Adoption in UA

  • Nachdem wir gerade einen äußerst fragwürdigen Besuch vom Jugendamt in Sachen Adoptionsabsichten hatten, bin ich bestrebt, den Sohn meiner Frau besser in UA zu adoptieren.
    Ist das möglich, wenn er schon 3 Jahre in D lebt?
    Nach Aussage von der Sachberaterin unseres Jugendamtes ist derzeit noch nicht ersichtlich, was das Besondere an unserer Familie ausmacht... :pillepalle:
    Ich habe ihr daraufhin ein paar Takte aus meiner Sicht vor den Kopf geschmissen, worauf sie mir allerdings auch keine Antwort geben konnte. Sie sieht nur die Vorgaben unserer Gesetzgebung und ich sehe Tatsachen.
    Ein erneuter Gesprächstermin soll nach den Sommerferien stattfinden, aber ich bin nicht bereit, das zu erzählen, was sie hören will. Von daher die Frage:
    Adoption in UA möglich? Ukrainische Staatsbürgerschaft hat er ja schließlich noch... !think!

  • Ich hatte mal angefangen, ein wenig über das Thema zu lesen. Im Endeffekt ist es so, dass eine Auslandsadoption in DE anerkannt werden muss, um in DE Rechtswirksamkeit zu entfalten. Bei der Anerkennung greifen dann die ganzen "schönen" deutschen Rechtsvorschriften.


    Gruß
    Siggi


    P.S: Vielleicht könnte man einen Weg drum herum finden: Ihr lebt (zumindest auf dem Papier) in UA und siedelt dann wieder nach DE über. Eine Erstberatung gibt es beim Anwalt in DE zum Festpreis. Das würde ich wahrnehmen.

  • Hallo Rumbo!


    Versuche es doch einmal bei den Behörden in einem anderen Ort? Vielleicht sehen die dort das Thema Adoption etwas relaxter, als im Ort bei euch...?!


    Gruss,


    ChristophVIE

  • Versuche es doch einmal bei den Behörden in einem anderen Ort?


    Ich glaube das geht nicht so einfach.
    Der Notar hat alle Unterlagen an das Oberlandesgericht geschickt und die haben daraufhin das "zuständige" Jugendamt in Bewegung gebracht. Ich warte jetzt mal das nächste Schreiben mit der vorläufigen Ablehnung ab und damit geht es erstmal zum Anwalt.

  • Gerade gefunden:


    Zitat

    26.5.11 Ukraine
    Am 19. Mai hat das ukrainische Parlament eine Gesetzesänderung verabschiedet, wonach nur Kinder ins Ausland vermittelt werden, die seit mindestens einem Jahr in der Adoptionsdatenbank registriert sind und mindestens 5 Jahre alt sind. Ausnahmen bestehen bei Kindern mit speziellen Bedürfnissen, Verwandtenadoptionen und Geschwisteradoptionen. Die Gesetzesänderung tritt im Juni diesen Jahres in Kraft.


    http://www.adoptionsinfo.de/

  • Nachdem wir am Dienstag wieder Besuch vom Jugendamt hatten und ich beiläufig erwähnt hatte, dass wir den Jungen in UA adoptieren, wenn die Deutschen Behörden jetzt nicht in Gang kommen, wurde grünes Licht gegeben und das Jugendamt schickt jetzt eine positive Beurteilung an das Oberlandesgericht.
    Bis das Gericht diese Beurteilung gelesen hat, ziehen allerdings noch ein paar Monate ins Land. Dann werden wir nochmal zur Anhörung zum Gericht eingeladen und nach ein paar weiteren Monaten soll dann die Adoption abgeschlossen sein... :dash:

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