Hallo liebes Forum. Nachdem wir erst kürzlich das Visum meiner Frau verlängert haben, wollte ich Euch die neueste Änderung der Rechtslage mitteilen.
Für alle in Österreich, nach dem 1.1.2006 gegründeten bzw. registrierten binationalen Ehen (Erstausstellung eines Visums nach dem 1.1.2006) möchte ich Euch mitteilen, dass Drittstaatsangehörige (Nicht Schengen Bürger) die für Öst. den Aufenthaltstitel - "Familiengemeinschaft" haben für die Ausstellung eines Daueraufenthaltes der 5 Jahre Gültigkeit hat verpflichtet werden, einen Sprachnachweis B1 zu erbringen. Ansonsten kann der Aufenthaltstitel immer nur für 2 Jahre gewährt werden. Somit bekommt man keinen Daueraufenthalt EG (Green Card) ohne eine Prüfung B1.
Die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme sei mal dahingestellt.