnisse mittels TestDaf nachweisen. Soweit, so gut. Was ist aber mit einer mit einem Deutschen verheirateten Ukrainerin, die somit eine Aufenthaltsgenehmigung hat und einen Bachelorabschluss in der Ukraine? Muss diese auch noch Deutschkenntnisse nachweisen oder kann sie so in Deutschland studieren? (A1 musste sie ja nachweisen, aber das ist ja ein anderes Niveau als TestDaf.)
Vielen Dank im voraus!
Mark