Fehlende Unterhaltszahlung durch den Vater / Sorgerecht verwirkt ?

  • Hallo ..... Vielleicht kann mir jemand Auskunft oder Erfahrungen mitteilen ....
    Meine Freundin lebt noch in Odessa . Sie ist seit 7 Jahren geschieden . Sie hat zwei Kinder 7 und 10 Jahre . Der Vater hat bei der Scheidung Unterhalt zugesagt . Aber in der Realität ist es ja immer anders . Zahlungen von Unterhalt für die Kinder erfolgte nicht . Die Kinder , Katja und Nadja kennen Ihren Vater nicht . Keinen einzigen Kontakt .
    Meine Frage ist : Kann man dem Vater das Sorgerecht entziehen ? Was muss man tun ? Oksana sagte mir SIE muss das in Kiew erledigen . Kann das nicht ein Rechtsanwalt erledigen ?


    Ich hoffe das man mir hier einige Tips geben kann .....
    Danke im voraus
    Gerd

  • Hallo Gerd,


    herzlich Willkommen im Forum.


    Ist der Aufenthaltsort des Vaters bekannt? Kümmert sich sonstwie um sie z.B. durch Unterhaltsleistungen in Naturalien? Ist es formal beweisbar, dass Unterhaltszahlungen nicht erfolgen? Wurden diese beweisbar angemahnt und er in Verzug gesetzt?


    Grundsätzlich kann ihm das Sorgerecht entzogen werden, wenn er sich überhaupt nicht um die Kinder kümmert. Das Gericht am Wohnsitz der Kinder ist dafür zuständig. Dabei kommt es nicht auf den tatsächlichen Aufenthaltsort an, sondern wo die Kinder gemeldet sind. Ist das Kiew, dann ist ein Gericht in Kiew zuständig, oder man meldet die Kinder am tatsächlichen Wohnort an.


    Wir hatten auch so einen Fall im Bekanntenkreis. Das ganze Verfahren dauerte fast ein Jahr. Es kommt wohl auch darauf an, ob sich der Vater wehrt (wie im Fall im Bekanntenkreis) oder nicht. Vielleicht hat der Vater auch gar kein Interesse mehr an seinen Kindern (was man vermuten könnte, da er sie noch nie besucht hat) und man sich gütlich einigen. Man bietet ihm dann an, auf die Eintreibung der Schulden der vergangenen Unterhaltsleistungen und auf künftige Unterhaltszahlungen zu verzichten, wenn er im Gegenzug auf das Sorgerecht verzichtet. Wenn er ein offizielles Einkommen hat, könnte ihm dieser Deal attraktiv erscheinen.


    Gruß
    Siggi

  • Warum soll der Vater entSorgt werden? Wegen der Zustimmung zur Auswanderung der Kinder? Hat er kein Sorgerecht, braucht frau seine Zustimmung nicht?
    Oder für die Adoption?


    In DE gibt es Aufenthaltsbestimmungsrecht - als ein Teil des "großen" Sorgerechts. Die Frau bekommt dort relativ leicht das alleinige ABR, wenn sie z.B. zum neuen ziehen will. Ich weiß allerdings nicht, ob es in UA ähnlich geregelt ist. Ansonsten glaube ich, dass bei einer Auswanderung niemand nach einer Erlaubnis des Vaters fragen wird.

  • Ansonsten glaube ich, dass bei einer Auswanderung niemand nach einer Erlaubnis des Vaters fragen wird.


    Na dann versuch das mal...
    Ohne Einwilligung beider Elternteile verlässt kein Kind die Ukraine... !lamp!

  • Ansonsten glaube ich, dass bei einer Auswanderung niemand nach einer Erlaubnis des Vaters fragen wird.

    Du schreibst es ja selbst , das du glaubst. Ohne Dich beleidigen zu wollen - träum weiter !!! Wie Rumbo schon bemerkte :

    Zitat

    Ohne Einwilligung beider Elternteile verlässt kein Kind die Ukraine...

    Mir ist auch nichts anderes bekannt.

  • Ohne Einwilligung beider Elternteile verlässt kein Kind die Ukraine...


    Oder um es genauer zu sagen: Ohne Einwilligung der Sorgeberechtigten verlässt kein Kind die Ukraine. Ist das Sorgerecht des Vaters weg, können somit Mutter und Kind problemlos auswandern. Sonst benötigt man sogar eine notariell beurkundete Zustimmung des Vaters selbst für eine einfache Besuchsreise des Kindes ins Ausland.

    Gruß
    Siggi

  • Ist das Sorgerecht des Vaters weg, können somit Mutter und Kind problemlos auswandern.


    Ob das in der Praxis auch so aussieht, ist fraglich.
    Der Ex-Mann meiner Frau hatte auch Polizei und Grenzschutz in Bewegung gesetzt, als er mitgekriegt hat, dass meine Frau mit dem Jungen auf dem Weg nach D war. Sie hatte auch das alleinige Sorgerecht. Allerdings war sie mit dem Kind gerade schon über die Grenze nach Polen gefahren. Wie es ausgegangen wäre, wenn sie an der Grenze wegen Verdachts der Kindesentführung festgehalten worden wäre, kann ich nicht sagen.

  • Wie so etwas ausgeht / aussieht, kann ich euch sagen:




    Wir waren letztes Jahr im Flughafen Borispil bereits hinter der Pass-Kontrolle - und bekamen mit, wie bei der Kontrolle nebenan eine Frau, die mit Kind nach Deutschland fliegen wollte, plötzlich immer lauter wurde. Erst wurde sie lauter und lauter und frecher und frecher - dann fing sie plötzlich an zu Bitten und Betteln und zu weinen...


    Da war ganz offenbar noch ein (Ex-) Ehemann, der Vater des Kindes, und es gab wohl keine notarielle Reiseerlaubnis für das Kind. Et voila: Schon gab es Stress und Probleme!


    Die Frau (und das Kind) haben den Flieger letztendlich _nicht_ bekommen - sie wurden von den Grenzern in einen Raum zum "Chef" geführt. Mehr weiß ich auch nicht... Aber ich kann mir denken, dass die Gespräche im Anschluss nicht lustig gewesen sein werden...


    just as info


    Gruss,


    ChristophVIE

  • Hallo .....
    Ich danke euch für die zahlreichen Variationen ....... !wsmile!
    Mir ist aber bekannt das ohne Zustimmung des Vaters keine Ausreise möglich ist . Auch ein Besuch nach Deutschland geht nur mit seiner Einwilligung . Es gibt für die Kinder kein Visum . Die Genehmigung muss auch notariell Beglaubigt , schon beim Visumantrag vorliegen . Wie es auch Siggi geschrieben hat .


    Das das Gericht am Wohnort entscheidet , ist für uns von Vorteil. Sie sind in Odessa gemeldet und so muss sie nicht nach Kiew . Eine Sorge weniger .... wegen der weiten Wege .
    Wie ich schon geschrieben habe , besteht seit 7 Jahren kein Kontakt . Sie ist auch sehr froh darüber . Warum das so ist , ist ein schweres Thema .... sie hat immer Wasser in ihren Augen .....
    Ich will das jetzt hier nicht weiter ausmalen .


    So als Randbemerkung : Auch in Deutschland kann die Frau ( mit 50% Sorgerecht ) mit ihren Kindern nicht das Land verlassen ohne Einwilligung des EX . Es ist Kindesentführung . Ein Umzug in Deutschland ist von Seiten der Behörden kein Problem .


    Nun ja ..... ich werde Berichten welche Erfolge und Misserfolge wir erleben werden .


    Noch etwas :
    Ich habe der Vertretung der deutschen Botschaft in Odessa eine Mail geschickt , mit der Bitte mir einen Rechtsanwalt zu benennen dem man Vertrauen kann in dem Sorgerechts verfahren . Nun warte ich schon 1,5Wochen ohne eine Antwort . Kennt hier jemand einen Anwalt in Odessa ? der in diesen Dingen gut ist ?


    erst einmal Dank


    Gerd

  • Hallo,


    solltest du in dieser Sache ein ergebnis erzielen wäre ich dir dankbar wenn du mir ne Nachricht zukommen lassen könntest. Wir sind im moment am selben Punkt. Ich kann dir auf jedenfall sagen das zwar ein Kindesnachzug auch ohne alleiniges Sorgerecht möglich ist dann jedoch musst du nachweisen das du alles versucht hast und ein Sorgerechtsentscheid nicht möglich war. Und das dauuuuert.

  • Wie ist die Regelung bei einem unehelichen Kind?


    Bei einem unehelichen Kind hat das Kind genauso einen Vater, wie beim ehelichen. Da gibt es keine Unterschiede.
    Allerdings lässt die "kluge" Frau bei einem unehlichen Kind "Vater unbekannt" eintragen. Damit gibt es dann später keine Probleme.

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