Aufenthaltsgenehmigung trotz Insolvenz ?

  • Für das Heiratsvisum muss über die Finanzielle Situation kein Auskunft gegeben werden.
    Anders sieht es aus wenn Du deine Freundin vorher als Gast einladen willst.
    Dann musst Du deine letzten drei Gehaltsabrechnungen und den Nachweis einer Wohnung (wie z.B Mitvertrag, Kaufvertrag, Auszug aus dem Grundbuchamt). Aber dein Kontostand wird nicht überprüft.
    Wichtig ist nur das Du bei der Einladung ein regelmäßiges Einkommen nachweisen kannst.

  • Was wurdet Ihr gefragt oder was musstet ihr vorlegen, als Ihr das Visum beantragt habt (außer die Unterlagen wie Geburtsurkunde, ggf. Scheidungsurkunde usw..usw).?. Musstet Ihr auch über Eure finanzielle Situation irgendwas sagen oder vorlegen ?.


    Obwohl es in DE ein Gesetz gibt, ist die Durchführungspraxis lokal unterschiedlich. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an diesen Fall:
    FZF Post von der ABH ich glaube man möchte uns gerne Probleme machen?
    Hier musste sogar die Mutter eine Verpflichtungserklärung abgeben! Natürlich war das wohl rechtswidrig, aber wäre die Alternative gewesen? Ein langer Rechtsstreit mit der ABH!


    Wenn Du wirklich Klarheit für haben willst, was für Dich gilt, gibt es nur einen Weg: Frage Deine ABH!


    Gruß
    Siggi

  • !

    Einmal editiert, zuletzt von Friedrich Edwin ()

  • Ich habe nun nach der Idee von Sigi einmal :rolleyes: *schäm* unter einem anderen Namen bei der ABH angerufen und mich erkundigt.
    So habe ich ggf. keine schlafenden Hunde geweckt.


    Ich bekam nun folgende Info und vielleicht kann mir diese jemand bestätigen, ob es wirklich so läuft mit einem Heiratsvisum.


    1) Weg zum Standesamt, dort reiche ich meine Unterlagen und ihre Unterlagen ein (Geburtsurkunden, Passkopien usw...)
    2) Standesamt setzt einen Termin fest, zur Hochzeit
    3) Weg zur ABH. Dort muss ich wie beim Schengen-Visum (Besuchsvisum für sie) eine Verpflichtungserklrärung ausfüllen, hier ebenso meine letzten 3 Gehaltsnachweise, ebenso Miet- oder Eigentumsnachweis. Diese Verpflichtungserklärung ist nur gültig vom Einreisedatum des erteilten Heiratsvisums bis zur Hochzeit. Sprich wenn sie als Beispiel am 01.02.2012 nach D einreisen darf und wir am 05.02.2012 heiraten würden, wäre die Verpflichtungserklärung nur 4 Tage gültig.
    Angeblich ist NUR die Verpflichtungserklärung der Knackpunkt in dieser (Insolvenz)-Sache. Weil hier ja "Geld" vorhanden sein muss. Was danach (nach der Hochzeit) kommt, ist mein Problem. Ist beim Antrag zum Heiratsvisum und demnach dem Tag der auszufüllenden Verpflichtungserklärung bereits eine Insolvenz im Gange und das Einkommen ist dann nicht mehr hoch genug (trifft aber aller Aussicht bei mir ja weniger zu), kann eine andere Person aus der Familie die Verpflichtung unterschreiben.
    4) Der ganze Kram wird dann nach Kiev zur Botschaft gesendet, die bearbeiten und prüfen noch mal alles.
    5) Die Botschaft informiert meine Freundin, sie kann das erteilte 3-monats Visum abholen.
    6) Nach der Hochzeit wieder zur ABH und Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
    Hierbei sei erwähnt, dass bei einer Insolvenz des Ehepartners zunächst jeweils immer nur für 1 Jahr die Genehmigung erteilt wird (dann jeweils wieder 1 Jahr Verlängernug),
    bei ausreichendem Einkommen oder keine Insolvenz direkt 3 Jahre.
    Ist die Ehe nach mehr als 3 Jahren noch vorhanden, wird eine unbefristete Genehmigung erteilt.


    Da wir aber ja in diesem Sinne schnell heiraten wollen und eine Insolvenz eher viel länger Zeit in Anspruch nimmt, dürfte die Sache gut ausgehen, sofern ich ja noch hoffe und bete, dass ich auch vor dieser sch**** Insolvenz verschont bleibe und sich diese Sache irgendwie doch noch mit einer Bank machen lässt, bzw. eine aussergerichtliche Schuldenregulierung.


    Friedrich Edwin
    Nein. Das ist mit einfachsten Mitteln zu beweisen, dass die Schulden aus erster Ehe entstanden sind und vor allem auch wieso und warum und wofür.
    Dazu habe ich bereits im Internet gelesen, dass der neue Ehepartner mit den alten Schulden nicht haftbar gemacht werden kann. Ebenso wenn meine neue Frau nun plötzlich hier in Deutschland ihr eigens (hohes) Gehalt hat.
    Nur werde ich zu ihrer Sicherheit (aber auch zu meiner) bei der neuen Ehe Gütertrennung vereinbaren und ebenso einen Ehevertrag aufsetzen.
    So ist sie sicher, ebenso ich

  • Betreffend @kundo19 >> Ist die Ehe nach mehr als 3 Jahren noch vorhanden, wird eine unbefristete Genehmigung erteilt.<<
    ( Bin mir nicht ganz sicher)
    Okt. Hochzeit - Dez. D. Einreise - Plus 14 Monate (geburt der Tochter) dann gab es die Unbefristete
    bin mir nicht mehr sicher Tochter wird ende Jan 15 J. :bday:

  • Es gibt lokale Unterschiede und wohl auch einen Entscheidungsspielraum. Meine Frau bekam seinerzeit 1 Jahr, dann 2 Jahre, dann unbefristet. Andere bekamen 3 Jahre, dann unbefristet. Auch kennen wir genau einen Fall, wo sie nach 3 Jahren, wiederum nur 3 Jahre bekam (ihr deutscher Ehegatte hatte aber auch genau dies nur beantragt). Von da her würde ich rein statistisch gesehen sagen, dass in der Regel wohl nach 3 Jahren die Niederlassungserlaubnis erteilt wird, wie es auch das Gesetz vorsieht. Davor ist die Vergabepraxis unterschiedlich.


    Gruß
    Siggi

  • Der ganze Kram wird dann nach Kiev zur Botschaft gesendet, die bearbeiten und prüfen noch mal alles.


    Also da bin ich etwas am zweifeln. Normalerweise ist der Weg anders herum. Deine Freundin muss mit den von Dir zugesandten Dokumenten in die Botschaft gehen.
    Dort werden nach Überprüfung die Unterlagen zur ABH nach Deutschland geschickt und nach Rückmeldung wird deine Verlobte Informiert ob Sie das Visum abholen kann.
    Was Sie in der Botschaft für Dokumente vorlegen muss kannst Du HIER sehen.


    Es wir u.a. eine formlose Erklärung des in Deutschland lebenden Verlobten, dass die Eheschließung geplant ist und
    er die bis zur Eheschließung entstehenden Kosten im Sinne der § 66 - 68 AufenthG übernimmt
    mit beigefügter Kopie des Personalausweise oder Reisepasses (im Original mit zwei Kopien)


    Von einer Verpflichtungserklärung wie bei Schengenvisa üblich steht hier nichts!

  • Danke confusion


    Vielleicht habe ich es auch falsch am Telefon verstanden oder die Dame hat es verdreht, was die Reihenfolge betrifft wie die Dokumente ihren Weg nehmen sollen.
    Dein Link ist aber schon sehr nützlich, DANKE.


    Was ich aber heute Morgen 2x nachgefragt habe ist wirklich das Wort "Verpflichtungserklärung". Diese ist aber wohl nicht 100% dieselbe, wie die Erklärung, die man für ein Besuchsvisum ausfüllt oder unterschreibt. Hier sagte sie, dass diese Erklärung einzig und allein nur für ein Heiratsvisum gültig ist. Ich werde es ja dann bei Zeiten sehen.

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