Ausbürgerung Ukraine, Normales Verfahren

  • Hallo Mondo,
    weil ich die Frau von KWB bin und ich mich ausbürgern lasse, versuche ich, Deine Frage zu beantworten. Obwohl es mir auch bewußt ist dass mehrere Forummitglieder das anders sehen.
    Ich denke schon dass die wirtschaftliche Lage in meiner Heimat an erster Stelle steht . Wir haben uns auch überlegt, wenn mein Mann in 20 Jahren in die Rente geht nach UA auszuwandern. Es ist aber vorbei, nach unserem letzten Ukrainebesuch, haben wir es uns anders überlegt.
    In der UA leben meine Eltern und in 20 Jahren gibt es die wahrscheinlich nicht mehr. Meine Geschwister führen eigene Leben und nach 13 Jahren Entfernung, fehlt uns die Bindung wie es früher war. Die Ehe mit meinem Mann ist die Erste bei uns beiden und wir haben nur unsere gemeinsamen Kinder. Meine Familie ist HIER in DEUTSCHLAND. Wir haben hier in D unsere Freundeskreis. Mein Leben ist hier in DEUTSCHLAND. Und die Datscha die meine sein sollte, überlasse ich gerne meinen Geschwistern. Weil ich nur ein Leben habe und in unserem Heim lebe, kann ich nicht gleichzeitig parallel auf der Datscha leben. Und ich möchte mich mal in einen Flieger setzen (ohne eine Visum zu beantragen) und z.B. nach England fliegen. Und am Flügplatz möchte ich meinen Pass zusammen mit den Pässen meine Familie im "EU-Fenster" vorzeigen.
    Ich bereue diese Entscheidung nicht, ich hatte genug Zeit zum überlegen.


    Gruß Lm.B

  • Es gibt noch einen wesentlichen rechtlichen Grund: In einer multinationalen Ehe gilt bei versterben des deutschen Partners das Erbrecht des ausländischen Partners. Das hat uns der Notar beim Kauf unseres Hauses (je ein halber Anteil) erzählt. Mann kann das zwar über einen Ehevertrag lösen, aber dazu muß man erst mal einen Notar finden, der sich auch mit ukrainischem Erbrecht auskennt bzw reinarbeitet.


    Gruß


    KWB

  • Vielen Dank für zwei letzte Beitraege an Lm.B und kwb. Ihr spicht mir echt aus der Seele:-)

  • In einer multinationalen Ehe gilt bei versterben des deutschen Partners das Erbrecht des ausländischen Partners


    Darf ich fragen, was das konkret bedeutet? Wo können dort Nachteile entstehen? Hat das auch Erbschaftssteuerliche Konsequenzen, wenn sich die Vermögenswerte in DE befinden?


    Meine Frau hat schon mal mit dem Gedanken gespielt. Aber bei Wohnsitz in UA und Besitz von landwirtschaftlicher Nutzfläche dort, wäre es nur möglich, wenn sie zwei Staatsbürgerschaften hätte. Das lehnt die Ukraine aber ab und damit war das Thema dann endgültig geschlossen.
    Was an der deutschen Staatsbürgerschaft für sie interessant war: Reisefreiheit ohne Visumszwang in die meisten Länder und Absicherung für den absoluten Notfall der Vermögenslosigkeit, der hoffentlich nie eintreten wird.


    Gruß
    Siggi

  • Es gibt noch einen wesentlichen rechtlichen Grund: In einer multinationalen Ehe gilt bei versterben des deutschen Partners das Erbrecht des ausländischen Partners.

    Darf ich fragen, was das konkret bedeutet?

    Das würde mich auch interessieren, da vollkommen neu für mich falls es dennn wirklich stimmen sollte. Wo kann man das eventuell nachlesen ?

  • Diese Frage wird uns wohl ein Gericht, welches sich mit dem Deutschen Erbrecht befasst, beantworten können, notfalls könnte ein deutscher Notar, der mit Testamenten befasst ist, hier einiges zu sagen.
    Im Gegensatz zur Ukraine gibt es in Deutschland einen gemeinsamen Besitz bei den Eheleuten, der nach dem Tod des einen Partners an den anderen anderen übergeht, egal welcher Nationalität er ist. Der Besitz, welcher vererbt wird (Schulden können auch vererbt werden) muss in Deutschland sein. Pflichtteile und besondere Zuwendungen werden natürlich geregelt. Inwieweit jetzt natürlich eine Ehefrau eines Deutschen von ihrem Erbe abgehalten wird durch Heimatland, kann ich so nicht beantworten. Bei einem unbegrenzten Aufenthalt Titel, dürfte es wohl keine Probleme geben.
    Bei Bargeld und Wertgegenständen bzw. Überweisungen wird die Ukraine vermutlich die Hand entsprechend ihrer Gesetzgebung aufhalten.
    Von den deutschen Nachlass Verwaltern (Gerichte) werden alle Orte dieser Erde aufgesucht, wenn ein Erbe vermutet bzw. ermittelt wird.
    In der Ukraine gibt es keinen gemeinsames Eigentum/Besitz, aber den besonderen Schutz der Familie (eigenständiges Gesetzeswerk), hier wird das Elternrecht und das Recht der Verwandten in aufsteigender und absteigender Linie geregelt, somit auch das Vererben. Will also ein Erblasser seine Nichte oder Neffen in der Ukraine zum Erben einsetzen, dann muss er sie oder ihn adoptieren, da nicht aufsteigend bzw. absteigend miteinander verwandt.
    Ist der Ehepartner ein Ausländer, dann kann er zwar in der ererbten Wohnung oder Haus walten und schalten, aber bei seinem Tod fällt es entweder an die Kinder und Enkel seines bereits vor ihm verstorbenen Ehepartners oder dem gemeinsamen ukrainischen Adoptivkind.
    Beim Erwerb von Besitz muss der ausländische Partner seinem ukrainischen Ehepartner das alleinige Eigentumsrecht übertragen, er wird amtlich darüber belehrt. An Ausländer kann kein ukrainischer Boden vererbt werden, aber Residenten haben ein lebenslanges Besitzrecht am Boden.
    Soweit sind meine Kenntnisse zum derzeitigen Zeitpunkt. Würde mich über weitere Aufklärung freuen. Danke Oldtrotter

    Einmal editiert, zuletzt von oldtrotter () aus folgendem Grund: Fehler

  • gibt es in Deutschland einen gemeinsamen Besitz bei den Eheleuten, der nach dem Tod des einen Partners an den anderen anderen übergeht, egal welcher Nationalität er ist.


    Wenn Kinder da sind und das testamentarisch so nicht geregelt wird, stimmt das nicht. Der überlebende Partner bekommt 50%, die anderen 50% werden unter den Kindern aufgeteilt.


    Beim Erwerb unseres gemeinsamen Hauses (in DE) vor 8 Jahren hat der Notar uns mitgeteilt (wir haben das nicht gefragt, er hat das automatisch gemacht), das ausländisches Erbrecht gilt, wenn -ich weiß das nicht mehr genau- der ausländische Partner verstirbt. Welche Konsequenzen das hat konnte er uns nicht genau sagen, da er natürlich die ukrainischen Gesetze nicht kennt. Man kann das zwar über einen Ehevertrag regeln aber auch dazu müssen die ausländischen Gesetze berücksichtigt werden.
    In jedem Fall bedeutet das Verwaltungsakte, Kosten und Probleme.


    Siggi: vermutlich geht es hier für den jeweiligen Staat in erster Linie um Erbschaftssteuer und da bei Dir der Besitz in der Ukraine liegt, wohl auch um die Gesetzgebung, die das Eigentum von Grundbesitz für Ausländer regelt.
    @Fasil: Das kann letztendlich wohl nur ein Notar beantworten.
    Gruß


    KWB

  • Ok, das mit dem Pflichtteil ist klar, und hatte ich bereits im Nebensatz kurz erwähnt, ansonsten, glaube ich aber, der Notar hat Euch vor 8 Jahren erklären wollen, dass bei einer Scheidung die Vermögensaufteilung und Versorgung des ausländischen Partners nach zB. ukrainischen Recht erfolgt, wenn die Ehe in der Ukraine geschlossen wurde, steht übrigens auf einer nachträglichen Deutschen Heiratsurkunde genau im unteren Kasten so eingetragen. Ist nur für den Versorgungsausgleich bei Scheidungen von Bedeutung, hört aber bei den Kindern, die aus dieser Ehe hervorgegangen sind schon auf. Hat aber absolut mit den deutschen Erbgesetzen nichts zu tun. Da muss nochmal nach geforscht werden! Danke Oldtrotter

  • Hmm, da habe ich andere Informationen. Meine Frau und ich haben nämlich extra wegen der ukrainischen Eigentums- und Besitzregelung unser gemeinsames Konto in Deutschland und dieses wird nämlich gerade im Falle meines Ablebens und des deutschen Erbrechts besonders in ihrem Sinne bedacht, sie kann es weiterführen ohne Einschränkungen. Wir haben extra keinen Ehevertrag, all unser gemeinsames Hab und Gut in Deutschland wird unter Berücksichtigung der Pflichtanteile aufgeteilt werden, wobei ihr Anteil, der 50% gesetzlich beträgt, unantastbar ist und die Pflichtanteile im Testament weiter erheblich eingeschränkt werden können, dazu gibt es bei der Fertigung eines Testaments die entsprechende Beratung durch einen Notar (Spezialisten in Sachen Erbrecht). Danke Oldtrotter

  • Schoenen Dank fuer Deine Antwort, Lm.B,


    So aehnlich hatte ich mir das schon vorgestellt. Meine Frau und ich haben noch so aehnliche Gedanken und Plaene wie Ihr sie hattet, sie ist aber auch erst seit gut zwei Jahren in Deutschland und die Bindung an die Ukraine und vor allem an die Familie noch staerker.


    Wir haben eine kleine Tochter und die Grossmutter in UA ist total vernarrt in sie.


    Mondo

  • sie ist aber auch erst seit gut zwei Jahren in Deutschland und die Bindung an die Ukraine und vor allem an die Familie noch staerker.


    Wir haben eine kleine Tochter und die Grossmutter in UA ist total vernarrt in sie.


    Seit es die Visafreiheit für Deutsche gibt, ist Reisen nach UA ohne störende Verwaltungsakte möglich, der UA Pass also nicht mehr hilfreich. Das die Bindung an die Ukraine und an die Familie stark ist, ist schon klar, darauf hat aber die "Farbe" des Passes keinen Einfluß. Die Bindung gilt der Heimat und der Familie, nicht dem Staat. Mittlerweile sehen wir das so, das der UA Pass eher störend ist, weil jeder Verwaltungsakt. der damit zu tun hat mit einem riesen Aufwand bei zum Teil machtverliebten ukrainischen Beamten verbunden ist, die nur mit Hilfe von Vitaminen arbeiten. Der Horror, wenn ich daran denke was alles nötig war, um den PMG Stempel zu bekommen.
    Wenn Ihr eine kleine Tochter habt, würde ich mir übrigens gut überlegen, sie in den Pass der Frau einzutragen. Seit ca 2003 gilt Sie dann für die Ukraine als UA Staatsbürgerin. Hier drohen Fallstricke in der Zukunft.


    Gruß


    KWB

  • Hallo Mondo
    jetzt muß ich meinen Mann korrigieren. Kinder, die nach 01.03.2001 geboren sind, sollen lieber nicht in den Pass der Mutter eingeschrieben werden, sondern einen eigenen Deutschen Reisepass haben, weil sie sonst automatisch die ukrainische Staatsbürgerschaft bekommen. Bei der Ausbürgerung gibt es dann nur Komplikationen weil das Kind dann auch ausgebürgert werden muss.
    Ich kenne das Problem, in der ersten Zeit starke Einsamkeit und dadurch starke Bindung an die Familie, die Heimweh auslösen. Das habe ich alles hinter mir. Ein kleines Kind ist für die Integration in die deutsche Gesellschaft sehr hilfreich. Meinen Freundeskreis hatte ich über eine deutsche Krabbelgruppe gefunden. Am Anfang hatte ich alles mögliche probiert, Malkurs bei der VHS, Aerobic, Babyschwimmen. Die Hauptsache ist, in die Gesellschaft zu gehen und Kontakte zu finden.
    Gruß Lm.B

  • Interessant, das hatte ich noch garnicht bedacht. Den deutschen Reisepass hat unsere Kleine schon. Allerdings hatte ich bisher gedacht, dass es schön wäre, wenn sie beide Staatsbürgerschaften hätte, man weiß ja nie und schaden kann es auch nicht, dachte ich zumindest. Wegen der ukrainischen haben wir allerdings noch nichts unternommen, weil wir schon beim Gedanken an das Konsulat in München in Schockstarre fallen...

  • Bei der Ausbürgerung gibt es dann nur Komplikationen weil das Kind dann auch ausgebürgert werden muss.


    Könntest Du das einmal erläutern? Ist das abhängig vom Geburtsort des Kindes? Muss der Vater Deutscher sein, damit diese Regelung zutrifft? Man könnte sich doch verstellen, dass ein Kind, welches als Teenager nach DE kommt, lieber in UA lebt, während die Mutter ihren Lebensmittelpunkt in DE behält. (Wir haben so einen Fall im Bekanntenkreis, da sind die beiden Kinder nach Erreichen der Volljährigkeit zurück, weil so wörtlich "DE sch.... ist".)


    Gruß
    Siggi

  • Ich würde mich mal freuen, wenn jetzt endlich die Fragen im Post 25 beantwortet werden, bevor wir weiter in die Details einsteigen!
    Danke Oldtrotter

  • Hallo Siggi,
    es geht hier um deutsche Kinder, die in den ukrainischen Pass der Mutter eingetragen sind, nicht um ukrainische Kinder, die mit der Mutter nach DE gekommen sind. Wir hatten bis jetzt keine Komplikationen, weil wir alles richtig gemacht haben. Über Komplikationen hört man wenn man sich im Wartezimmer des Ukrainischen Konsulat befindet. Und genau am Montag habe ich mit eine Ukrainerin gesprochen die sich ausbürgern lassen will, aber ihren 6 jährigen DEUTSCHEN Sohn in ihrem Pass eingetragen hat. Sie mußte noch 100€ bezahlen, um nicht noch irgendwelche Dokumente nachreichen zu müssen.


    Gruß



    Lm.B

  • Ich würde mich mal freuen, wenn jetzt endlich die Fragen im Post 25 beantwortet werden, bevor wir weiter in die Details einsteigen!
    Danke Oldtrotter


    Ich hatte doch geschrieben, dass das nur ein Notar beantworten kann. Insbesondere, da das immer ein Thema der individuellen Situation ist.


    Gruß


    KWB

  • Hallo kwb, ich wollte nicht bei Dir tiefer ins Detail gehen, es ist mir schon klar, hier wurde die Antwort und Frage vermutlich aus dem Zusammenhang gerissen. Nur habe ich da auch entsprechende Auskünfte vor einiger Zeit eingeholt und diese dann entsprechend vor Jahren schon umgesetzt. Da bin ich dann ins Schleudern geraten, habe tief Luft geholt, alles nochmal durchgelesen (Meine Verfügungen und die gesetzlichen Quellen, auf denen sie basieren). Ich finde da nichts und nun bin ich schon etwas irritiert, ist doch wohl zu verstehen, oder etwa nicht? Es geht doch anderen auch so!
    Viele liebe Grüsse und schöne Feiertage, sowie ein erfolgreiches 2013! Oldtrotter

  • Hallo zusammen,
    es ist vollbracht, gestern hat meine Frau von einem überaus freundlichen Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörder
    die Einbürgerungsurkunde überreicht bekommen. Sie ist also jetzt Deutsche. Anschließend noch zur Verbandsgemeindeverwaltung und Perso
    und Pass beantragt. Ebenfalls bei einer überaus freundlichen Mitarbeiterin, die sofort zur Einbürgerung gratuliert hat.


    Die ganze Prozedur hat also jetzt 17Monate gedauert.


    Gruß KWB

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