Ausbürgerung Ukraine, Normales Verfahren

  • Hallo zusammen,


    meine Frau -Ukrainerin- lebt seit 2000 in Deutschland mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis.


    Sie ist als Auslandsukrainerin bei der ukrainischen Botschaft legalisiert und hat den PMG Stempel.


    Einzige Besonderheit ist, das unsere gemeinsame Tochter (Deutsche, geboren vor dem 1.3.2001) in Ihrem Paß eingetragen ist.


    Für die Einbürgerung in Deutschland liegen alle Voraussetzungen vor. Es gibt also wohl keine Komplikationen


    für die Einbürgerung in Deutschland/Ausbürgerung aus der Ukraine. Hat jemand Erfahrung wie der Ablauf einer ganz normalen Ausbürgerung sein sollte?


    Wird der ukrainische Pass sofort eingezogen, oder muß man den zunächst nur vorlegen?


    Mit welchen Kosten muß man für die Ausbürgerung rechnen? (Kosten Einbürgerung sind bekannt.) Wie lange dauert das?



    Vielen Dank und Gruß



    KWB

  • Hallo,


    zuerst waren wir bei der Einbürgerungsstelle von unserem Landkreis. Die sagen einem, was sie alles für Papiere wollen. Nach 4 Monaten hat sie dann eine Einbürgerungszusicherung bekommen. Diese musste damals noch legalisiert werden. Danach zur Übersetzerin ins ukrainische übersetzen (25 Euro) lassen und mit dem Antrag von http://www.mfa.gov.ua/germany/…ication/content/13475.htm


    diesen Seiten zum Generalkonsulat nach München.
    Dort musste die Einbürgerungszusicherung legalisiert werden (48 Euro) und anschließend konnte man den Antrag auf Ausbürgerung abgeben, kostete 160,00 Euro. Ich weiß es jetzt nicht mehr ganz genau, ich glaube man musste den Antrag in vierfacher Ausgabe abgeben, aber das steht auf den Seiten vom Generalkonsulat drauf, Deine Frau wird das lesen können.


    Ganz wichtig: Ein Schreiben vom GK, dass man die Ausbürgerung beantragt hat. Dann haben wir alle drei bis vier Monate ein Einschreiben mit Rückschein zum GK geschickt, damit man nachweisen kann, das man alles getan hat für die Ausbürgerung.
    Nach 13 Monaten kam dann ein Brief vom GK, sie soll vorbei kommen und die Entlasssungsurkunde abholen. Zuvor mussten aber noch 10 Euro auf das Konto des GK überwiesen werden.
    Bei der Abholung musste sie ihren Auslandspass abgeben. Von München fuhren wir gleich zur Einbürgerungsstelle unseres Landkreises, dort wurde dieser Zettel abgegeben und dann hat es noch ca. 14 Tage gedauert bis sie die Einbürgerungsurkunde erhalten hat, kostete 255,00 Euro.


    Der ganze Spaß hat ca. 18 Monate gedauert und einen Haufen Nerven gekostet, neben dem Geld.
    Antrag zur Einbürgerung im August 2009, eingebürgert im Februar 2011.


    Viel Erfolg wünscht Euch,


    Hans

  • meine Frau -Ukrainerin- lebt seit 2000 in Deutschland mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis


    Meine Frau ist im Jahr 2001 gekommen. Sie hat Deutsch gelernt, hat aber kein Zertifikat, weil sie nie einen Kurs besucht hat. Ist das bei Deiner Frau anders, hat sie ein Zertifikat? Wollte das Amt eine Sprachprüfung für die Einbürgerung sehen oder reichte es aus, dass man merkte, dass sie Deutsch gut sprechen kann?


    Gruß
    Siggi

  • Habe noch vergessen: Meine Frau hat in D eine Ausbildung gemacht, darum mußte sie den D-Kurs nicht machen. Auch B1 wurde darum nicht verlangt.
    Sonst hätte sie das alles gebraucht. Meine Frau kam 2006 nach D.


    Viele Grüße,


    Hans

  • 50 Jahre nach Unterzeichnung des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens unternimmt die SPD einen neuen Anlauf zur Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft für in Deutschland lebende Ausländer. "Wir brauchen endlich ein Recht auf eine doppelte Staatsbürgerschaft", unterstrich SPD-Chef Sigmar Gabriel in der "Bild am Sonntag". "50 Jahre nach dem Anwerbeabkommen wäre das ein ganz starkes Signal an die seit Jahrzehnten hier lebenden Türkinnen und Türken." Die SPD werde in Kürze dazu einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen.


    Meine (fast Ex) Frau ist Cubanerin, Cubanische Staatsbürger behalten ihre Staatsbürgerschaft ein leben lang,
    Nach der Einbürgerung in D. wird der Pass abgegeben, das Cub Consulat gibt ihn wieder zurück.

  • Wir brauchen endlich ein Recht auf eine doppelte Staatsbürgerschaft


    Das gibt es bereits. Einfach in der EU. Außerhalb der EU genau dann, wenn eine Verwurzelung in DE und ein berechtiges Interesse an der Staatsbürgerschaft der Wahlheimat nachgewiesen werden. Beispiel für UA: Ich kann als Ausländer (noch) keine landwirtschaftliche Nutzfläche erwerben. Damit habe ist ein berechtiges Interesse am Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft nachgewiesen, da mir als Deutscher sonst Nachteile entstehen. Zum Nachweis der Verwurzelung in DE würde meine deutsche GmbH reichen. Warum mache ich das nicht? Wäre doch vermutlich mal wieder ein tolles bürokratisches Erlebnis, was sich über Jahre hinziehen würde und das Potential hätte, viele Seiten im Forum zu füllen! :thumbup:


    Gruß
    Siggi

  • .... und das Potential hätte, viele Seiten im Forum zu füllen!....
    Der Vorschlag - oder Die Forderung kahm von deutscher Seite !
    Von Türkischer Seite kahm vor ein paar Jahren die Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens !
    von Unternehmerseite (auch Türkischen in D.) viele verlassen D. mit Nachdruck und sehr gerne .... ( ich sitze an der infoquelle) ...
    von mir aus - ich bin schon 4 Jahre aus D. weg - und würde dem D. Fiskus nicht über den Weg trauen .... ( hatte selbst genügend schwierigkeiten) tschuess_und_weg
    desshalb - wer Vernünftig Überlegt - nimmt keine D. und 2. Staatsbürgerschaft - im Gewerblichen oder Steuerlichen Bereich ,
    ob es im sozialbereich noch lange in D. gut geht ... Oh jeh... wo angeblich nur noch Schulden sind können auch keine Sozialkosten bezahlt werden


    Warum liegen dann in D. - auf D.Sparkonten Billionen ? tschuess_und_weg

  • Hallo zusammen,


    wir haben jetzt problemlos die Einbürgerungszusicherung bekommen und auch schon die Apostille dazu. Jetzt muß das ganze wohl ins ukrainische übersetzt werden.


    Weiß jemand ob das Übersetzungsbüro bestimmte Ansprüche erfüllen muß oder kann das ein beliebiges sein. Kennt jemand ein einen vernünftigen Übersetzer?


    Vielen Dank und Gruß



    KWB

  • Hallo,


    ja, die Einbürgerungszusicherung muss ins Ukrainische übersetzt werden.
    Du mußt uns schon sagen, wo Du wohnst, bei uns gibt es in München sehr viele, die das dürfen.


    Wir haben schon jemanden genommen, der bei den Deutschen Behörden anerkannt ist.


    Servus,


    Hans

  • Hallo zusammen,


    bei der Ausbürgerung meiner Frau haben wir jetzt folgenden Stand:


    Einbürgerungszusicherung ist im Original mit Apostille und in ukrainischer Übersetzung auch mit Apostille da.


    Wir müssen jetzt beim UA Konsulat den Antrag auf Ausbürgerung stellen.


    Problem: Auf der Internetseite der Botschaft ist kein einziges Antragsformular mehr zu finden und im Bereich


    Konsulardienstleistungen, Staatsangehörigkeit steht nur noch der Text (kein Link)


    Law of Ukraine "On the Citizenship of Ukraine"


    Hat sich hier irgendwas am Verfahren geändert? Müssen wir jetzt ins Konsulat fahren, nur um die Formulare zu beschaffen?



    Gruß



    KWB

  • Hallo,


    schau bitte bei meinem Posting weiter oben (2), da klickst Du drauf, dann kommt eine Zeile wo unter anderem draufsteht speichern, das klickst Du an und dann auf ausführen. Dann hast Du das Formular unter Word. Das füllst Du vier mal aus mit 4 Fotos und 4 Briefumschlägen mit Porto und los gehts. Das mit dem Port weis ich jetzt nicht mehr so genau!
    Aber unter den Seiten



    http://www.mfa.gov.ua/germany/…ication/content/13475.htm


    kannst Du nachlesen, was verlangt wird. Ich kanns nicht lesen, ich bin der Sprache nicht mächtig.


    Viel Glück,


    Hans

  • Uuups, danke Dir, da kann ich nur zu mir selber sagen wer lesen kann ist klar im Vorteil.


    Hatte auf der Botschaftsseite nur auf Deutsch gesucht und diesen Thread nicht mehr genau angeschaut.



    Gruß



    KWB

  • Es ist vollbracht,


    wir waren mit


    -Reisepass meiner Frau nebst 4 Kopien aller Seiten (waren nur die Seiten mit Titel, Seite mit PMG-Stempel und Aufenthaltsgenehmigung notwendig)


    -Einbürgerungszusicherung nebst Apostille (4 Kopien und Originale)


    -Ukrainische Übersetzung der Einbürgerungszusicherung nebst Apostille (4 Kopien und Originale)


    -Geburtsurkunde meiner Frau (Original und eine Kopie)


    -Ausbürgerungsantrag ( 4 Exemplare)


    -Einzahlungsbeleg über 220€


    -3 Briefumschläge mit je 3,50€ frankiert


    im Konsulat in Frankfurt


    Der Mitarbeiter des Konsulats war korrekt und sachlich und innerhalb einer Stunde war alles erledigt. (Ich mußte allerdings draussen warten)


    Wir haben ein Schriftstück bekommen, das bestätigt, das der Ausbürgerungsprozess eingeleitet wurde.


    Jetzt heißt es erstmal abwarten. Ich werde berichten wie es weitergeht.



    Gruß



    KWB

  • Es hat sich jetzt in der Ausbürgerung meine Frau gravierendes bewegt. Sie hat ihren Pass abgegeben uns ist jetzt staatenlos (Bis Sie den deutschen Pass bekommt)


    Der Vorgang an sich ist ein meinen Augen typisch ukrainische Behördenarbeit. Man achte auf die Reihenfolge im Datum.
    Meine Frau hatte im November angefangen, das UA Konsulat in Frankfurt anzurufen, und in Erfahrung gebracht, das Sie noch nicht "auf der Liste" steht und im Dezember nochmal anrufen solle. Anfang Dezember hat sie dann wieder angefangen anzurufen,war aber trotz "Telefonöffnungszeiten" tagelang nicht durchgekommen. Am 19.12.12 kam Sie dann durch, und fragte nach dem Status ihrer Ausbürgerung. Die Antwort war, das sie in der Liste ist, aber dass sie auf eine schriftliche Benachrichtigung warten soll.
    Am 22.12.12 kam per Einschreiben die Mitteilung, die am 19.12.12 erst abgeschickt worden war, das Sie im Konsulat Ihren Pass abgeben solle und das der Pass nach Erstellen dieses Schriftstücks noch einen Monat gültig ist. Das Schriftstück datiert aber auf den 29.11.12, der Pass war also nur noch eine Woche gültig.
    Wir sind dann heute, 24.12.12 (Heiligabend) zum Konsulat gefahren und haben den Pass abgegeben. Sie bekam ein Dokument, das die Ausbürgerung bestätigt (Datiert 14.12.12).
    Auf die Frage, ob das ein Fehler sei, weil heute schon der 24.12. sei, kam die Antwort, "Nein, das ist kein Fehler, die Post hat schlecht gearbeitet".


    In meinen Augen, kann jeder mal einen Fehler machen, aber das hier legt zumindest den Verdacht nahe, das uns hier unnötig Steine in den Weg gelegt werden sollten. Ich will nicht wissen, auf welche Ideen die gekommen wären, wenn wir mit einem -ohne unser Wissen- ungültigen Pass erschienen wären.


    Das erhaltene Dokument ist bereits zur Übersetzung. Der noch folgende Rest bei den deutschen Behörden dürfte jetzt nur noch Formsache sein.


    Gruß
    KWB

  • Bei uns war das Konsulat in München zuständig.
    Die haben einen normalen Brief geschickt, dass meine Frau innerhalb von einem Monat vorbei kommen sollte.


    Die Ausbürgerung war auf Deutsch, wir mussten nichts mehr übersetzen lassen. Wir waren sehr überrascht darüber.
    Bei der Einbürgerungsbehörde ging dann alles sehr schnell.


    Frohe Weihnachten und alles Gute,


    Hans

  • Hallo,


    Mich wuerde interessieren, warum sich Eure Frauen ein- bzw, ausbuergern lassen. Hat das ueberwiegend emotionale Gruende oder sind damit auch z.B. wirtschaftliche Gruende verbunden?


    Und ist es nicht so, dass mit der Ausbuergerung auch Nachteile verbunden sind, z.B. bzgl. Grunderwerb in der Ukraine?


    Gruesse, Mondo

  • Warum???????
    Wirtschaftliche Gründe kaum, jedenfalls nicht bei meiner ukrainischen Frau und mir als deutschen Beamten, alles total in Ordnung, keine Vor- oder Nachteile, weder für sie noch für mich, lässt sich in den entsprechenden Gesetzen nachlesen.
    Der letzte Satz trifft zu, es sei denn jemand gewährt ihr eine Benutzung eines Grunderwerbs zu ihren Lebzeiten, vererben kann sie es nicht, das wird schon bei der Überlassung bzw.der Gewährung des Grunderwerbs notariell festgehalten. Darüber erfolgt eine Belehrung, die zu den Akten genommen wird (mit Dolmetscher, falls man weder ukrainisch noch russisch kann). Sämtliche Personaldaten und Steuernummern mit Ablichtung der Pässe usw. liegen dem Vorgang als beglaubigte Kopie bei.
    Danke Oldtrotter

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!