Nur Probleme mit den Ukrainischen Behörden

  • Hallo Liebe Ukraine Freunde!


    eigentlich hatten wir gedacht nach dem Ärger mit den Papieren für die Hochzeit (vor einem Jahr) wären unsere Probleme am Ende. Wenn ich heute zurückschaue ist das aber weit gefehlt.


    Nachdem wir geheiratet hatten wollte das Amt meiner Frau den Aufenthaltstitel verweigern obwohl ich deutscher Staatsbürger bin und von mir nicht erwartet werden kann in der Ukraine zu leben. Wir mussten also nachweisen das wir genug Geld, etc. haben...


    Die Ausländerbehörde hat dann den Aufenthaltstitel meiner Frau auf ihren alten Ukrainischen Namen ausgestellt, da wir verheiratet sind, ist sie aber in Deutschland mit dem neuen Namen gemeldet. Damit wird ihr der Führerschein verweigert weil sie kein Ausweisdokument besitzt auf dem ihr gemeldeter Name übereinstimmt. (Nur dann darf man einen Führerschein beantragen.)


    Heute ist sie nach Berlin gefahren um sich dort bei der Botschaft anzumelden damit sie einen neuen Pass mit Namensänderung beantragen kann. Hier im Forum hatte ich gelesen das das (relativ) Problemlos sei. Wir hatten alle Unterlagen zusammengestellt, Meldebescheinigung, Hochzeitsurkunde, Auszug Eheregister mit Apostille etc.. Nun aber wurde ihr dort mitgeteilt das sie ausserdem erst noch die Erlaubnis der Ukraine benötigt um hier in Deutschland leben zu dürfen... ein Antrag der einen Haufen Papierkram benötigt, Dokumente aus der Ukraine und - natürlich, das hat man ja von den Ukrainischen Behörden nicht anders erwartet - ziemlich teuer ist. Ausserdem dauert es bis zu einem Jahr bis der Antrag bearbeitet wird.


    Meine Frau hat Ihre Fahrschule also ganz umsonst gemacht weil sie keine Prüfung ablegen darf, es wird über ein Jahr dauern bis sie (vielleicht) einen Führerschein bekommt und in Deutschland ist es ohne Auto nicht so leicht vernünftige Arbeit zu finden. (Wir geben 40% ihres Lohns für Fahrtkosten aus die nicht zurückerstattet werden.)


    Irgendwie habe ich die Hoffnung verloren das das alles einen Sinn macht sich so zu bemühen.
    Die Ukraine möchte am liebsten zu Europa, aber ihre Bürger beutet sie mit Ihrer Bürokratie (meine Erfahrung in der Ukraine) nach Strich und Faden aus und wirft ihnen Stöcker zwischen die Beine wenn sie ausserhalb etwas erreichen wollen. (innerhalb auch)
    Das kann unter den gegebenen Umständen kein Vernünftiger Mensch befürworten, auch wenn einem die Menschen in der Ukraine noch so leid tun.

  • eigentlich hatten wir gedacht nach dem Ärger mit den Papieren für die Hochzeit (vor einem Jahr) wären unsere Probleme am Ende


    Weit gefehlt! Das ist wie bei einem Adventure Spiel. Damit hat man Level 1 geschafft. Dann geht es weiter.


    Zitat

    Die Ausländerbehörde hat dann den Aufenthaltstitel meiner Frau auf ihren alten Ukrainischen Namen ausgestellt, da wir verheiratet sind, ist sie aber in Deutschland mit dem neuen Namen gemeldet


    Genau wegen solcher Dinge hat bei uns jeder seinen Namen behalten. Der Wechsel des Namens macht nur Arbeit. Namen sind Schall und Rauch. Egal, was im Pass steht, im normalen Leben wird meine Frau mit meinem Nachnamen angesprochen.


    Zitat

    Hier im Forum hatte ich gelesen das das (relativ) Problemlos sei.


    Wo? Interessiert mich, um das zu korrigieren. Man braucht natürlich Genehmigung von daheim. Interessant im übrigen, wenn ein Elternteil nicht greifbar ist oder die Genehmigung aktiv verweigert.


    Zitat

    Meine Frau hat Ihre Fahrschule also ganz umsonst gemacht weil


    Der ukrainische Führerschein ist ein halbes Jahr lang in DE gültig. Wenn man in beiden Ländern lebt kann man (Heimreisen nach UA vorausgesetzt) schon einige Zeit überbrücken.


    Zitat

    Die Ukraine möchte am liebsten zu Europa,


    Das ist nicht klar. Würde mich interessieren, wie eine Volksabstimmung zu diesem Thema ausgehen würde.


    Zitat

    aber ihre Bürger beutet sie mit Ihrer Bürokratie (meine Erfahrung in der Ukraine) nach Strich und Faden aus und wirft ihnen Stöcker zwischen die Beine wenn sie ausserhalb etwas erreichen wollen.


    Viele Gesetze in UA stammen noch aus Zeiten der Sowjetunion. Darüber kann man schimpfen, aber ändern können wir es nicht. Das UA kein Interesse hat, junge Leute auszubilden und diese dann auswandern zu lassen, sollte aber verständlich sein. (Der deutsche Staat freut sich ja auch nicht über die hochqualifizierten jungen Auswanderer! Nur mal zum nachdenken: Seit einigen Jahren verlassen ja auch immer mehr Deutsche ihr Land. Woran das wohl liegt?)


    Gruß
    Siggi


  • Nachdem wir geheiratet hatten wollte das Amt meiner Frau den Aufenthaltstitel verweigern obwohl ich deutscher Staatsbürger bin und von mir nicht erwartet werden kann in der Ukraine zu leben. Wir mussten also nachweisen das wir genug Geld, etc. haben...


    Da ich das dauernd lese:


    Nochmal - als gebürtiger, deutdcher Staatsbürger muß der Lebensunterhalt beim Familiennachzug nicht gesichert sein!
    Also sich bitte nicht von den Behörden einschüchtern lassen!


    http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#regelausnahme

  • Das mit der Regelausnahme und auch den dazugehöringen Anweisungen wusste ich alles, die Behöre hat sich aber geweigert sich das auch nur anzuschauen und meinte ich müsste mir dann eben eine Absage erteilen lassen und klagen...


    Auch wenn das absolut frustrierend ist, ist es doch noch um einiges besser als das was die Ukraine veranstaltet.


    Zitat

    " Genau wegen solcher Dinge hat bei uns jeder seinen Namen behalten. Der Wechsel des Namens macht nur Arbeit. Namen sind Schall und Rauch. Egal, was im Pass steht, im normalen Leben wird meine Frau mit meinem Nachnamen angesprochen."


    Im Nachhinein hört sich das gut an, wir sind nun aber schon mit gemeinsamen Namen verheiratet und das Standesamt sagt da lässt sich nichts machen...

    Zitat

    "Der ukrainische Führerschein ist ein halbes Jahr lang in DE gültig. "

    Sie hat noch gar keinen Führerschein und lebt schon seit ca. 5 Jahren in Deutschland.


    Zitat

    "Wo? Interessiert mich, um das zu korrigieren. Man braucht natürlich Genehmigung von daheim."


    Ich glaube das muss doch ein anderes Forum gewesen sein, ich weiss ich hatte eine PN dazu - aber hier gibts ja gar keine PN. :) oder doch? Auf jeden Fall war das auch gelb...
    Die Genehmigung wird glücklicherweise kein Problem, nur das es so lange dauert ist ein Problem weil die Fahrstunden die sie bereits gemacht wird ja auch irgendwann verfallen. :(

    Einmal editiert, zuletzt von j00ls ()

  • Das mit der Regelausnahme und auch den dazugehöringen Anweisungen wusste ich alles, die Behöre hat sich aber geweigert sich das auch nur anzuschauen und meinte ich müsste mir dann eben eine Absage erteilen lassen und klagen...


    Was die Behörde sagt ist völlig irrelevant, genauso wie alle mündliche Kommunikation mit kleinen, unwichtigen Beamten. Einen Brief an den Leiter mit Forderung auf Rechtsbelehrung und einen Brief an die übergeordneten Instanzen. Dann bieten sie dir in der Regel eine VE an, für die ein Dritter für dich bürgen kann, falls du keinen Anwalt einschalten willst.


    Wieso sollte sich die ABH auf eine Klage einlassen, die sie verlieren wird?

  • Zitat

    "Was die Behörde sagt ist völlig irrelevant, genauso wie alle mündliche Kommunikation mit kleinen, unwichtigen Beamten. Einen Brief an den Leiter mit Forderung auf Rechtsbelehrung und einen Brief an die übergeordneten Instanzen. Dann bieten sie dir in der Regel eine VE an, für die ein Dritter für dich bürgen kann, falls du keinen Anwalt einschalten willst.

    Wieso sollte sich die ABH auf eine Klage einlassen, die sie verlieren wird? "


    Weil ihr das (scheinbar) egal war. Ich denke mal die Kosten dafür tragen nicht sie sondern der Steuerzahler. Ich habe persönlich mit der Leiterin gesprochen und ihr dann auch aufzeigen können das wir genug Geld verdienen (auch wenn das völlig unnötig war). Sie meinte (fast wortwörtlich) das Handlungsanweisungen für Ämter nicht relevant für sie seien, sie "handele nach Vorschrift". Wenigstens durfte sie mir dafür nicht (wie in der Ukraine) 200€ in Rechnung stellen und mir noch eine "Versicherung" anbieten.

  • Zitat

    Ich habe persönlich mit der Leiterin gesprochen und ihr dann auch aufzeigen können das wir genug Geld verdienen (auch wenn das völlig unnötig war). Sie meinte (fast wortwörtlich) das Handlungsanweisungen für Ämter nicht relevant für sie seien, sie "handele nach Vorschrift". Wenigstens durfte sie mir dafür nicht (wie in der Ukraine) 200€ in Rechnung stellen und mir noch eine "Versicherung" anbieten.


    http://www.info4alien.de/cgi-b…m/YaBB.cgi?num=1299431653


    (Bitte durchlesen - die FZF wurde nach 2 Woche genehmigt!!!)
    Brief an den ABH Leiter und gleichzeitig an die Fachaufsicht (Innenministerium oder Regierungspräsidium).



    Die nette Dame handelt vielleicht nach ihrer "internen Satzung", aber definitiv nicht nach deutschem Recht. Und die nette Dame steht nicht über deutschem Recht, auch wenn sie das vielleicht glaubt. ;)
    Sorry, aber die Tussi hat dir komplette Scheisse erzählt, die juristisch nicht Stand hält! ;) :)

  • Im Nachhinein hört sich das gut an, wir sind nun aber schon mit gemeinsamen Namen verheiratet und das Standesamt sagt da lässt sich nichts machen...


    Richtig. Ich habe mich vor der Hochzeit in "Message Lists" (damals gab es noch keine Foren) informiert. Wenn man mal eine Entscheidung getroffen hat, ist es natürlich vorbei.


    Wenigstens durfte sie mir dafür nicht (wie in der Ukraine) 200€ in Rechnung stellen und mir noch eine "Versicherung" anbieten.


    Wofür hat man Dir in UA 200 Euro in Rechnung gestellt?


    Was Dante dort schreibt ist korrekt. Aber in DE ist es mittlerweile wohl wie in UA: Auf den Ämtern sitzen alles kleine Könige und jeder tut, was er will und nicht was im Gesetz steht. Ich kann natürlich schon verstehen, dass man sich nicht immer auf einen Rechtsstreit mit einer ABH einlässt, wenn die eigene Frau mit Ausweisung bedroht wird. Aber eigentlich sollte man das tun. Diese Tendenz bestehende Gesetze zu ignorieren bringt sicher den Bürger gegenüber den Ämtern in eine sehr ungute Position, nämlich die des Bittstellers.


    Gruß
    Siggi

  • Zitat

    Wofür hat man Dir in UA 200 Euro in Rechnung gestellt?

    Bei der Einreise (via Flug) wurde der Pass meiner Frau "eingehend geprüft" das bedeutete das das Passbild mehfach geknickt und gebogen wurde bis es abgegangen ist. Damit wurde der Pass ungültig.


    Da wir nur 2 Wochen in der Ukraine waren und wieder zurückfliegen mussten waren wir gezwungen einen neuen Pass im Eilverfahren zu beantragen. Das kostet 200€. Ein "korrektes Passbbild" hat nochmal etwas über 60€ gekostet, eine "Privatfahrt" des Beamten nur für uns nochmal 80€. Eine "Versicherung" (wofür habe ich nicht verstanden) hat er uns auch angeboten. Die haben wir aber abgelehnt. Für Deutschland mag das nicht sooo viel Geld sein, (auch wenn es nicht billig ist) in der Ukraine ist das aber ein Haufen Geld.


    Wir sind nicht die einzigen gewesen die dieses Problem hatten, es waren noch andere Ukrainer da deren Passbild bei der Prüfung kaputt gegangen ist und die schnell einen neuen Pass brauchten. Die Ukraine muss das Geld für das neue Passverfahren reinholen...


    Ist auch alles völlig egal, darüber zu schimpfen oder überhaupt reden bringt nichts. Wenn man etwas unternehmen will wird man meist den normalen Menschen in der Ukraine schaden, denn Probleme werden von solchen Bürokraten ja nur nach unten weitergereicht.

  • Ganz offiziell ohne irgendwelche Geschenke kostet ein neuer Pass inkl. biometrischem Passbild innerhalb von 10 Werktagen 1300 UAH (ca. 110 Euro - was immer noch viel Geld ist, aber der normale Durchschnittsukrainer hat auch gar keinen Reisepass, weil er ohnehin keine Auslandsreise bezahlen kann). Den Bonus hätte es nicht gebraucht. Natürlich ist die Verlockung groß, "reichen" Ausländern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Aber so ist das in vielen anderen "armen Ländern" auch: Ausländer sind per Definition reich und man versucht möglichst viel von diesem Reichtum zu partizipieren.


    Gruß
    Siggi

  • Also, bei meiner Frau war das seinerzeit so:


    Heirat in Deutschland, wir führen den gemeinsamen Nachnamen z.B. Huber, ABH hat für 3 Jahre Aufenthaltsgenehmigung in den UA-Pass mit ihrem Mädchennamen (z.B. Smirnova) geklebt, wo draufstand, in Deutschland führt sie den Familiennamen z.B. Huber! Arbeitsaufnahme erlaubt! Der Deutsche Führerschein wurde auf z.B. Huber ausgestellt, nur Flüge mussten wir auf den Namen z.B. Smirnova buchen. Wir hatten nie ein Problem.


    Die Abmeldung in der UA hat meine Frau schon mitgebracht, war schwierig, da sie den Vater erst suchen musste, der war aber schon auf dem Friedhof. Da reichte dann die Sterbeurkunde. In München zum GK der Ukraine und angemeldet, nach ca. einem Jahr kam ein Schreiben, dass es passt, dann einen neuen Pass beantragt mit auf den Namen z.B. Huber.


    So war das bei uns,


    viel Glück und behalte die Nerven,


    Hans

  • Wir haben für den Pass 2500 UAH bezahlt. (April 2011) Sicherlich sind die Zusatzkosten durch das Expressverfahren (12 Tage) hinzugekommen und Sachen wie Passbild und bezahlte Dienstfahrt waren vielleicht ein Poker des Beamten. Das ganze war in Feodosia, der Pass kam aus Simferopol.


    PS. meine Frau hat mir gerade erklärt das diese Kosten dadurch entstanden sind das wir noch eine Menge zusätzlicher Unterlagen bezahlen musste, wie z.B. der Nachweis das sie nicht vorbestraft ist, das keine Gerichtsverfahren laufen, keine Schuldenvollstreckung etc.. Sie glaubt das war alles in Ordnung. Ich finde es aber weiterhin fraglich, insbes. da scheinbar andere diesen Aufwand nicht erbringen mussten. (beziehe mich auf die Aussagen hier im thread)
    Aber was soll man denn schon machen in so einer Situation? Man hat nur ein paar Tage Zeit und dann kommt man ohne Pass nicht mehr weg aus dem Land. Das ist nichtmal Bestechung, sondern Erpressung... (wenn du nicht so machtst wie ich will kann es schonmal etwas länger dauern...)



    Die Informationen bzgl. der Registrierung bei der Botschaft habe ich übrigends von hier: (doch dieses Forum)


    botschaft!!! anmelden oder nicht


    Da steht das man diese Abmeldung aus der Ukraine nur braucht wenn man einen festen Wohnsitz in Deutschland (z.B. für die Einbürgerung) beantragen will. Das wollen wir aber garnicht, wir wollen ja nur einen neuen Pass...
    Es mag sein das die dahinterstehenden Kausalitäten dann dazu führen das man einen solchen beantragen muss, in dem Beitrag von Natalija hatte es sich aber viel einfacher angehört als es dann tatsächlich ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von j00ls ()

  • Weiss jemand ob man in der Ukraine einen neuen Pass via Vollmacht beantragen kann? Dann könnten ja die Eltern meiner Frau das alles in der Ukraine beantragen wenn sie eine Vollmacht dafür schreibt.

  • Da steht das man diese Abmeldung aus der Ukraine nur braucht wenn man einen festen Wohnsitz in Deutschland (z.B. für die Einbürgerung) beantragen will. Das wollen wir aber garnicht, wir wollen ja nur einen neuen Pass...


    Ohne Wohnsitz in DE ist das Passamt in UA zuständig. Will man also einen Pass in DE bei der ukrainischen Botschaft beantragen, so muss man zuerst dort einen festen Wohnsitz anmelden.


    Das ist als Deutscher auch nicht anders. Würdest Du auf die Idee kommen, bei Deinem nächsten Besuch in UA einen neuen Pass bei der deutschen Botschaft in Kiew zu beantragen? Es sollte doch jedem klar sein, dass dies nur geht, wenn man als Deutscher in UA wohnt. Und diesen Wohnsitz muss man nachweisen und braucht natürlich auch die Abmeldung aus DE. Umgekehrt ist es für Deine Frau nichts anderes.


    Zitat

    Weiss jemand ob man in der Ukraine einen neuen Pass via Vollmacht beantragen kann


    Es gibt Agenturen, die mittels Vollmacht den Pass für einen beantragen. Ob man auch einer natürlichen Person eine Vollmacht geben kann, ist mir nicht bekannt.


    Die Kosten für den Pass innerhalb von 10 Tagen waren inkl. aller sonstigen Nebenkosten. Auch die Beschleunigung ist eine ganz offizielle Leistung des OVIR. Es gibt dafür sogar Preislisten im Internet. Wenn man sich nicht informiert, kann man natürlich "unter die Räuber" fallen.


    Gruß
    Siggi

  • Aufgrund der Antwort von "Duundich" waren wir heute im ABH und haben den AT verlängert. Diesesmal habe ich darum gebeten das der Name mit dem wir hier in Deutschland gemeldet sind mit aufgeführt wird und - siehe da - kein Problem. Laut Aussage der ABH ist rätselhaft warum uns das beim letzten mal verweigert wurde (ich hatte darum gebeten). Eigentlich sei es "üblich" den in Deutschland geführten Namen mit anzugeben. Hoffentlich können wir jetzt damit den Führerschein beantragen.
    Ab September gibt es übrigends eine extra Aufenthaltstitel-Ausweiskarte mit allen elektronischen Daten so wie auf dem Deutschen Reisepass. Diese Karte wird den bisherigen Aufkleber im Pass ersetzen.



    Meine Frau meint, das viele Ukrainer einfach ihre Ukrainische Staatsbürgerschaft beibehalten wenn sie sich in Deutschland einbürgern. Wenn man nicht bei der Botschaft registriert wird merkt das keiner... Man hätte also sozusagen eine heimliche doppelte Staatsbürgerschaft. Damit spart man sich den Ärger und die Kosten bei den Anträgen, muss aber eben immer alles Ukrainische in der Ukraine erledigen. Was haltet ihr davon oder macht ihr oder Bekannte das so?

  • Meine Frau meint, das viele Ukrainer einfach ihre Ukrainische Staatsbürgerschaft beibehalten wenn sie sich in Deutschland einbürgern. Wenn man nicht bei der Botschaft registriert wird merkt das keiner... Man hätte also sozusagen eine heimliche doppelte Staatsbürgerschaft. Damit spart man sich den Ärger und die Kosten bei den Anträgen, muss aber eben immer alles Ukrainische in der Ukraine erledigen. Was haltet ihr davon oder macht ihr oder Bekannte das so?


    Das verstehe ich jetzt nicht! Es gibt folgende Varianten: Entweder die doppelte Staatsbürgerschaft (UA + DE) oder nur UA oder nur DE. Und heimlich geht da nichts. Ich habe gehört, dass es so gehen kann, wie Siggi verlinkt hat. Obs klappt weis ich nicht. Normalerweise muss man sich registrieren, sonst kann es Schwierigkeiten bei der Ein- oder Ausreise in die UA an der Grenze geben. Meine Frau war im GK München angemeldet, wurde auf Antrag aus der UA-Bürgerschaft entlassen (hat 13 Monate gedauert) und hat nun die D-Bürgerschaft. Der Spaß hat ungefähr 600 Euro gekostet (255 Euro Einbürgerung D, ca. 90 Euro Reisepass und Personalausweis D, 25 Euro Übersetzung Einbürgerungszusicherung, der Rest Ausbürgerung UA)


    Wie ihr das macht müßt ihr selbst entscheiden, dass muss jeder selbst wissen, was für ihn besser ist!





    Aufgrund der Antwort von "Duundich" waren wir heute im ABH und haben den AT verlängert. Diesesmal habe ich darum gebeten das der Name mit dem wir hier in Deutschland gemeldet sind mit aufgeführt wird und - siehe da - kein Problem. Laut Aussage der ABH ist rätselhaft warum uns das beim letzten mal verweigert wurde (ich hatte darum gebeten). Eigentlich sei es "üblich" den in Deutschland geführten Namen mit anzugeben. Hoffentlich können wir jetzt damit den Führerschein beantragen.
    Ab September gibt es übrigends eine extra Aufenthaltstitel-Ausweiskarte mit allen elektronischen Daten so wie auf dem Deutschen Reisepass. Diese Karte wird den bisherigen Aufkleber im Pass ersetzen.


    Na, dass ist doch was! Normalerweise muss das reichen für die Führerscheinanmeldung.


    Viele Grüße und viel Glück,


    Hans

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